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Forum: "Vierte Klassenarbeit trotz langen Fehlens?"

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Vierte Klassenarbeit trotz langen Fehlens?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: trr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 17:30:23

Hallo,

nach einem komplizierten Beinbruch war ich in diesem Schuljahr 10
Wochen, also 25% des Schuljahres, außer Gefecht. Nun bin ich
zurück und hab es in meinen sechs Klassen, in denen ich Deutsch
bzw. Englisch, also Hauptfächer unterrichte, gerade geschafft, die
dritte Arbeit schreiben zu lassen. Schon bald nahen ja die
Zeugnisse, doch die vierte Arbeit steht fast überall noch aus –
eigentlich ein Wahnsinn, für die SchülerInnen wie für mich. Wer
kann mir nun sagen, ob es in Baden-Württemberg (Gymnasium)
eine schulrechtliche Regelung gibt, die es ermöglicht, dass diese
vierte Arbeit wegen langen Fehlens der Lehrkraft nicht mehr
geschrieben werden muss? Für Info wäre ich sehr dankbar!

LG
trr


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 17:49:01 geändert: 23.06.2007 17:56:57

kann dir nur sagen, wie es an unserer Schule gehandhabt wird. Wenn du als Lehrkraft lange aus Krankheitsgründen ausfällst und somit nicht die vorgeschriebenen Pflichtarbeiten schreiben lassen konntest, kann man das mit der langen Krankheit begründen.

Wer hat dich denn in deinem Unterricht vertreten? Ist der Unterricht kontinuierlich von einem Fachlehrer vertreten worden, der eine Arbeit hätte schreiben können?

Auch das regeln wir bei uns so. In Englisch sind wir in einer Klasse in Grund- und Erweiterungskurs immer zu dritt gesteckt. Fällt ein Fachlehrer für längere Zeit aus, wird der dritte Kurs aufgeteilt (die leistungsmäßig besseren in den E-Kurs, die schwächeren in den G-Kurs), so dass die SchülerInnen des aufgeteilten Kurses inhaltlich mitgezogen werden und dann an einer Klassenarbeit teilnehmen.

Diese Regelung ist an einer Gesamtschule mit Leistungsdifferenzierung in den Hauptfächern eine ganz gute Lösung. Ob das an einem Gymnasium so möglich ist, weiß ich nicht.


hmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 20:01:58 geändert: 23.06.2007 20:04:33

ist nicht im schulgesetz deines landes die anzahl der klassenarbeiten ausgewiesen? meist ist das doch eine zahl "von - bis"...

miro07


@mironeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 20:40:44

Die vorgeschriebene Anzahl ist ja bekannt, das Problem ist doch, diese Pflichtzahl nicht zu schaffen .


Vertretungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cooolcat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 20:41:29

ich kann dir soviel sagen: Im Moment vertrete ich eine Kollegin, die kurz vor den Osterferien krank geworden ist und bis zu den Sommerferien noch krank geschrieben sein wird. Ich habe ihre Klassen übernommen, den Unterricht also durchgehend geführt. Und die Klassenarbeiten habe ich auch geschrieben usw.
Ich gehe mal davon aus, dass deine Klassen auch von einer Lehrkraft vertreten wortden sind im Rahmen eines Vertretungsvertrages - so wie ich das gerade tue. Das solltest du in Erfahrung bringen, dich mit diesem Menschen in Verbindung setzen und die Arbeiten schreiben (lassen).

Cooolcat


Ich unterrichte zwar keine Hauptfächer,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 21:39:29

war aber im 1. HJ auch 10 Wochen krank, wobei 2 Wochen Weihnachtsferien waren. Die Stunden wurden vertreten durch einen Vertretungslehrer (der vorher schon als Praktikant bei uns war) und eine Kollegin übernahm Stunden. Beide vertraten meinen Unterricht mit allen Rechten und Pflichten, also auch Tests, HÜ etc und mussten auch die Zeugnisnoten machen und sogar das Zeugnis schreiben. Zu Beginn meiner Krankheit habe ich mit den beiden Kollegen abgesprochen, wo ich gerade mit dem Lehrstoff dran war und was noch so anliegt. Zwischendurch haben wir uns - wenn nötig- kurz geschlossen, denn wie mein LAA so nett bemerkte:"Du bist ja nur auf die Hand gefallen und nicht auf den Kopf!" auch ihn habe ich soweit möglich telefonisch oder bei Besuchen beraten. vor der ZK war ich dann in der Schule, um gemeinsam mit den Kollegen in meinen Fächern die Noten zu machen.
Also hätte die Arbeit schon geschrieben sein müssen (dabei gehe ich davon aus, dass bekannt war, dass die so lange krank bist und die Vertretung wusste, dass noch eine Arbeit geschrieben werden musste).



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