ich brauche bitte eure erfahrungen.
ich fahre mit meiner 9.(abschlußklasse) zur klassenfahrt und habe bei einem schüler ziemliche befürchtungen, dass ich ihn wg disziplinverstößen ausschließen muss ( ca. 400km, eltern haben kein auto). an wen kann ich mich im ernstfall wenden, wie den rücktransport organisieren?
bisher hab ich die rückholklausel immer in der belehrung gehabt & nie nutzen müssen; aber was mach ich, wenn kind wirklich mist baut?
danke für eure ratschläge
kahde
habe ich zum Glück noch keine,
aber ich würde ein "solches" Kind nur dann mitnehmen, wenn die ELTERN für diesen Fall eine praktikable Lösung anbieten, die deine Schulleitung akzeptiert.
LG
Chrisch
Den Eltern klarmachen, dass im Notfall die 2. begleitende Lehrkraft den Schüler mit der Bahn nach Hause bringt und dann wieder zurückfährt; auf Kosten der Eltern, falls sie keine bessere Lösung finden.
rfalio
müssen die eltern vor der klassenfahrt unterschreiben, ob sie ihn a) abholen oder b) ob er alleine nach hause geschickt werden darf.
ist heuer bei der wienwoche passiert. der schüler wurde zum zug gebracht, die eltern mussten ihn zu hause vom zug abholen.ohne begleitung während der zugfahrt.
WEnn du in Bayern einen Schüler nicht auf Klassenfahrt mitnimmst, darf diesen Ausschluss nicht der Lehrer aussprechen, sondern es muss der Schulleiter aussprechen. Sonst ist das vor GEricht anfechtbar wg. Formfehler. Schon mal vorgekommen!!!
Also, wenn du das Früchtchen daheim lassen willst, erkundige dich bei der Rechtsabteilung der Regierung oder deines Lehrerverbandes. Man weiß ja nie...
dass es sehr wahrscheinlich ist, dass du ihn heimschicken musst, halte ich eine vorher abgehaltene Klassenkonferenz (mit SL), die den Ausschluss des Schülers von der Klassenfahrt beschließt allemal für die bessere Lösung.
Da sparst du dir eine Menge Aufregung.
was der Schüler vorher verbockt hat, würde ich ihn auch nicht mitnehmen! Ich hab das auch schon praktiziert. Ich hab zwar vorher mit dem Schulleiter drüber gesprochen, aber entschieden haben es die mitfahrenden Lehrkräfte, denn die müssen es ja im Ernstfall vor Ort ausbaden und nicht der Schulleiter. Deshalb verstehe ich die bayrische Regelung nicht ganz. Ich glaube nicht , dass der SL mich zwingen kann, jemanden mitzunehmen. Und wenn doch, dann würde ich eben keine Klassenfahrten mehr machen ...
auch wenn die sl meine bauchschmerzen versteht. mir ging es tatsächlich um die lösung der rückholung vs aufsichtspflicht; die begleitende person müßte ja auch zurückkommen zur gruppe, ohne begleitung - darf ich das wirklich? oder MÜSSEN die eltern anreisen und das früchtchen abholen? hat das wirklich noch keiner praktiziert? ich hoff immer noch, das eine entsprechend gestaltete belehrung des schülers UND der eltern hilft...
danke für die bisherigen tipps
kahde
musste ich auch noch niemanden zurück schicken. Allerdings würde ich auch niemanden mitnehmen, auf den ich mich nicht 100% verlassen kann. Solltest du ihn/sie mitnehmen, sichere dich bei deiner SL ab und auch schriftlich bei den Eltern, wie im Ernstfall der Rücktransport geregelt wird.