Schwerpunkt der Stunde ist der Zusammenhang
zwischen den im Gesetz genannten
Mängeln "Fehler", "Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft" und den Ansprüchen des Käufers aus
der Schlechterfüllung. In diesem Zusammenhang
werden zunächst unabhängig von einem Fall die
Ansprüche "Wandelung", "Minderung", "Ersatzlieferun
g" und "Schadensersatz wegen Nichterfüllung"
erarbeitet, danach erst die Mängel "Fehler"
und "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft".
Link eingetragen von redaktion am: 17.12.2000 00:00:00