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Forum: "Schüler erscheint fast nie zu angekündigten Klassenarbeiten"

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Schüler erscheint fast nie zu angekündigten Klassenarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 16:43:20 geändert: 19.01.2017 17:22:15

Grundschule Klasse 4 BaWü, der Übertritt auf die weiterführenden Schulen steht an, bzw. die (unverbindliche) Grundschulempfehlung. Seit Beginn des Schuljahres habe ich die Klasse neu. Es gibt einen Schüler mit ADHS, für mich ist es eher ADS, der in der Schule kaum zu Potte kommt. Er arbeitet im Unterricht sehr wenig bis nichts. Die Sportsachen sind fast immer zu Hause, bis ich ihn dann mit Arbeitsblättern in andere Klassen gesetzt habe. Rücksprachen mit der Mutter ergaben, oben genanntes Krankheitsbild, sie habe es auch gehabt und hätte so klarkommen müssen.

Kündige ich eine Arbeit an, kann man davon ausgehen, dass er an diesem Tag fehlt. Die Mutter lässt ihn anscheinend zu Hause und arbeitet mit ihm alles nach. Sie schickt ihr Tageskind, das unsere Schule besucht, um Arbeitsblätter oder andere Hausaufgaben abzuholen. Langsam reicht es mir. Ich finde, eine Klassenarbeit spiegelt auch die Leistung, die ein Kind aufgrund des Besuchs der Schule erbringt. Homeschooling ist in Deutschland nicht erlaubt.

Gibt es eine Obergrenze an Fehltagen? Bin ich verpflichtet, ihm alles hinterherzutragen, was wir in der Schule erarbeiten, damit die Mutter es mit ihm zu Hause nacharbeitet? Ich habe sie schon angetroffen, wie sie nachmittags im Klassenzimmer stand, den Tafelanschrieb fotografierte und keine Ahnung, was sie da sonst noch sucht.

Soll ich Klassenarbeiten nicht mehr ankündigen? In MNK (Sachunterricht) ist es aber meistens viel und das finde ich auch den anderen gegenüber unfair.

Muss ich das akzeptieren? Neulich fehlte er 2 Tage (es gab eine Klassenarbeit) mit der Begründung, er sei beim Kieferorthopäden gewesen. Ich verlangte das ärtliche Attest, seitdem fehlt er wieder. Die Mutter spricht morgens eine Entschuldigung auf den AB oder schreibt irgendeinen Zettel "wegen Krankheit." Das kann ich ja nicht prüfen.

Ach ja, bin ich eigentlich verpflichtet, Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen?



Dass mit dem Krankseinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 17:26:08

ist so eine Sache. Man kann es ohne Unterstellung kaum anzweifeln, obwohl bei der Sachlage der Verdacht sehr nahe ist.

An der weiterführenden Schule wurde bei einem erhöhten Krankenstand, der von den Eltern ausgestellt wurde, ein ärztliches Attest angefordert. Man hat wohl nicht das Recht dazu, aber wir haben es damit begründet, dass ein häufig kränkelndes Kind ja eine ernsthafte Krankheit haben kann und das kann nur ein Arzt feststellen. Wir müssen ja bei Kindeswohlgefährdung einschreiten. Hol Dir den SL mit ins Boot.

Auf jeden Fall würde ich das Kind beim nächsten Erscheinen in der Schule sofort die Arbeit nachschreiben lassen. Das kann man auch ankündigen. Falls die Eltern dann vorher die Fragen in Erfahrung bringen und entsprechend üben, würde ich eine andere Arbeit haben. In vielen Fächern ist das ganz einfach. Manchmal reicht es schon aus, einfach die Reihenfolge zu verändern. Vielleicht hast Du ja auch einiges im Fundus.

 

Auf jeden Fall solltest Du keine Energie dort reinstecken und Dich ärgern. Im halben Jahr hat jemand anderes das Problem und damit kommt er nicht durch das Leben. Das wird die Mutter spätenstens ausbaden, wenn der Junge Hartz iV ist. Es lohnt sich mehr Kraft in die Kinder zu stecken, bei denen es sich lohnt. Und unserer Tag hat 24 Stunden und es gibt auch noch andere Dinge als Schule!



Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 17:43:41

lasse ihn immer gleich nachschreiben, das weiß er und ist darauf vorbereitet. Er war dann meistens 1 Woche zu Hause und hat geübt.

Mich ärgert am meisten, dass er die ganze Zeit kaum etwas tut, zur Klassenarbeit abtaucht, 1 Woche zu Hause arbeitet, dann auftaucht und ungefähr eine 3 oder so schreibt. Am liebsten würde ich die Arbeiten nicht mehr ankündigen, was ich so mindestens 5 Tage vorher mache, finde es aber unfair den anderen gegenüber.  In dieser "angekündigten Zeit" ändert er sein schulisches Arbeitsverhalten noch nicht, lässt viele Dinge in der Schule liegen usw.



