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Forum: "Neufestsetzung der Erfahrungsstufe bei Beamten !!!!!DRINGEND!!!!"

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Neufestsetzung der Erfahrungsstufe bei Beamten !!!!!DRINGEND!!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tetti Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2016 21:27:25

Hallo zusammen! 

Habe gerade einen Schrieb für die Bezirksregierung aufgesetzt, da ich vor der Vollendung meines 27. Lebensjahres Beamtin auf Probe wurde. Nun muss das ganze bis zum 31.12. bei der Bezirksregierung eingehen...im Anschreiben finde ich nirgends den Passus, dass es schriftlich per Post dort eingehen muss...d.h. für mich, dass eine Email reicht?!

 

Wie habt ihr das gemacht???

 

Freu mich über Antworten!

Tetti



rechtsverbindlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 08:22:22

ist:

- Brief

- Fax

- mündlich zur Niederschrift

E-mail gilt trotz Lesebestätigun nicht!

 

Aso Brief, eventuell selber einwerfen.

Ein erfolgreiches Neues Jahr

rfalio



Antrag, formlosneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 08:22:26

Der Antrag muss formlos bei der Bez.-Reg. bis 31.12 2016 eingehen, wenn Du rückwirkend für das Kalenderjahr 2016 von der Besoldungsanpassung profitieren möchtest. Geht der Antrag erst nach dem 01.01.2017 bei der personalführenden Stelle ein, wird die Besoldungsanpassung ab 2017 gewährt.

Anträge an die personalführende Stelle bedürfen der Schriftform. Am besten Du schickst den Brief mit der "Schneckenpost" an die für dich zuständige Schulabteilung der Bez.-Reg. - Du kannst aber den Brief auch bis zum 31.12.2016, 24:00 Uhr in den Briefkasten der Bez.-Reg. persönlich einwerfen.



antrag?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 11:31:58

bitte um denkermöglichung bzw. wie heißt dieser antrag und wieso kenn ich den nicht bzw. was hab ich da denn nu wieder versäumt...

unverzagte fragezeichengrüße



@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 15:02:02

Um die Unwissenden zu erhellen hier ein Auszug des Schreibens der Bez.-Reg. in DT als personalführender Stelle an die verbeamteten Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich:

Neufestsetzung der Erfahrungsstufen auf Antrag
nach § 91 Abs. 13 LBesG NRW


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Gesetzgeber hat mit dem Dienstrechtsmodernisier
ungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, die Erfahrungsstufe auf Ant
rag nach den Regelungen der §§ 29 bis 31 LBesG NRW neu festsetzen zu lassen.
Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 13 LBesG, wonach auch für die vor dem 01.06.2013 eingestellten Beamtinnen und Beamten die
Stufenzuordnung auf Antrag nach „neuem Recht“ erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die Zuordnung nach Erfahrungsstufen anstelle des Besoldungsdienstalters nicht für alle Beschäftigten günstiger st.
Nachstehend möchte ich Sie darüber informieren, in welchen Fällen
eine Antragstellung sinnvoll sein kann:
Nach altem Recht (vor dem 01.06.2013) wurde das
Besoldungsdienstalter frühestens auf den Beginn des
Monats, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde, festgesetzt. Dies war in allen Laufbahnen der Beginn der Stufenlaufzeit der ersten Dienstaltersstufe. Nach neuem Recht beginnt die Stufenlaufzeit grundsätzlich mit dem Beginn des Monats der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge, also mit der Übernahme in das Beamten verhältnis auf Probe (Anwärterbezüge sind keine Dienstbezüge). Die Laufbahnen der Lehrkräfte sind der (neuen) Laufbahngruppe 2 zugeordnet. Die Zuordnung zur Erfahrungsstufe zu Beginn der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist abhängig vom Einstiegsamt.[...]



@misses ähm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 15:21:03

danke der nahezu fast an erleuchtung grenzenden erhellung bzw. demnach ist das nur für berufsanfängerinnen interessant bzw. habe ich nicht versäumt einen antrag auf mehr schmerzens- und schweigegeld  zu stellen gelle?



@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 15:48:29

Du bist vermutlich in der Endstufe, da kommt ohnehin alles zu spät 

Aber der allgemeine Vorteil ist doch, dass Du eben nicht alt sondern in der letzten Erfahrungsstufe bist ...

Richtig gemein wird diese Erkenntnis, wenn man sie jüngeren Kolleginnen mitteilt: "Deine (unbedarfte) Jugendlichkeit wird eindeutig durch deine Erfahrungsstufe widergespiegelt."

 



moment...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.12.2016 15:52:19

es ehrt mich bzw. meine kommentare, dass du mich in der endstufe wähnst, dennoch habe ich - zumindest theoretisch - noch locker 15 jahre, also lebenslänglich vor mir  



Fliegenschissneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2016 06:46:48 geändert: 30.12.2016 06:51:10

Na - liebe @unverzagte - die paar Jährchen sind doch ein Fliegenschiss in Anbetracht der menschlichen Evolutionsgeschichte 

Das Schöne an den Erfahrungsstufen ist doch, dass nicht mehr gezählt wird wie lange man noch muss, sondern stattdessen darauf geschaut wird, was man schon gemacht und somit an Erfahrung gesammelt hat. Okay, mit noch 15 Jahren ist die Endstufe noch nicht ganz erreicht, aber weit weg ist sie auch nicht mehr. So langsam müsstest Du nämlich die 25 Jahre für die Urkunde, einen freien Tag und Prämie zusammen haben bzw. gehabt haben.

Aber Du hast recht, nach der Endstufe kommen nur noch die Ruhestandsbezüge (Pension) und der Friedhof. Immerhin besser als bei den Tarifbeschäftigten, da kommt mit Eintritt des regulären Rentenalters erst einmal eine finanzielle Durststrecke und dann der Friedhof.



naja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2016 09:50:29

alles zwar relativ, aber in anbetracht der vermutlich nur einmaligen lebenserfahrung eben doch ein bisschen mehr als ein insektenkot.

danke für die tröstende info werte miss, aber von der 25-jährigen prämienurkunde trennen mich noch ca. 10 Jahre.

mit dem eintritt in die pension gehts es doch erst los bzw. mit 66 jahren fängt das leben erst an, vonwegen friedhof....oder?

 

 

 



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