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Forum: "Freistellung Vorstellungsgespräch"

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Freistellung Vorstellungsgesprächneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: carolin77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2016 19:46:36

Hallo,

ich bin Lehramtsanwärterin in Schleswig-Holstein und hatte letzte Woche meine Prüfung. Da wir zurück in die Heimat wollen, bewerbe ich mich in Niedersachsen. Ich wurde jetzt für Montag vormittag zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das würde heißen, dass ich am Montag für Unterrichtsstunden freigestellt werden müsste. Da ich kein gutes Verhältnis zu meiner Schulleiterin habe, hab ich ein bisschen Bammel, sie um die Freistellung zu bitten.

Ist eine Freistellung für einVorstellungsgespräch üblich/ selbstverständlich oder soll ich mich lieber Montag krankmelden (sehr ungerne)?

 



Wie soll ein Vorstellungsgespräch für einen im Schuldienst tätigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2016 19:57:41 geändert: 23.11.2016 19:58:14

Menschen außerhalb der Ferien möglich sein, außer

- durch einen Termin spät abends (um die Entfernung überbrücken zu können,  falls das überhaupt möglich ist) oder

- durch eine Freistellung.

 

Also:

Freistellung beantragen!



Freistellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yanspe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2016 21:27:50

Ja, du kannst dich freistellen lassen aufgrund eines Vorstellungsgespräches!

Ich wünsche dir viel Glück!  



Freistellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2016 17:08:55

Da Du in einem befristeten, öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist, muss die SL dich freistellen. Du musst deine Abwesenheit nur anzeigen.

Des Weiteren bist Du der SL nur zugeordnet, nicht aber fachlich oder disziplinarisch unterstellt. Die Dienststelle, der die Referendare zugeordnet sind, ist das Studienseminar bzw. das ZfsL. An die Ausbildungsschule bist Du lediglich vom Studienseminar, deiner Stammdienststelle abgeordnet. Die SL kann also gar nichts genehmigen, sie muss nur informiert über die Abwesenheit werden, um eine Vertretung - wenn nötig - zu organisieren.



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