Bleib coolneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 18:05:27

mit dem Nichtankündigen willst du ihm doch nur eins auswischen, wozu? Der Kerl ist doch mit seiner Mutter gestraft genug. Außerdem gibt es eine Ankündigungspflicht (von der Unfairness gegenüber der Klasse ganz abgesehen).

Bei unüblich hohem Krankenstand verlangen wir ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den schulärztlichen Dienst zu verständigen, die laden das Kind dann ein zur Untersuchung (wenn jemand sooo häufig krank ist, ist es unsere Fürsorgepflicht, dem nachzugehen)

Darüber hinaus haben wir auch noch eine Schulverweigerungsstelle, die sich mit Feuereifer solcher Familien annimmt, speziell, wenn der Verdacht besteht, dass die Krankheiten nur vorgeschoben sind.

Und damit wäre meine Handlungspalette echt auch ausgeschöpft. Mehr bin ich nicht verpflichtet zu tun.

Immerhin übt und lernt er ja zu Hause, so what?

(Ich hoffe, du liest den humorigen Tonfall raus, in dem ich das hier meine, ich bin, was das Emotionale angeht, ganz bei dir, ich kenne diese Gefühlslage und wie man der kompletten Sippe so gern zeigen möchte, was ne Harke ist. Bringt aber nix, außer ungesunden Stress)

   



Im Schulrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 18:20:20 geändert: 19.01.2017 18:26:25

von BaWü habe ich jetzt gefunden, dass man in Grund-und Sonderschulen Klassenarbeiten nicht ankündigen muss. Da ich in Bayern studiert und anfangs gearbeitet habe, bin ich mir unsicher. Habe auch woanders gelesen, dass es nur in BaWü so ist. Tests, die weniger als 30 Minuten dauern, muss man anscheinend nirgends ankündigen.

@janne: Sauer bin ich auch deswegen, weil die Mutter sein Träumersyndrom mit den Worten "das hatte ich auch" entschuldigt und sich nicht professionelle Hilfe holt.



....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 19:16:39 geändert: 19.01.2017 19:20:21

Bei uns an der Schule wurde schon Bußgeld wegen unentschuldigten Fehlens bzw. nicht ausreichender Entschuldigung (keine amtsärztliches Attest) verhängt. Man kann das ja zuerst androhen. Bei uns hat in einem Fall ein offizielles förmliches Schreiben der Schulleitung ausgereicht, dann ist eine Verbesserung eingetreten. Es ging allerdings in den mir bekannten Fällen eher um eine Verlängerung der Ferien. 

Dein/e Schulleiter/in kann sich da ja einmal beim Schulamt erkundigen, die müssten da etwas raten können, was man am besten in einem solchen Fall macht.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 21:01:02

das arme Kind ist sicherlich schwer krank  . Deswegen muss es bei uns in solchen Fällen immer ein ärztliches Attest vorlegen, damit wir sicher sein können, das es adäquat versorgt wird. Die Faustformel ist so 100Fehlstunden gesamt pro Halbjahr oder so komischen Anhäufungen rund um die Klassenarbeit (nur in deinem Fach oder in allen Fächern?). Wenn es so viele sind, kurze Info ans Jugendamt, Elternbrief von der SL das ab der 1. Fehlstunde(!) ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Was natürlich ein absolutes Ärztehopping der Eltern zur Folge haben kann. Dann wird die 2. Stufe mit dem amtsärztlichen Attest mit der Jugendamteinschaltung gezündet. Spätestens da hört es auf.

Aber da jedes Attest ~2,50€ kostet und mit Arbeit verbunden ist, hat bei so manchen Kind eine Wunderheilung statt gefunden.



Aber jetzt mal im Ernstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2017 23:20:01

Das Kind bekommt nicht die ärztliche Fürsorge, die es aufgrund seines Träumersyndroms benötigt. Es kann nicht so lernen, wie es sollte, ich vermute, dass es wenig Freunde hat, evt. sogar immer aneckt usw., nur weil die Mutter auch so war und deshalb nicht die nötige Therapie einleitet. Es flüchtet sich in Krankheiten. Wer weiß, wie es ihm sonst so geht. Eigentlich bedauernswert.

 

Klassenarbeiten sollten schon angesagt werden. Das haben sich interessierte Kinder schon verdient. Aber man kann unangekündigte Kurzkontrollen schreiben, Übungen einsammeln, TÜs bewerten, die mündlichen Leistungen usw. Da hast Du doch viele Möglichkeiten. Aber achte darauf, dass Du das kriterienorientiert machst, damit dir die Mutter nichts unterstellen kann.

 

Vielleicht kriegt man die Mutter über die Schiene, dass man in Erfahrung bringt, wie es ihr so in der Schule ging. Vielleicht erzählt sie es ja auch in ihrer Rage und da würde ich sie einfach fragen, ob es ihr damit gut ging und warum sie nicht dafür sorgt, dass es ihrem Kind besser geht.



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