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Forum: "Schulfahrt-Nutzung privater PKWs "

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Schulfahrt-Nutzung privater PKWs neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 12:44:10

Hallo zusammen,

während einer Projektwoche besuche ich mit den
Kindern (Kl. 2-6, 11 Kinder) für einige Stunden
einen Bauernhof. Die Mitarbeiter des Hofes wollen uns
mit ihren Autos (Kinder bringen Kindersitze mit) vom
Bahnhof abholen. Anders ist dieser Hof nicht zu
erreichen.

Ich bin der Meinung, dass ich das machen darf, wenn
die Eltern vorher unterschrieben haben, dass die
Kinder in privaten PKWs fahren. Stimmt das?
Wer wäre im Schadensfall zuständig? Haftpflicht des
Autohalters, GUV?
Weiß das jemand?

Danke für eure Hilfe,

Gruß,

Blue-Kathy


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 13:00:34

Frag doch einmal ein Busunternehmen an. Es muss ja kein Reisebus sein, ein Überlandbus oder Bus der ansonsten im Linienverkehr oder zur Schülerbeförderung eingesetzt wird tut es ja auch und ist günstiger als ein Reisebus.


Vielleicht hilft dir dieser Link:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 14:09:44 geändert: 13.06.2015 14:10:18



Danke, aber ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 20:36:57

will ja gar nicht selbst fahren, sondern wir werden in
mehreren privaten PKWs transportiert. Weiß jemand, wie das
geregelt ist oder wo ich mich erkundigen sollte?

Blue-Kathy


Nicht erlaubtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traenika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 22:30:22

war das bei uns an der Schule in RLP. Die Eltern wollten Geld bei der Anfahrt zur Jugendherberge sparen und hatten einen Fahrdienst privat organisieren wollen. Ist aber aus versicherungstechnischen Gründen abgesagt worden.

Leider habe ich keinen Gesetzesbeleg dafür. Wir haben uns einfach auf die Nachfrage bei der Schulleitung und der ADD verlassen.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 22:42:10 geändert: 13.06.2015 23:20:41

vielleicht gibt es ein Formular


Oder probiers mal hier:https://www.bmas.de/ShareDocs/Downloads/DE/PDF

Seite 20

Was sagt denn die Schulleitung? Denn die muss ja das Ganze genehmigen. Ansonsten, wie missmarpel sagt, einen Kleinbus o.ä. bestellen.


bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 23:33:46

gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der solche Fahrten erlaubt werden können (wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und wenn das Ziel anders nicht oder nur sehr aufwändig zu erreichen ist). Im Fall einer Nutzung privater PKW sind die mitreisenden Kinder über die Schule versichert, die Fahrer allerdings nicht (bei denen greift ihre reguläre Hpfl.).
Das nutzt dir aber alles nix, da es bei euch ja wieder anders sein könnte. Die SL muss das wissen oder erfragen können. Frag dort nach!


Nds. Erlassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2015 06:42:52 geändert: 14.06.2015 07:07:38

http://www.gymnasium-neuenhaus.de/archiv/juristisches/klfahrt.htm

... und hier der für Niedersachsen rechtsgültige Erlass.

Wenn man den Erlass genau liest, dann muss man feststellen, dass der geplante Besuch des außerschulischen Lernortes dort gar nicht erwähnt ist. Folglich ist der Bauernhofbesuch inerhalb des Projektes Unterricht an einem besonderen, außerschulischen Lernort. So etwas wird gemeinhin - hier in NRW - nicht als Wander./Klassenfahrt beantragt und genehmigt sondern als Exkursion.

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulfahrten/schulfahrten/erlass-schulfahrten-2006/at_download/file

Also Schulleitung fragen, welche konkreten Beförderungsbestimmungen hinsichtlich des Verkehrsmittels für Schulfahrten gelten. Wenn SL das nicht aus dem Stand beantworten kann, dann soll sie sich schlau machen. Dafür hat eine SL entweder eine Zulage oder eine höhere Besoldungsstufe. Sie bekommt auch eher eine rechtsverbindliche Auskunft von der vorgesetzten Dienststelle als ein "Schütze A. aus dem letzten Glied".

Zum speziellen Fall steht wie immer nix drin, es geht ja nicht um den "privateigenen PKW" der Lehrkraft. Nur der im Landesschulamt zuständige Jurist sitzt ja nicht nur zum Kaffee trinken da, folglich kann er auch auf Nachfrage eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Es sind ja für Schulfahrten Ausnahmen statthaft, vor allem wenn der außerschulische Lernort mit den Öffis schlecht oder gar nicht erreichbar ist.


Danke an euch alle!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2015 11:45:45

Im Erlass, den missmarple geschickt hat, steht, dass auch
andere private Personen die Kinder transportieren dürfen.
Die SL hatte schon gesagt, dass es okay ist, aber ich muss
gestehen, dass ich mich absichern wollte. Deshalb danke an
alle!
Noch eine Frage an lamaison: ich kann den Link leider nicht
offenen, die angegebene Seite existiert bei mir nicht (hä?
wie kann das sein?) Unter welcher Rubrik soll ich denn
Seite 20 suchen?

Herzliche Grüße an alle,
Blue-Kathy


Hallo blue-cathy,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2015 13:24:04

ja, der Link lässt sich nicht öffnen.
Es ist ein Skript vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe es so gefunden (bitte nicht auslachen):

- bei google eingeben: transport von Schülern im privat-pkw
- dann kommen viele Seiten, du gehst auf S. 2, da erscheint eine PDF "Zu ihrer Sicherheit - unfallversichert in der Schule"
- da auf Seite 20 gehen.

Vielleicht hilft es, viele grüße, lamaison


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