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Forum: "Punkteabzug bei "Formfehlern" ??"

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Punkteabzug bei "Formfehlern" ??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 12:58:42 geändert: 16.06.2008 16:34:24

Unsere FK Deutsch (RS Nds) hat festgelegt, dass es in Klassenarbeiten 5% Punkteabzug gibt bei Verstößen gegen Formvorschriften, z.B.

>Heft nicht vorhanden zum Klassenarbeitstermin
>Schreiben mit Kugelschreiber oder rosa Glitzerstift statt mit Füller etc.
>über den Rand schreiben
>chaotisches / unleserliches Schriftbild
etc.

Wer weiß, wie in der SEK I die Klassenarbeiten oft aussehen, der kann dieses Vorgehen sicher verstehen. Meine FK Englisch überlegt, ob wir diesen Beschluss für Englisch (und Französisch) auch übernehmen sollten, denn wenn alle Langfächer ( möglichst auch Mathe) am selben Strang ziehen, ist es für die SuS besser nachvollziehbar und einfach nur konsequent. Wie sollen sie es denn sonst lernen?

Meine Frage:
Ist das überhaupt erlaubt?? Gibt es eine rechtliche Grundlage für diesen Beschluss??

Lieben Dank für eure Antworten,

klexel


Ob es erlaubt ist ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 14:27:28

..., weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber wir handhaben das auch schon ewig in ähnlicher Form an unserer Schule. Wir gehen sogar bis max. 10% der Gesamtpunkte für die äußere Form (Gliederung, Datum, Rand, Schrift etc) und bei nicht vorliegendem KA-Heft 1 Punkt Abzug und bei unvollständiger Reinschrift 0,5 P. Abzug.
Manche Kollegen sehen eine korrekte äußere Form zwar als selbstverständlich an und würden diese Punkte gerne einfach abziehen, doch die meisten Kollegen nehmen sie mit in die Gesamtpunktzahl rein (außer bei fehlendem KA-Heft). Eine Regelung, an die sich alle Lehrkräfte halten, haben wir diesbezüglich jedoch nicht, die Kollegen sprechen das eher für ihr Fach in einer bestimmten Jahrgangsstufe ab.
Probleme mit Eltern gab es deshalb noch nie.


Verstärken statt bestrafenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 16:27:36

Gute Erfahrungen habe ich gemacht mit der Möglichkeit, Extrapunkte zu erlangen statt Abzugs.

5% sind da eigentlich ein guter Ansatz.
Die Möglichkeit, durch besonders gute Form eventuell eine kleine Wissenlücke auszugleichen, motiviert die meisten Schüler enorm. Nebeneffekt:

Durch die gute äußerliche Form verringert sich auch die Fehlerquote.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ing_08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:08:25 geändert: 16.06.2008 19:29:30

Ihr macht es euch viel zu schwer.

Statt eine solche Pseudofestlegung zu treffen, handhabt es doch so, wie es in Deutschaufsätzen normalerweise bis Klasse 10 üblich ist ---
eine Formzensur, die einfach gewichtet gegenüber anderen mehrfach gewichteten Teilbewertungen in eine komplexe Note eingeht.

Automatisch erzeugt somit eine schlechte Formzensur eine dem Erzeugnis des Liederjahns angemeßne Abwertung oder eben im Falle guter Formzensur eine Aufwertung.

Und in diese Formzensur könnt ihr dann alles hineinpacken, was ihr wollt;
also bspw. neben der Bewertung der Buchstabenformung bzw. der Zahlenformung auch Dinge wie: ordentlicher Rand, saubere Unterstreichung der Erbnisse, übersichtliche Gliederung des Lösungswegs, keine Tintenflecken vom Füller, Schreibfarbe ausschließlich blau, Verbot des Kugelschreibers, gespitzter Bleistift für Skizzen, ordentliche gerade Tabellen, usw. usf.

Somit ist das rechtlich alles in trockenenenenenensten Tüchern...

