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Forum: "Vertretungslehrer - Verpflichtungen"

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Vertretungslehrer - Verpflichtungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teachit80 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 16:07:30 geändert: 10.04.2016 16:08:15

Hi,
habe mal eine kurze Frage im Zuge eines Vertretungslehrerdaseins in NRW.

Diese Stelle ist zum Glück bis Ende der Sommerferien befristet und dann werde wieder anderweitigen pädagogisch, früher bekannten, Arbeitsbereichen den Vorrang geben...

- Ist es verpflichten als Vertretungslehrer (der mindestens 80% NUR vertritt :() an Lehrerkonferenzen, Abteilungskonferenzen etc. teilzunehmen, laut Vertrag?
Thematiken für das kommende Schuljahr sind für mich total irrelevant!!!

- 3 reguläre Schultage als angestellter Vertretungslehrer zu fehlen, ohne Attest ist doch möglich, oder? Auch wenn danach ein Feiertag und ein beweglicher Ferientag folgen?

Mir bewusst, dass jene Haltung nicht pädagogisch wertvoll ist, jedoch habe ich zu jener Haltung meine persönlichen Gründe!

Gruß, F. M und ´nen schönen Sonntag


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von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 16:33:39 geändert: 10.04.2016 16:34:17

deine Haltung begründet ist oder nicht- warum sollten rechtliche Vorgaben in deinem Fall keine Anwendung finden?

Selbstverständlich benötigst auch du ab dem dritten Krankheitstag ein Attest.

Konferenzen gehören dazu. In wie weit bei jeder deine Anwesenheit erforderlich ist, musst du klären, das kann dir hier keiner abnehmen.



Ich finde deine grundsätzliche Einstellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 19:36:30

ein wenig bedenklich:

Hast du schon mal darüber nachgedacht, daß du für das Geld, das du regelmäßig bekommst, auch regelmäßig arbeiten mußt?


Ehrlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teachit80 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 21:44:50

gesagt, sollte jenes keine "moralische Diskussion" hervorrufen, sondern rein eine Nachfrage sein, wie die rechtliche Situation dazu aussieht, mehr nicht!

Denn dann bin ich auf der sicheren Seite, den Rest kann ich schon enorm gut mit meinem eigenen Gewissen verkraften. Zumal hier niemand irgendwelche Hintergründe kennt, deshalb nur zwei "allgemein Fragen" welche in den Raum geworfen wurden.

Aber schade, dass jenes nicht einfach objektiv - ohne eigene Werthaltung - beantwortet werden kann.

In diesem Sinne, M. F.


Du magst deine Gründe haben.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 21:48:19 geändert: 10.04.2016 22:09:41

Aber du vergisst, dass diese Seite von vielen Eltern auch
gelesen wird.
Bei deiner Frage: " 3 reguläre Schultage als angestellter
Vertretungslehrer zu fehlen, ohne Attest ist doch möglich,
oder? Auch wenn danach ein Feiertag und ein beweglicher
Ferientag folgen
" musst du dir dann schon mal den erhobenen
Zeigefinger gefallen lassen.

Und noch etwas: du bist heute neu hier. Du platzt hier rein,
stellst dich nicht vor, knallst uns eine höchst abenteuerliche
Frage vor, aber untersagst uns, eine Meinung dazu zu haben.
Wahrlich ein toller Einstieg


@teachit80neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2016 22:13:38

Du schreibst:
Ist es verpflichten als Vertretungslehrer (der mindestens 80% NUR vertritt :() an Lehrerkonferenzen, Abteilungskonferenzen etc. teilzunehmen, laut Vertrag?

Das musst du mir genauer erkären:
Du bist Vertretungslehrer.
Ich sage mal ganz naiv:
Du musst also zu 100% deiner zu haltenden Stunden andere Lehrer vertreten.

Was bedeutet: "Der mindestens 80% nur vertritt"?


Warum kannst du nicht an allen Konferenzen teilnehmen, wie die anderen Lehrer?
Arbeitest du nur Teilzeit?



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.04.2016 08:10:32

Konferenzen gehören zur Dienstpflicht eines Lehrers, auch wenn man nach der TVÖD-L angstellt ist. Freistellung nur über die SL.

Krankmeldungen: siehe Vertrag, je nachdem wie es an den Schulen selbst geregelt ist (Rücksprache SL). Die SL kann auch bereits Atteste am ersten Tag verlangen.


Attest?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.04.2016 15:49:44

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen ihre AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; vulgo "gelber Zettel") spätestens am dritten Tag der Krankschreibung vorlegen. D.h. selbst bei einem krankheitsbedingten Fehltag ist eine AU vorzulegen.

Verbeamtete Lehrkräfte müssen ihre Dienstunfähigkeitsbescheinigung nach drei Tagen vorlegen. - Also einen Tag später als Tarifbeschäftigte.

Was die Teilnahme an Konferenzen und sonstigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen angeht, reicht ein Blick in den "Teilzeitbeschluss" den jedes Kollegium auf einer Gesamtlehrkräftekonferenz zu beschließen hat, um Klarheit zu erlangen.


Aktuelle Infoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruehling1980 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2016 10:31:06 geändert: 12.04.2016 10:31:25

Hi,

ohne Wertung - da ich dieses hier nicht angebracht finde - habe ich folgende Information gefunden:

Bei Beamten ist von einer Dienstunfähigkeit von länger als drei Arbeitstagen
die Rede. Innerhalb des Zeitraums der drei Tage zählen also folgende Tage als Nicht-Arbeitstage nicht mit: Feiertag, persönlicher unterrichtsfreier Tag, Ferientag, Samstag und Sonntag (dienstfrei) Bei tarifbeschäftigten Arbeitnehmern ist von einer Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Kalendertagen die Rede. Innerhalb des Zeitraums der drei Kalendertage zählen also alle Tage mit.


Somit sollte es so sein, dass wenn Du 3 Tage fehlst, dies OHNE Attest, daraufhin dann ein Feiertag und ein beweglicher Ferientag folgen - Du logischerweise 5 Tage ohne Attest, aber mit Info an die Schule "logisch" fehlen kannst!

Ist ja in der freien Wirtschaft nicht anders

Gruß, der Frühling


Mmmh...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruehling1980 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2016 15:47:52

Grüße Euch nochmals

Da bisweilen keine Rückmeldung zu meiner "Quelle" der Krankmeldung für Tariflehrer in NRW kam, bin ich nun doch unsicher, ob jenes noch aktuell war?

Mich betrifft´s zwar zum Glück derweil nicht, aber würde mich doch freuen, wenn Ihr als erfahrene Lehrkräfte ein Feedback habt *freu*

Gruß vom Frühling, auch hier


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