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Forum: "Arbeitslosengeld"

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Die Rechtspraxisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2008 17:52:35 geändert: 25.06.2008 17:57:17

Vertretungslehrer nur bis zu den Sommerferien oder nur außerhalb der Ferien anzustellen ist meines Wissens nicht in allen Bundesländern üblich.
Solange niemand dagegen klagt, wird es wohl keine Rechtssicherheit geben.
Der Vertrag als LAA ist aber meines Wissens schon rechtlich abgesichert. Anfang und Ende des Vertrages sind eindeutig festgelegt, ebenso die Bedingungen.
Die Bedingungen des Vertrages gelten eben bis zum Ende des Vertrages und nicht bis zur abgelegten Prüfung. Es gilt ja auch nach der Prüfung die Stundenzahl weiter. Sonst wären die Bedingungen ja für LAA sehr unterschiedlich je nach dem,ob sie einen frühen oder späten Prüfungstermin haben.
Wenn man innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung des Ref keine Stelle als Lehrer bekommt (ich glaub zwei Jahre), wird die Rentenversicherung nachgezahlt, nicht aber die Arbeitslosenversicherung. Diese Zeit wird aber als Dienstzeit bei späterer Einstellung angerechnet.


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von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.06.2008 17:36:46

Hallo Steffi,

ich komme aus Brandenburg. Rechtssicherheit habe ich bezüglich Deiner Frage keine, weil wir im Osten damals kein Referendariat machen mussten. Wir hatten ein praktisches Jahr.

Es sind nur meine Gedanken mit dem Schuljahr gewesen. Dem Lehrer stehen ja auch nur 30 Tage Urlaub zur Verfügung. Den Rest der Ferienzeit soll er ja als Arbeitszeitausgleich , Vorbereitung auf den Unterricht, Fortbildung usw. nutzen. Das sind einfach meine Gedanken und wenn Du ein SJ gearbeitet hast, steht Dir das nach meiner Rechtsauffassung auch zu (Die interessiert nur leider keinen). Vielleicht müsste da wirklich mal geklagt werden. Ich finde Deinen Fall unglaublich. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück.


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