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Forum: "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)"
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| Langsam, langsam, miss! | | von: sfstoeckchen
erstellt: 04.06.2008 10:51:58 geändert: 04.06.2008 11:00:48 |
PEM und BEM sind grundverschiedene Bereiche, und die amtsärztliche Untersuchung, wo die Dienstfähigkeit überprüft wird (und zur Versetzung in den Ruhestand führen kann), auch.
Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) handelt es sich im Wesentlichen darum, Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, die die Arbeitskraft von KollegInnen mit angeknackster Gesundheit erhalten soll. Mit Zustimmung und Mitwirkung der betroffenen Lehrkraft soll geklärt werden, wie eine Dienstunfähigkeit (länger 6 Wochen innerhalb eines Jahres) überwunden werden kann und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Dienstunfähigkeit vorgebeugt werden kann. An diesem Gespräch nehmen neben Dienststelle und Betroffener/m auf Wunsch auch Personalrat und/oder Schulleitung teil, sowie ggfls. die Schwerbehindertenvertretung.
Das BEM sehe ich also zunächst als Maßnahme, die dem Erhalt der Arbeitskraft dienen kann, die durchaus auch im Sinne von Arbeitsschutz und der Beschäftigten zu betrachten ist! |
| Erst einmal DANKE !!! | | von: sam58
erstellt: 04.06.2008 21:11:51 |
Hallo in die Runde,
es ist soooooo schön, dass es doch noch geklappt hat, über dieses Thema ins Gespräch zu kommen
Ich habe heute Dank mehrerer Linkhinweise (merci maria !!) weiter recherchiert, es gibt bei der Uni Köln sogar ein Untersuchungsergebnis, allerdings bezieht sich das nicht vornehmlich auf Schulen...
Ich finde auch, dass sich das BEM erst mal so liest, als wenn der Gesetzgeber dem kranken Arbeitnehmer helfen will ... Komma - aber ...
Die Teilnahme ist freiwillig = positiv, jedoch werden dann im Prozess Zielvereinbarungen getroffen (bislang habe ich hierzu noch nichts gefunden, was das denn so sein könnte...)- hiergegen ist ja auch nichts einzuwänden...
Aber dann habe ich auch von Sanktionen gelesen, wenn die Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden ... und da ist auch schon das "aber"
Da bekomme ich schon das ungute Gefühl, erst öffnet man mir freundlich eine Tür, durch die ich freiwillig durch gehen darf - und dann entpuppt sich diese als die Ausgangstür ...
Ich habe mir heute eine Broschüre zum Thema schicken lassen - und bin ganz gespannt.
Und vielleicht gibt es ja auch Hinweise über dieses Forum, wie Zielvereinbarungen beim BEM aussehen könnten - und die Sanktionen
Lieben Gruß
Sam |
| Linkhinweis auf Broschüre | | von: sam58
erstellt: 04.06.2008 21:40:49 |
Ergänzend noch einen Linkhinweis (hoffe mal, das klappt
http://www.hjmellmann.de/Handlungsempfehlungen_zum_BEM.pdf
"Handlungsempfehlungen zum BEM" vom Landschaftsverband Rheinland und Westfalen Lippe
(habe ich mir erst mal bestellt...)
Der Linkhinweis ist von maria77 : MERCI
Gruß
Sam
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| Link zum Forschungsbericht | | von: sam58
erstellt: 04.06.2008 21:51:24 |
Forschungsbericht: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX
(soweit ich sehen konnte, haben primär leider nur Unternehmen an der Umfrage teilgenommen...)
http://www.bmas.de/coremedia/generator/25370/f374__forschungsbericht.html
Aber immerhin als Ergebnis:
"Schließlich zeigt sich, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement dort, wo es eingeführt wird, zu einer Reduktion von Fehlzeiten und einem leistungsgerechten Einsatz der betroffenen Mitarbeiter führt."
Gruß
Sam |
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