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Forum: "Verzicht auf Bewertung bei Dyskalkulie"

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Verzicht auf Bewertung bei Dyskalkulieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 16:34:49 geändert: 06.11.2007 16:37:10

Liebe Kollegen, die Mathe unterrichten!

Meine Tochter ist jetzt fast 11, geht in 5 Klasse einer Realschule. Von Anfang an hat sie sehr große Schwierigkeiten in Mathe gehabt. Dazu kommt, dass sie seeeeehr impulsiv und zappelig ist, will alles sofort können und keine Fehler machen. Ich habe so einiges durchstehen müssen in den Grundschuljahren. Habe selbst Deutsch und Russisch als Fächer und von Mathe nur sehr wenig Ahnung).

Vor einem Jahr haben wir uns für eine Untersuchung bei einem Kinder-und Jugendpsychiaterin entschieden. Es wurde bei meiner Tochter ADHS in Verbindung mit Dyskalkulie festgestellt. Es hat lange gebraucht, bis ich für das Jugendamt alle benötigen Papiere hatte und uns die Dyskalkulie-Förderung genehmigt wurde. Sie läuft seit Juni 2007, also seit dem Ende der 4. Klasse.

Und jetzt die Frage. Die Ärztin hat eine Empfehlung geschrieben, meine Tochter für die Dauer der Therapie von den Noten in Mathearbeiten zu befreien. Ich habe das an die Mathelehrerin weitergegeben (die wusste noch nichts von der Dyskalkulie, obwohl ich den ärztlichen Bescheid vor einem Monat an den Klassenlehrer abgegeben habe mit der Bitte, an die Mathelehrerin weiterzuleiten!). Die Lehrerin sagt, solche Befreiung ist nur in der Grundschule möglich. In der weiterführenden Schule nur, wenn die Therapie schon seit langer Zeit läuft. Ich weiß, dass LRS-Kinder aber eine Notenfreistellung auch in höheren Klassen bekommen. Hat die Lehrerin Recht? Welche Möglichkeiten gibt es noch, meiner Tochter zu helfen? Ist irgendeine Form von Nachteilsausgleich in unserem Fall möglich?
(Bundesland Hessen)

Vielen Dank für eure Antworten!
elanor777




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von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 17:16:06 geändert: 06.11.2007 17:16:26

So weit ich weiß, gilt in Hessen dieser Nachteilsausgleich für Dyskalkulie NICHT - im Gegensatz zur LRS-Regelung.
Eine abgesicherte Info zur gesetzlichen Regelung kann ich dir aber leider (noch) nicht geben, ich bleibe dran!


vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 17:37:52

kann dir dies helfen? -> http://www.4teachers.de/url/2056

miro07


Ist schon altneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 17:56:12 geändert: 06.11.2007 18:10:45

Danke, lieber miro, für deine Hilfe. Aber der Erlass von 1995 ist schon alt, inzwischen gibt es einen neuen:
Seit 1.8.06 spricht man in der hessischen Verordnung erstmals auch von Dyskalkulie.
Dieser Link führt zu den nötigen Infos (leider nur für die Grundschule geregelt), aber Achtung: Ab da muss sich jeder selbst weiter klicken...
Wichtig ist:
Es muss offiziell von der Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern ein Nachteilsausgleich beschlossen, dem Schulleiter vorgelegt und von diesem genehmigt werden (Grundschule!). Es muss ein individueller Förderplan erstellt werden. Eltern sind auf alle Fälle von der Form des Nachteilsausgleichs zu informieren. Ein Vermerk über den gewährten Nachteilsausgleich darf nicht in Arbeiten und Zeugnissen erscheinen.
Nachteilsausgleich wie? Das lest nach:

http://lernarchiv.bildung.hessen.de/grundschule/
Mathematik/rechenschwierigkeiten/index.html

Auch das ist wichtig (Hess. Elternverband gibt Tipps und Infos):

http://www.lvl-hessen.de/grafiken/pdf/Elternempfehlung_Rechtslage_10_2006.pdf


Kann das jemand verkürzen???

(Bitte um Nachteilsausgleich!)


Zum Anklicken:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 18:20:52 geändert: 06.11.2007 18:25:31



@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2007 18:26:30

Danke!


Vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2007 10:15:30 geändert: 07.11.2007 10:16:06

für eure Antworten!!!! Besonders hilfreich war der Link des Landesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie. Ich habe die benötigten Informationen und kann jetzt mit der Lehrerin sprechen. Notenfreistellung bekommt man in Sek1 tatsächlich nicht mehr, Fördermaßnahmen aber schon. Vielen Dank für den Link, ysnp!

LG
elanor777


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2007 13:03:22



Auch hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.11.2007 11:09:12

möchte ich mich nochmals entschuldigen, dass ich übersehen habe, von wem die Links sind. Vielen Dank, veneziaa für Deine Mühe!
Danke auch miro07 für den Link und ysnp für´s verkürzen.
So, hoffentlich habe ich jetzt niemanden vergessen. War ja nicht böse gemeint - eher umgekehrt.
Liebe Grüße
elanor777


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