EDIT
Für Englisch zum Beispiel: Essay --
die üblichen Punkteblöcke bzw. Einzelzensuren für "Gehalt", "Ausdruck", "Orthographie" brauchen nur ergänzt werden durch "Form". Dann tüftelt ihr euch bloß noch aus, nach welchem Gewicht diese vier Aspekte zusammengefügt werden sollen.

Zu meiner Schulzeit gab es meistens 10 Punkte für "content", 5 Punkte für "orthography" und 5 für "grammar". Für "form" könntet ihr also je nach Bedeutung, die ihr der Gestalt zusprechen wollt, 3 bis 5 Punkte hinzufügen.

Mit der Methode der Gewichtung könnte man 3:2:2:1 wählen; heißt: Gehalt dreifach, Ausdruck doppelt, Orthographie doppelt, Form einfach. Oder 4:2:2:1, oder 3:2:1:1, oder 4:2:1:1, oder 3:1:1:1, oder 4:1:1:1.

Könnt ihr ja drehen, wie ihr möchtet.


Ein möglicher Wurst-Käse-Fall hieße dann für
Gehalt 1, Ausdruck 1, Rechtschreibung 1, Form 6
vermöge der Formel

(3*1 + 2*1 + 2*1 + 1*6) / 8 = 2

sofern man 3:2:2:1 nähme.
/EDIT




???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:16:29 geändert: 16.06.2008 19:52:11

Ihr macht es euch viel zu schwer

Ne, du machst es dir zu leicht!!
Ich habe bisher noch nirgends eine rechtliche Vorgabe für diese Vorgehensweise gefunden. Habe gerade 10.Klasse-Abschlussarbeiten korrigiert. Die Korrekturvorgaben von "oben" waren bis ins Kleinste geregelt, aber dadrüber steht nirgends etwas. Und dafür gab es null Spielraum, weil die zu erreichenden Punkte exakt vorgegeben waren.
...wie es bis 10. Klassen üblich ist...

Ist es eben nicht. Wo soll das denn stehen???Unsere Deutsch-FK hat diesen Beschluss letztes Jahr gefasst. Heute hab ich davon gehört und überlegt, ob wir das für Englisch übernehmen wollen/können.

Wir haben einen Elternvertreter in den FK, der wirklich an allem und jedem ein Haar findet. Deswegen möchte ich mich absichern.

Aber die Idee von rhauda gefällt mir sehr viel besser - und da kann uns keiner ans Bein pinkeln...

...rechtlich in trockenen Tüchern???

wk = wohl kaum

klexel


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von: ing_08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:41:06

Die Bewertung legt prinzpiell der Lehrer fest bzw. die Lehrerkonferenz.
Würdet ihr dort eine verbindliche Formzensur einbinden, könnte euch keiner etwas.


Ich habe bisher noch nirgends eine rechtliche Vorgabe für diese Vorgehensweise gefunden.

Warum denn Vorgabe?
Wahrnehmen vorhandener Spielräume.



...wie es bis 10. Klassen üblich ist...

Neulich hatte ich während meines Klassentreffens Einsicht in meinen Deutsch-Prüfungsaufsatz (1999);
dort gab es in der Gesamtzensur eine Benotung "Form". Und auch sonst war es zu meiner Schulzeit normal, daß zumindest in den Aufsätzen und Texten der Fächer Deutsch & Englisch immer eine Zensierung der Form stattfand.

Der Mathelehrer machte es lieber über Punktabzug (max. 4) bzw. Zusatzpunkte (max. 1).



Wir haben einen Elternvertreter in den FK, der wirklich an allem und jedem ein Haar findet. Deswegen möchte ich mich absichern.

Warum sitzt bei euch in der Lehrerkonferenz (FK Fachkonferenz ?) überhaupt ein Elternvertreter?
Davon abgesehen hat auch der keine Möglichkeit, gegen eine im Rahmen des rechtlichen Spielraums getroffene Bewertungsrichtlinie anzugehen.

Zensierung ist LEHRERangelegenheit.

Warum scheißt ihr euch also vor so einem Elternvertreter ein?
Gestaltungsspielräume wahrnehmen!



