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Forum: "Klassenfahrt = Pflicht für Lehrer/innen?"

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Klassenfahrt = Pflicht für Lehrer/innen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2006 21:42:16

Hallo!
Leider hat meine Frage den "Absturz" bei 4t nicht überlebt und ich konnte keine eurer Antworten lesen, deshalb noch einmal: Sind Lehrerinnen dazu verpflichtet mehrtägige Klassenfahrten zu unternehmen? Ich unterrichte in NRW an einer Grundschule und bei uns entstand die Diskussion im Kollegium nach der mehrtägigen Klassenfahrt einer Kollegin.

Diese erfahrene, ältere Kollegin hatte auf ihrer letzten Klassenfahrt ein ziemlich schlimmes Erlebnis und sagte, sie würde nie wieder auf Klassenfahrt gehen. Unsere Schulleiterin vertritt die Ansicht, dass mehrtägige Klassenfahrten zu den dienstlichen Verpflichtungen gehört. Diese Ansicht teilen viele Kolleginnen jedoch nicht. Wo aber kann man das quasi schwarz auf weiß nachlesen, BASS, neues Schulgesetz? Wer ist fit in diesem Bereich und kann mir/ uns weiterhelfen? Quellenangabe wäre auch nett - sonst suche ich mich ja "tot" und die BASS ist schrecklich dick. Danke für alle Hinweise.

P.S. Noch ohne Kinder bin ich selbst gerne auf Klassenfahrt gegangen. Aber mit Kleinkind kann man doch eigentlich nicht von mir verlangen, dass mein Mann eine Woche Urlaub nimmt, nur damit ich auf Klassenfahrt gehen kann, oder irre ich hier? Mmh, grübel...


nach saarländneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manni1955 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2006 21:49:19

Recht, ist Klassenfahrt nicht Pflicht. Wegen Zwischenfällen. Nur in 5 sollte die kennnenlernfahrt stattfinden. 3 Tage.


So weit ich weiß,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cilia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2006 21:55:16

kann kein Lehrer gezwungen werden auf Klassenfahrt zu fahren (komme auch aus NRW). Es müsste in der BASS stehen, ich weiß allerdings nicht genau wo.
Ich versuche dran zu denken und schaue Montag nach! Vielleicht finde ich ja etwas.

Anfang dieser Woche war ich mit einer Klasse weg, weil die Klassenlehrerin auch ein Baby hat. Mir tat die Klasse Leid, da die Fahrt sonst ausgefallen wäre, also bin ich mitgefahren.

Bei uns an der Schule fahren aber sonst alle Lehrer - jedoch manche auch nur 3 Tage - als Alternative für diejenigen, die eben Familie haben.

Liebe Grüße, cilia


Wanderrichtlinienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2006 22:04:42 geändert: 01.09.2006 22:05:22

Hab' mal im Bildungsportal NRW nachgeschaut und mir die Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten runtergeladen.
Dort steht unter "Teilnahmepflichten":
"Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."


Interpretation?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2006 22:21:19

Als "Außenstehender" frage ich mich, wie das Wort "Teilnahme" zu interpretieren ist. Da steht nichts von Organisation oder Durchführung.

Für Bayern ist die Durchführung mehrtägiger Klassenfahrten in der Grundschule so weit ich weiß keine Pflicht. Das machen eher weniger Lehrer.


Unterschied:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2006 12:25:30

Schulwanderungen und Schulfahrten sind natürlich selbstverständlich. Da reichen aber auch eintägige Veranstaltungen. Die LÄNGE ist entscheidend. Kein Lehrer kann zu mehrtägigen Fahrten gezwungen werden.


Ganz wichtig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2006 16:50:16

Jedem Beamten stehen für Dienstreisen ( und darum handelt es sich bei Schulfahrten) unverzichtbar Reisekosten zu. Wenn also die Teilnahme an Schulfahrten in einem Bundesland durch Gesetz oder Verordnung festgelegt wird, dann müssen auch Reisekosten in voller Höhe gezahlt werden.
Und spätestens da kommt man ins Dilemma: Man soll fahren ( in Bayern z.B. ist die Organisation und Durchführung von Fahrten extra in den Beurteilungsrichtlinien erwähnt), aber man darf eigentlich nur, wenn im Reisekostentopf genug Geld ist ( und der ist erfahrungsgemäß viel zu klein).
Wer also nicht fahren will, beruft sich auf die ihm zustehenden Reisekosten und weigert sich eine (sowieso nicht verbindliche, da rechtswidriege) Verzichtserklärung zu unterschreiben und schon darf er zu Hause bleiben .

rfalio
P.S.: Trotz Ärger ( siehe frühere Foren) fahr ich wieder.


Bei uns in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2006 18:12:20

kann auch kein Lehrer zu einer Klassenfahrt gezwungen werden.


Klassenfahrt ist Pflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maxi0505 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2006 17:57:57

Hallo, meine Frau unterrichtet an einer Grundschule in NRW. Dort hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die einzelnen Klassen einmal im Jahr (!) auf eine dreitägige Klassenfahrt gehen. Ich finde es unmöglich, so etwas über den Kopf der Kollegen hinweg zu entscheiden. Wir haben auch zwei kleine Kinder und daher ein echtes Betreuungsproblem. Abgesehen davon die Kosten, die bisher noch nicht ein einziges Mal erstattet worden sind. Letztes Mal gab es - welch ein Hohn - 25,55 Euro, die im Kollegium aufgeteilt werden mussten. Da wir Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben wir schon ernsthaft erwogen, deswegen zu klagen. Aber ob es was bringt, mag in den Sternen stehen.


@maxineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2006 19:09:29

Welcher Dienstvorgesetzte hat die Reise angeordnet?
Der ist dann der Ansprechpartner für die Reisekosten (die stehen einem Beamten in voller Höhe unverzichtbar zu).
Das Wort "unverzichtbar" bedeutet, dass ein eventueller Verzicht oder ein einvernehmliches Aufteilen eines Betrages im Kollegium keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Reisekosten sind Bestandteil des Gehalts!
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Ich erkläre mich selbstverständlich bereit, mehrtägige Fahrten zu unternehmen, aber leider stehen mir dafür ja Reisekosten zu, auf die ich nicht verzichten kann. Also : Ihr zahlt, ich fahre.
Und schon bleibst du zu Hause ( oder kriegst zumindest die vollen Reisekosten).
Wenn man sich im Kollegium einig ist, werden die Fahrten sehr schnell auf ein zumutbares Maß beschränkt.
rfalio


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