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Forum: "Wer hat Erfahrung mit Zusammenarbeit Jugendamt bezügl. verwahrlostem Schüler?"

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jugendamt , jugndhilfe, familienhilfeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 11:49:58

ich hab eigentlich ganz gute Erfahrung in der Zusammenarbeit mit allen drei Einrichtungen gemacht.
Allerdings immer unter der Voraussetzung, dass ich am Ball geblieben bin. Das ist anstrengend und zeitaufwendig, denn ich bin ja leider nicht die einzige, die Hilfe in Anspruch nehmen muss oder möchte. Aber oft ist es auch so, dass sie in die Schule kommen und dann kann man da erst einmal in Ruhe alles besprechen und wenn vorhanden, ist die schuleigenen Sozialarbeierin dabei natürlich Gold wert, die ja die Kinder auch kennt und oft noch einmal einen anderen Blickwinkel hat. Bei uns klappt das relativ gut.
Persönliche Gespräche mit den "Amtsleuten" finde ich am effektivtes. Probiere das doch mal. Telefonisch ist das alles immer so weit weg und unpersönlich.
Viel Erfolg


@ alleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 13:53:13

Vielen Dank für eure Beiträge, Anteilnahme tut erstmal auch gut.
Zu den einzelnen Vorschlägen ist zu sagen, dass abgesehen von den Ämtern eine engagierte Mutter dort war, um eben Hilfe anzubieten (bewaffnet mit Goldgeist und Spray und guten Tipps.)Die Familienhilfe hat angeboten, die gesamte Wäsche der Familie zu einer Industriewaschanlage zu bringen usw. Also an Hilfsangeboten fehlt es eigentlich nicht. Überdies sind das Kind und eine Schwester in einer Tagesgruppe eines Kinderheims untergebracht (wo sie natürlich im Moment auch nicht hin dürfen), sodass man meinen sollte, die Eltern müssten darauf erpicht sein, endlich ihr Problem zu regeln, damit die Kinder tagsüber "gut versorgt und aus dem Weg" sind, da sie zur Zeit ja zu siebt daheim rumsitzen. Das Hauptproblem ist, dass, wer nicht geholfen kriegen will, dem kann nicht geholfen werden. Und die Eltern sträuben sich nach Kräften (lassen keinen rein, befolgen die Ratschläge nicht).
Habe übrigens alle Gespräche persönlich geführt, telfonisch find ich auch doof.
Den Tipp mit dem Familiengericht werde ich meiner Chefin unterbreiten. Ich weiß eben nicht, wie die Hierarchien gestrickt sind (oder gibt es vielleicht gar keine?) Ich will einerseits nicht meine Kompetenzen überschreiten oder irgendeinem dazwischenpfuschen, andererseits, wenn es möglich ist, mehrgleisig zu fahren, will ich es gern tun.
Gibt es eigentlich seitens des Jugendamtes eine Schweigepflicht mir gegenüber bezüglich der Schritte, die es unternimmt? Diesen Eindruck hatte ich nämlich in dem Gespräch (ich bekam irgendwie immer vermittelt, das Ganze ginge mich nix an, und von dem Thema Schulpflicht wollte der Kerl gar nichts wissen)
Liebe Grüße, janne


Permanent nerven!!!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 14:04:57

Eine Kollegin an meiner Schule hat ein ähnliches Problem wie du und hat das Jugendamt permanent informiert, d.h. jeden Tag angerufen. Bis wirklich etwas passiert, dauert es, in unserem Fall 3 Jahre! Es ist zum Mäusemelken, aber nur so geht´s. Ich selber habe ähnliche Erfahrungen: meist sind die Leute von Jugendamt und anderen Einrichtungen recht zugänglich, meist nur hoffnungslos überfordert auf Grund der Masse der Anrufe, "Fälle"....
Dran bleiben und Mitstreiter suchen (ich hatte damals die Leiterin eines Hortes mit auf meiner Seite..).
Ich wünsch dir viiiiiel Kraft!
Liebe Grüße von Clausine


gestrickte hierachienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sopaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 18:15:53

auch bei den jugendämtern gibt es solche und solche unter den mitarbeiterInnen.
ich habe die erfahrung, dass bei so manchen der weg nur über die hierachie führt.
familiengericht ist wieder ne andere kiste, sprich ein anderes system. nur wenn sich beim JA überhaupt niemand bewegt, schalte ich dieses system zu. bringt alle auf trapp, wenn von gerichtswegen berichte angefordert werden...
nur ist dies nicht deine aufgabe, sondern die deines vorgesetzten.

mfg
sopaed

ps
das schulische problem ist in solchen fällen mMn nachrangig. sorg dafür, dass es dem kind gut geht, wenn es (läusefrei) zur schule kommt.


uiuineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 18:23:05 geändert: 25.11.2007 18:37:03

ist das wirklich Aufgabe der Schulleitung?
Da würde unsere Schulleitung gar nicht gerade aus schauen können, bei uns in der Schule hat i.d.R. jeder so einen Fall in der Klasse, ich hab sogar drei, wo ich mit dem Jugendamt etc arbeiten muss. Das kann doch keine Schulleitung schaffen


Hallo Janne,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ikealiebhaberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 18:47:17

ich erlebe mich auch immer wieder ohnmächtig den Irrungen und Wirrungen gegenüber stehend, die eine Zusammenarbeit mit dem JA so mit sich bringt.
Bei uns in der Schule müssen die Kinder einen Schnipsel des Medikaments mitbringen, um sicherzustellen, dass sie in Behandlung sind.