Ihr wollt doch sonst immer autonome, freiheitliche Schulen...



Ahoi


Regelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:44:22 geändert: 16.06.2008 19:46:11

Es gibt schon Regeln, zum Beispiel für die schriftlichen Abiturkorrekturen. Da gibt es für eine festgelegte Fehlerquote im Elementarbereich Punktabzüge. Für Klassenarbeiten gibt es keine rechtlichen Vorschriften bei uns, trotzdem kann nicht jeder verfahren wie er möglich oder sich gar das Ergebnis hinschustern, wie er es gerne hätte. (Das erinnert mich an Wahlen - man kann auch nicht Wahlen wiederholen, bis einem das Ergebnis passt). Solche Verfahren werden in den Fachkonferenzen bechlossen, damit an der Schule gleich verfahren wird.
Und: es ist im Schulrecht vorgeschrieben, dass Eltern an den Fachkonferenzen teilnehmen, und das ist gut so.


@ ingneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:50:33 geändert: 16.06.2008 19:55:34

...dort gab es in der Gesamtzensur eine Benotung "Form". Und auch sonst war es zu meiner Schulzeit normal...

Es ist aber nicht normal, sondern wird überall anders gehandhabt.

Warum sitzt bei euch in der Lehrerkonferenz (FK Fachkonferenz ?) überhaupt ein Elternvertreter?

Frag doch mal das Kultusministerium - die machen die Vorschriften (mehrere Eltern- und Schülervertreter in den FK!!!)- auch wenn es dir nicht gefällt.

Zu meiner Schulzeit ...

Es wäre schön, von dir mal konkrete Hilfen zu bekommen, die nicht immer beginnen mit: zu meiner Schulzeit. Das hilft niemandem weiter

Ich hatte nach rechtlichen Vorgaben gefragt bzw. interessiert mich, wie RS in Niedersachsen es heute handhaben!!!

klexel



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ing_08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 19:58:51


Es gibt schon Regeln, zum Beispiel für die schriftlichen Abiturkorrekturen.

Dort ist traditionell alles vorgegeben.
Darum ging es gar nicht.

Die Rede war vielmehr vom schulinternen Verfahren des Fachbereichs Englisch, bspw. bei beliebigen Klassenarbeiten, Aufsätzen usw..



Solche Verfahren werden in den Fachkonferenzen bechlossen, damit an der Schule gleich verfahren wird.


Solche Verfahren können in den Fachkonferenzen beschlossen werden; denkbar ist genauso die Maßgabe "Jeder Kollege darf nach eigenen Ansichten.".

Der Lehrer muß Zensierung gegenüber der Klasse lediglich transparent erklären, also das Wie verdeutlichen.
("Wofür ergeht welche Note?")

Über das Warum muß er jedoch niemandem Rechenschaft ablegen.


Festlegungen durch die Lehrerkonferenz hat aber natürlich insofern den Vorteil, als daß eine gewisse Gleichheit aufgebaut wird. Das ist sicherlich richtig.
Dennoch könnte ein Elternvertreter gegen die oben genannte Formzensur plärren bis er schwarz würde - wenn die Lehrerkonferenz ein solches Vorgehen etabliert, ist das rechtlich wasserdicht.

Was das Ministerium dann für die zentrale Realschulprüfung vorgibt, ist ein ganz anderes Faß.




Lehrerkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2008 20:06:19

Es ist sehr genau geregelt, welche Entscheidungen in Lehrerkonferenzen und welche in Fachkonferenzen getroffen werden - da kann nicht jeder verfahren, wie er möchte. Grundsätze der Bewertung sind den Fachkonferenzen vorbehalten, weil das auch in einzelnen Fächern von der Sache her unterschiedlich sein kann. Lehrerkonferenzen behandeln Fragestellungen, die in der gesamten Schule gleich behandelt werden können.
Und: der einzelne Lehrer täte nicht gut daran, wie ein Racheengel durch die Schule zu schweben und möglichst viele Schüler fertigzumachen.


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