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Forum: "Vater platzt in den Unterricht"

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Vater platzt in den Unterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igellady Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 18:16:37

... und nennt die Kollegin vor den Schülern "unfähig für den Unterricht an einer Schule"!

Ist dann aber nicht mehr ansprechbar, weil verschwunden.

Terrorisiert per Telefon die Familie der Kollegin!

Entschuldigt sich sehr viel später für seine Worte.

Der Sohn wird noch kleiner als er eh schon ist, als seine Mitschüler mitbekommen, dass es sein Vater war.

Vater aktiviert den Klassenpflegschaftsvorsitzenden.

Dieser lässt sich vor den Karren spannen.

Ruft bei der Schulleitung an.

Kündigt den "Marsch" zum Schulrat an.

Beurteilt - ohne die Kollegin gesprochen zu haben - diese als unfähig, mit der "Klasse" umzugehen.


Was würdet Ihr machen?


beistand mobilisierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 18:23:03

die schulleitung und das schulamt müssen sich darum kümmern.
ganz wichtig ist dabei der personalrat.
und einen erstklassigen rechtsanwalt sucht man sich gleich (mit dem rechtsschutz der GEW oder des VBE)


Schließe michneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 18:46:17

der Meinung von Rolf an. Ich würde zuerst zur Schulleitung gehen. Diese muss den Vater einbestellen und sich hinter die Kollegin stellen, denn das ist kein Benehmen! Auch Eltern können auf diese Art nicht mit der Lehrerin umgehen. Und das muss dem Vater unmissverständlich klargemacht werden. Eine sachliche Auseinandersetzung muss anders laufen.

Grüße: ysnp


Wichtig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 19:10:41

Personalrat einschalten! Wenns ein guter ist, kann der auch viel erreichen!! Gruß elke2


Hausverbot????neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 19:18:27 geändert: 02.06.2006 20:03:09

kann man nicht auch ein hausverbot erteilen? ich habe in einer ähnlich schwierigen situation gesagt bekommen, dass ich für eine sitzung, die ich leite, das hausrecht habe und sehr schwierige momente über das hausverbot regeln kann.

eine schulleitung müsste das doch auch können oder nicht?


Unterstützung suchen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 19:53:19

Da ist auf jeden Fall die Unterstützung durch Personalrat und Schulleitung sinnvoll.

Der betreffende Vater sollte zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen werden, in dem ihm von der Kollegin und der Schulleitung unmissverständlich klar gemacht wird, dass ein solches Verhalten für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus nicht förderlich ist. Der Vater muss aufgefordert werden, seine Probleme mit der Kollegin zu benennen, sodass man die Sachlage gemeinsam vernünftig klären kann.

Dass er nicht in den Unterricht platzen darf, ist klar. Da sollte man ihm im Wiederholungsfalle tatsächlich ein vorübergehendes Hausverbot erteilen.


Klassenpflegschaftssitzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igellady Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 20:13:46 geändert: 03.06.2006 09:32:47

ist für nächste Woche Mittwoch anberaumt. Schauen wir einmal, ob diese Eltern erscheinen.

Die Schulleitung war selbstverständlich informiert und ist in diesem Zusammenhang auch vom Pflegschaftsvorsitzenden der Klasse angerufen worden. Vorab hatte sie aber die Informationen der Kollegin!

Fakt ist, dass von 25 Schülereltern 4 es nicht kapieren, dass die Schuleingangsphase nicht bedeutet: Im Gleichschritt marsch!

Fakt ist auch, dass diese Eltern die differenzierten individuellen Aufgaben ihrer Kinder nicht verstehen können/wollen ... obwohl mehrfach mündlich als auch schriftlich erläutert.

Fakt ist auch, dass die Kinder gerade dieser Eltern zu den sogenannten "langsam lernenden Kindern" gehören.

Fakt ist auch, dass die Eltern gerade dieser Kinder ihre Kinder mit den lernschnellsten Kindern der Klasse vergleichen und auf deren Stufe sehen wollen/möchten.

Das Fazit daraus ist für sie (4 Elternpaare!), dass der Grund für das Nicherreichen ihrer speziellen Vorstellungen die Lehrperson verantwortlich zu machen ist.

In plattdüsk het datt: Wen de buur nich swemmen kann, dann ligg datt ümmer anne badebüx!

Ich bin doch einmal gespannt, ob gerade diese Eltern es schaffen, am Mittwoch zu erscheinen!

Tatsache ist aber auch, dass ein gesprochenes Wort nicht zurückgenommen werden kann. Es steht im Raum. Die Kinder haben es gehört und ... wie auch immer verarbeitet - oder auch nicht.

Der Vater hat sich zwar entschuldigt - zurücknehmen lässt sich diese Entgleisung aber nicht - und das ist verständlicherweise ein großes Problem für meine Kollegin.

Fortsetzung folgt?!

am Donnerstag


bitte in der aufregung nicht vergessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 20:37:38

zitat:

"Der Sohn wird noch kleiner als er eh schon ist, als seine Mitschüler mitbekommen, dass es sein Vater war."





.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 21:02:01

Vielleicht ist es auch für den Elternabend möglich, als Lehrkraft eine weitere Lehrerin mit dazu zu bitten?

Palim


Vater fragt Kollegin:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igellady Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2006 21:08:15

Hat mein Sohn nun Nachteile durch mich?

Gedanken dazu: Der Sohn kann nichts für den Vater - oder?

@palim

An dem Elternabend nehmen außer der Kollegin auch die Schulleitung und der Kollege, der die Klasse übernehmen wird, teil.

Schule könnte sooo schön sein


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