Zum JA: Ich telefoniere seit Schulbeginn jede Woche mindestens ein Mal mit dem Herrn, geändert hat sich nix. Ich schreibe wöchentliche Berichte und hefte sie in die Schulakte und schicke sie dem JA. Ich habe mit dem Leiter des JAs telefoniert, der mir aber leider auch nur sagen konnte, dass, wenn die Familie keinen Antrag auf Erziehungshilfe unterschreibt, gar nichts getan werden kann.

Zum Schulausfall: Wenn dein Schulkind keine Entschuldigung dabei hat, kannst du nach drei Tagen ein Formular ausfüllen, in dem die Fehltage verzeichnet sind (du kannst selbstverständlich auch länger warten), das schickst du dann ans Ordnungsamt und dann müssen die Eltern ein Bußgeld bezahlen, weil sie nicht dafür gesorgt haben, dass ihr Kind die Schulpflicht erfüllt. Ich habe auch schon erlebt, dass über 16 Jahre alte Schüler vor Gericht zu Sozialstunden verurteilt wurden (die sie dann direkt in den Herbstferien abarbeiten mussten), weil sie so häufig geschwänzt haben.

Ob dir das hilft, weiß ich nicht, ich drücke dir auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass du über diesen Fall nicht das Vertrauen in dich und deine Möglichkeiten verlierst!

Kristina


@ sopaedneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 19:48:19

"das schulische problem ist in solchen fällen mMn nachrangig. sorg dafür, dass es dem kind gut geht, wenn es (läusefrei) zur schule kommt."

Hängt das denn nicht unmittelbar zusammen? Gibt es nicht auch ein emotionales Wohl des Kindes, das spätestens dann extrem angekratzt sein dürfte, wenn das Kind merkt, dass es in der Klasse überhaupt nicht mehr folgen kann und wenn es wegen der Läuse von den anderen ausgegrenzt wird? Natürlich werde ich dafür sorgen, dass sowas nicht öffentlich passiert, aber was die Kinder sich untereinander erzählen, wenn kein Lehrer zugegen ist, ist ja wohl bekannt.
Habe eben mit einer Kollegin gesprochen, die einschlägige Erfahrungen mit dem Jugendschutzgesetz hat. Die meinte , es sei tatsächlich so, dass die Fehlzeiten und die Gefährdung der Schullaufbahn vom neuen Gesetz her zweitrangig sind und auf keinen Fall das Kindeswohl gefährden. Na dann gute Nacht!


@janne 60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 21:43:54

Für mich ist hier noch einiges ungeklärt! Aus deiner Schilderung geht nicht hervor, woher du die Infos über die Familie hast. Hast du mit den Eltern selbst gesprochen? Weißt du warum die Familie in dieser Situation ist? Wurde die Hilfe aufgedrückt von außen, oder haben die Eltern nach Beratung Hilfe angenommen?
Gibt es andere Möglichkeiten der Hilfe, nämlich solche, die die Eltern und ihre Nöte ernst nehmen und nicht mit Druck/Zwang arbeiten? (Hilfsmöglichkeiten über Caritas /Diakonie / Kirchengemeinden?)
Du hast geschrieben, dass es den Kindern emotionell nicht zugemutet werden darf aus der Familie herausgenommen zu werden. Wie verhalten sich die Eltern gegenüber den Kindern und umgekehrt? die Problematik, die geschildert wird, muss ja nicht mit Lieblosigkeit/ Abneigung einhergehen.
Wenn dem so ist, ist den Eltern mehr geholfen, wenn man gemeinsam mit ihnen das Wohl der Kinder im Auge hat.
Was ich auch nicht verstehe ist, dass die Familienhilfe nicht mehr kommt, weil die Kinder Läuse haben. Gerade dann wäre sie doch sinnvoll!
Manchmal mangelt es bei Lausbefall auch einfach daran, dass den Beteiligten nicht klar ist, dass alle Familienmitglieder behandelt werden müssen und zwar mindestens zweimal im Abstand von 7 Tagen.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 22:45:08 geändert: 25.11.2007 22:47:48

Es würde zu weit führen, ausführlich zu schildern, woher ich nun alle diese Infos habe. Ich habe eben mit allen Beteiligten persönliche Gespräche geführt und dabei die Infos gesammelt. Ich kenne ja auch Aussagen und Antworten der Familie, z.B. "wer soll denn das bitteschön alles machen?" war die Reaktion auf die Hinweise, wie bei Läusebefall vorzugehen ist. Desweiteren besitzt die Familie nach eigener Aussage keinen Staubsauger, die Waschmaschine kann auch nicht oft in Betrieb sein, dem äußeren Erscheinungsbild der Familie nach,laut Familienhilfe schlafen die Kinder auf kaputten Matratzen ohne Bettwäsche....Ich hatte dem Kind Turnkleidung und -schuhe gekauft (was dann immer in der Schule bleibt), damit es überhaupt mitturnen konnte usw. und so fort. Das mit der emotionalen Bindung ist die Aussage vom Jugendamt. Es ist einfach so: Solange Kinder nicht geschlagen oder missbraucht werden, ist ihr Wohl nicht gefährdet. Das ist die traurige Erkenntnis!


@janneneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.11.2007 23:39:28

Gibt es eigentlich seitens des Jugendamtes eine Schweigepflicht mir gegenüber bezüglich der Schritte, die es unternimmt?

ja, soviel ich weiß besteht schweigepflicht. das jugendamt darf dir nur das berichten,was die familie zu berichten erlaubt.


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