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Forum: "Frage Anwesenheit in den Sommerferien"

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Frage Anwesenheit in den Sommerferienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 09:32:42

Ich habe nur ein ganz kurzes Anliegen:
Laut Schulgesetz (oder Schulordnung) ist in RLP der Urlaubsanspruch mit den Sommerferien abgegolten, d.h. ich habe dort meine 6 Wochen (=30 Tage) Urlaub. Ist es dann kein Widerspruch, dass es Schulen gibt, die die 1.Dienstbesprechung in die Sommerferien (z.B. letzter Ferientag) legt ? Man hat ja dann eigentlich Urlaub.

--> Natürlich weiß ich, dass wir noch andere Ferien haben, aber ich frage mich dennoch, ob dies rechtlich ok ist.


Bei uns in Hamburg ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: xrendtel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 09:37:31

.. haben wir die letzten drei Ferientage die sogenannten Präzenztage. Dort finden Konferenzen etc. statt. Wie lange es diese schon gibt weiß ich nicht genau, da ich noch nicht so lange dabei bin.

lg xrendtel


In Brandenburgneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 10:06:38

gibt es diese Präsenzpflicht auch. Drei Tage vor dem offiziellen Schulbeginn sind auch bei uns schon Konferenzen, Fachbereichssitzungen etc.
An meiner alten Schule (auch Brandenburg) war es sogar üblich, dass wir Donnerstag und Freitag (wenn Mittwoch der letzte Schultag war) noch in der Schule eine Art Nachbereitung hatten, Dienstberatung mit Planung für das neue Schuljahr, Abheften etc. Wie lange das schon in Brandenburg üblich ist, weiß ich nicht, aber seit fünf Jahren kenne ich das so.


In Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 10:17:12

wurden die Präsenztage mit dem Regierungswechsel abgeschafft. Aber wir treffen uns trotzdem zur Dienstbesprechung am vorletzten Ferientagtag. Ich finde das auch gut so. Es gibt so viel zu regeln und zu sehen, man kann nicht gleich am 1. Schultag mit (neuen) Schülern ins kalte Wasser springen. Sonst geht die Hektik gleich wieder los. Aber rechtlich abgesichert ist dieser Tag, glaub ich, nicht mehr.


In Thüringenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 10:56:43

haben wir auch die drei Präsenztage: 1. Tag Dienstberatung, 2. Tag Weiterbildung innerhalb des Schulamtsbereichs, 3. Tag Fachkonferenzen, individuelle Vorbereitung. Ich habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, ob und wie das mit dem Urlaub abgegolten wird, da für die anderen Ferien keine Präsenzpflicht besteht und so ja mehr als genug Urlaubstage zur Verfügung stehen.


Tja,..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 12:57:36

.. deine Frage wurde bisher noch nicht beantwortet! Auch ich weiß nicht, ob die Dienstbesprechung in den Ferien rechtens ist, aber so lange keiner sich beschwert und wirklich mal einen Juristen fragt, wird es weiterhin so gehandhabt! Ich schließe mich allerdings der Meinung an, dass eine solche Besprechung kurz vor Schulbeginn sehr sinnvoll ist, denn wir Lehrer wissen ja oft nicht, welche Neuigkeiten/ Veränderungen sich in den Ferien ergeben haben, die vielleicht uns alle im Kollegium betreffen!
Gruß elke2, die auch am letzten Freitag vor Schulbeginn zu einer Dienstbesprechung in die Schule muss!*g*


Fürneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 14:01:48

Lehrer sind das ja auch keine Ferien, sondern unterrichtsfreie Zeit.


In Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: streberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 15:10:37 geändert: 25.07.2006 15:13:08

haben wir in diesem Jahr am Montag Dienstbesprechung bzw. Konferenz, am Dienstag die Möglichkeit zum Papst zu wallfahren-wenn wir das nicht tun (ich weiß allerdings nicht, ob der Heilige Vater uns eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellt)müssen wir in die Schule und am Mittwoch beginnt dann der Unterricht.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 15:38:42

Leider kenne ich die Regelung für RLP auch nicht.

Für NRW gilt: In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrer und Lehrerinnen zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde.
Erstmalig müssen in diesem Jahr die Nachprüfungen in den letzten Tagen der Sommerferien stattfinden.


In der Dienstordnung für RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2006 17:35:37

steht:
7.16 Der Urlaubsanspruch des Lehrers regelt sich nach der Landesverordnung über den
Erholungsurlaub der Beamten des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden
Fassung. Die Dauer des Erholungsurlaubs ist nicht identisch mit den Schulferien.
Der Urlaubsanspruch ist jedoch durch die Ferien abgegolten (§19 der
Urlaubsverordnung).
(So hab ich die Dienstordnung auf jeden Fall auf meinem PC gespeichert)
Wenn sie so noch gültig ist, wäre deine Frage geklärt. Da es hier ja Ferien allgemien heißt und nicht Sommeferien, wäre eine Diesntverpflichtung am letzten Ferientag rechtens.
An meiner Schule ist auch immer am letzten Ferientag Diesntversammlung, aber es gibt keine Probleme, wenn man nicht erscheint.
ich finde dies aber sehr sinnvoll, da ich spätestens dann meinen Stundenplan erhalte, obwohl der oft in den ersten TAgen noch mal ein wenig verändert wird. Und ich freue mich ehrlich gesagt auch wieder meine Kollegen zu treffen.


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