Das Themengebiet "rechtsgeschäftliche
Stellvertretung" stellt meiner Meinung nach
typischen "Merkstoff" dar. Zwar lässt sich die
Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB anhand eines
geeigneten Einzelfalles zunächst auch ohne
Gesetzestext erarbeiten, bei der Prokura und der
Handlungsvollmacht ist dies meiner Meinung nach
aber unsinnig. Auf dieser Seite finden sich neben den Unterrichtsentwürfen zu diesem Themenbereich auch weitere Arbeitshilfen. Der Link wurde am 7.Mai 2008 von binzo4 aktualisiert.
Link eingetragen von redaktion am: 17.12.2000 00:00:00