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Forum: "Stillzeiten, kennt sich jemand aus??"

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Also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2011 16:44:49

ich arbeite in RLP.

Finde es eine Frechheit von der SL, sich einfach so über deinen Stillwunsch hinwegzusetzen. Das Mutterschutzgesetz gilt. Bundesweit. Punkt.
Ich hätte durchaus mein Recht durchgesetzt, wenn meine SL da Schwierigkeiten gemacht hätte...

Und was das Stillen in der Schule angeht: ich hätte auch kein Problem damit, meine Milch in der Schule abzupumpen oder in der Schule zu stillen. In so einem Fall wäre die Schule aber verpflichtet, mir einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem man a) absolut ungestört ist und b) in dem es eine bequeme Sitzmöglichkeit gibt und c) in dem es einen Wasseranschluss gibt (zum Spülen des Pump-Zubehörs)...? Sowas gibt es bei uns in der Schule nicht.

An meiner früheren Schule (wo ich Ref gemacht habe), hatte die Schule einen Raum extra für eine Mutter eingerichtet, das weiß ich. Das war in Hessen...


Vielen Dank!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2011 19:27:14

Zunächst vielen Dank für das nochmalige Bestätigen.
Habe mit meiner SL nun einen Weg gefunden.
Einen extra Raum? Davon träume ich... mal sehen, wo ich abpumpen werde.
Demnächst geht es los.

eis


habe hier was gefundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elseken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2011 19:38:00

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/mutterschutz/stillzeiten


Die Dauer der Bewilligung richtet sich nach der tatsächlichen Stilldauer. Die Stillzeit darf jedoch längstens bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes bewilligt werden, es sei denn, es werden besondere Gründe angegeben, die ein Stillen zu festen Zeiten auch nach diesem Zeitpunkt erfordern (z.B. Erkrankung des Kindes, hohe Allergiebereitschaft).

Von den besonderen Gründen stand nichts auf dem Formular und das wo ich Neurodermitis und Heuschnupfen habe.

Dummerweise habe ich das damals nicht recherchiert. Schon ärgerlich! Und mal wieder eine Bestätigung, dass meine SL.... nun ja, ich halte mich dezent zurück


Da tritt dann...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2011 20:32:09

wohl §7, Absatz (3) in Kraft:
"Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben."

Ich wusste nicht, dass man auch die DAUER der Stillzeit reglementieren darf. In RLP scheint es so eine Regelung nicht zu geben ODER meine SL weiß nichts davon und hat mir deshalb meine Stillpause weiterhin genehmigt... (zum Glück!)


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