Hallo,
nach einem komplizierten Beinbruch war ich in diesem Schuljahr 10
Wochen, also 25% des Schuljahres, außer Gefecht. Nun bin ich
zurück und hab es in meinen sechs Klassen, in denen ich Deutsch
bzw. Englisch, also Hauptfächer unterrichte, gerade geschafft, die
dritte Arbeit schreiben zu lassen. Schon bald nahen ja die
Zeugnisse, doch die vierte Arbeit steht fast überall noch aus –
eigentlich ein Wahnsinn, für die SchülerInnen wie für mich. Wer
kann mir nun sagen, ob es in Baden-Württemberg (Gymnasium)
eine schulrechtliche Regelung gibt, die es ermöglicht, dass diese
vierte Arbeit wegen langen Fehlens der Lehrkraft nicht mehr
geschrieben werden muss? Für Info wäre ich sehr dankbar!
LG
trr