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Forum: "Arbeitsrecht / Vertragsänderung"

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Arbeitsrecht / Vertragsänderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mehlboggxer Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2004 18:21:42

Hai, Kollegen,
kennt sich jemand in arbeitsrechtlichen Dingen aus? Ich bin Quereinsteiger und fast noch Berufsanfänger (mit 39!)...
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (19/27 Stunden bis 25.06.04) für zwei Kolleginnen in Langzeiterkrankung. Die eine Kollegin kam aber schon am 20.01.04 wieder zurück in den Dienst. Jetzt in den Ferien bekomme ich einen Änderungsvertrag zugesandt vom Schulamt, der nur noch 17/27 Stunden enthält. Obwohl im ursprünglichen Arbeitsvertrag "keine Nebenabreden" getroffen wurden, lautet der Änderungsvertrag auszugsweise:
"...wird in Ergänzung des ... befristeten Arbeitsvertrages vom ... ... wöchentlich Unterrichtsstunden 17/27 vereinbart."
Was mich sehr befremdet sind die Begriffe "in Ergänzung" und "vereinbart".
Denn ich frage mich (und andere), ob einseitig ein Vertrag zwischen 2 Parteien geändert - sprich: ergänzt - werden kann oder darf. Und zu einer Vereinbarung gehören m.E. immer mindestens 2 Personen oder Parteien. Mir wurde jedoch weder eine Erklärung noch eine Begründung, weder ein Kommentar noch eine sachliche Information übermittelt.
Das Schärfste ist dann noch, dass dieser Änderungsvertrag in seiner Geltung rückdatiert wird auf den 20.01., obwohl ich ihn erst am 05.02.04 zur Kenntnis bekam (per Post).
Ist solche Vorgehensweise seitens des Schulamtes rechtens? Gibt es Erfahrungen mit solchen Vertragsvorgängen?
Für Tipps wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
mehlboggxer


Ich schlage dir vorneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: idea Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2004 18:41:19

damit zum Personalrat zu gehen.

Da wirst du hoffentlich geholfen.

idea.


Befristungsgrundneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2004 19:05:57

Bei befristeten Arbeitsverträgen sollte ziemlich zu Anfang stehen, wen man wie lange vertritt, da kann man finden, wie die Befristung begründet wird. Wenn dieses Ereignis eintritt, darf der Arbeitgeber einseitig ...
Beispiel: Befristete Einstellung für die Dauer des Erziehungsurlaubs der Anna Zwilling -Anna Zwilling macht von ihrem recht Gebrauch, den EZU vorzeitig abzubrechen, dann muss die Vertretungskraft leider gehen ..


so blöt wie's iss - rooster
hattest du einen Arbeitsvertrag für zwei Personen?


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