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Forum: "Formel zur Notenberechnung - Gewichtung von Halbjahren?"

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@kunoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2007 17:20:17 geändert: 14.06.2007 17:22:08

uns wurde folgendes gesagt:
Vor Gericht zählt erst einmal nur die rechnerische Note.
Die Richter gehen also her und nehmen die Einzelnoten mit Gewichtung ( Schulaufgaben usw.) nach der Schulordnung und wenn dann was anderes rauskommt als du gegeben hast, dann bist du beweispflichtig! Vor allem musst du dann alle Schüler nach denselben Kriterien beurteilt haben ( mit Nachweis!). Du darfst deinen pädagogischen Freiraum nützen, aber du musst eben den Nachweis bringen.
Ehrlich gesagt, als Vater würd ich in den Bundesländern mit Betonung des 2. Halbjahres einfach mal klagen, weil diese Verordnungen eindeutig dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Da müssten schon in den Arbeiten des 2. Halbjahres immer Inhalte des ganzen Jahres abgeprüft werden, um eine stärkere Gewichtung des 2. Halbjahres zu vertreten.
Blödes Bild, aber...:
Bei einem 100-m-Lauf wird ja auch nicht die Zeit für die 2. Hälfte stärker gewichtet. Der eine startet schneller, lässt dann aber ein bisschen nach. Der andere hat einen schlechten Start, kommt aber dann auf Touren.
Gewinnen wird aber der, der das Ziel als Erster erreicht .
rfalio


Also: ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2007 23:26:16 geändert: 14.06.2007 23:29:54

... Bei 1.HJ 30% und 2. HJ 70% finde ich die Gewichtung auch definitiv zu stark auf dem 2. HJ.
Wir haben uns auf 2:3 geeinigt und das bezieht sich auf die Gesamtnoten jedes Halbjahres. Eine stärkere Gewichtung des zweiten Halbjahres halte ich jedoch aus meinen Erfahrungen als Elternteil UND Lehrer für pädagogisch absolut sinnvoll. Die Chancen, sich zu verbessern und der Anreiz was zu schaffen sind dadurch, meiner Meinung nach, viel größer.


@ kuno und rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.06.2007 08:38:13

Die Festlegung der Note erfolgt doch in der Klassenkonferenz. Will ich also vom errechneten Ergebis (z.B. 3,4) abweichen und die "4" geben, muß ich das begründen und die Lehrerkonferenz faßt einen Beschluß, der natürlich protokolliert wird.

Damit hast Du den "Beweis".

LG

Hesse


Gesamtschule Kurswechselneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schweindorf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2007 12:44:05

Wir haben im Moment ein sehr interessantes Problem, vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen, der sich damit auskennt, wäre schön, denn die Aussage unserer Schulleitung zu dieser Sache halte ich doch für sehr fragwürdig...!
Im Moment habe ich eine Abschlussklasse 10 Gesamtschule (IGS). Es gibt jetzt Schüler, die Ende des 1. Halbjahres 10 in den A-Kurs z.B. Mathematik hochgestuft wurden. Im B-Kurs hatten sie eine 2, im A-Kurs für das 2. Halbjahr eine 6. Die bekommen dann auf dem Abschlusszeugnis eine A-Kurs-Note 4. Andersherum: Wenn gegen Ende des 1. Halbjahres 10 ein A-Kurs-Schüler eine 6 erhalten hat und dann in den B-Kurs runtergestuft wird und dort eine 2 als Halbjahresnote bekommt, erhält der auch eine 4 aber auf B-Kurs-Niveau. Das kann doch gar nicht sein, oder?


Du wirst ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2007 14:02:27

... dir diese Ansicht/Entscheidung wohl oder übel von deinem Chef genauer erklären lassen müssen!
In unserer Regionalen Dchule (HS+RS) sind die 9. u. 10. Kl. bereits abschlussbezogen und daher kann diese Situation so nicht eintreten. Wohl aber in der 8. Klasse und da käme ich jetzt in deinem ersten Schülerbeispiel auf 5 (4,8) und im zweiten auf 3 (3,2) ... ... und zwar bei einer Gewichtung von 2:3 (1.:2.HJ). Doch das alles hilft dir konkret herzlich wenig, denn an EURER Schule müsst ihr euch mit EUREM Chef über die Notengebung einigen! Da hilft wirklich nur ein klärendes Gespräch!


Ja, aber....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schweindorf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2007 22:06:34

Gibt es nicht irgendwo einen Erlass, in dem so etwas festgehalten ist? Sicherlich muss die Wertung insgesamt schulkonform laufen, und ich kann und will da auch gar nicht mein eigenes Ding machen, aber irgendwo muss es doch SCHRIFTLICH irgendetwas geben, auf das man sich dann in diesen Diskussionen beziehen kann. Oder etwa nicht?


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