transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 148 Mitglieder online 25.04.2024 16:57:53
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Vertretungspläne auf der Schulwebseite - Datenschutz ?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2008 21:36:15

Bei und wir der Vertrungsplan auch nur im lonet veröffentlicht und ist nur für die kolegen sichtbar.
Es gibt immer menschen, die statistiken darüber fürhren, wer wie oft fehlt, wieviele stunden ausfallen etc. das geht im prinzip niemanden etwas an. Klar, dass da keine gründe stehen, aber ob frau meise wegen einer fortbildung oder dem betriebspraktikum oder was auch immer fehlt ist eben für manche auch egal, sie fehlt eben und daraus mag ihr mancher einen strick drehen!

ich finde die idee mit den passworten für die jeweilgen klassen sinnvoll!


Vertretungspläne auf der Schulwebseite - Datenschutz ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silha8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2008 08:52:00

Also bei uns ist das Ganze folgendermaßen gelöst: Die Vertretungspläne werden zum einen passwortgeschützt auf der Schulhomepage veröffentlicht, so dass sowohl Lehrer als auch Schüler bereits von zu Hause aus sehen können, ob Unterricht ausfällt oder vertreten wird
Zum anderen haben wir jetzt seit neuestem ein großes Display im Schulflur hängen, auf dem tagsüber die sich ja stetig ändernden Vertretungspläne aktuell angezeigt werden. Unsere Schüler und die meisten meiner Kollegen und Kolleginnen sind total begeistert. Zumal wir dort auch andere Schulnews (wie Theateraufführungen, Mittagessen...) anzeigen lassen. Und unsere Sekretärin findet es klasse, dass sie nicht mehr ständig mit neu kopierten Zetteln durch das Schulhaus rennen muss, um sie an unsere Infobretter zu heften. Denn das läuft jetzt alles über unser digitales "Infobrett"!


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2008 11:52:11

Warum dürfen keine Statistiken über ausgefallene Stunden gführt werden? Welcher Strick könnte den Lehrern daraus gedreht werden? Ich denke, es ist sogar wichtig zu wissen, wenn in einer Klasse überdurchschnittlich viel Unterricht in einem Fach ausfällt.

vg

hugo


Schön wär's!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2008 15:11:39 geändert: 12.11.2008 15:11:52

@hugo:

Es gibt explizite Anweisung, dass prozentuale Lehrerversorgung und solche Interna nicht einmal dem Elternrat dargelegt werden dürfen.
Man kann dem nur entgegengehen, indem man das deutlich in einer Gesamtkonferenz oder im Schulvorstand thematisiert.
Wenn die Elternvertreter die Infos dann an die Eltern weitergeben, ist das ok.

Lächerlich, eigentlich.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2008 16:08:44

Bei uns werden die Vertretungspläne auch passwortgeschützt auf der Internetseite veröffentlich. Das funktioniert prima.


Ganz andersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 18:32:41 geändert: 19.11.2008 18:34:59

Im 4. Beitrag dieses Threads (S.1) hatte ich einen Link gesetzt, der so ziemlich alles verboten hat, was man in Sachen Vertretungsplan auf der Schulhomepage unternehmen wollte.

Jetzt hab ich einen Link im Niedersächsischen Schulrecht gefunden, der alles ganz anders sieht: Hier darf man (fast) alles...

Aushang von Stundenplänen in der Schule bzw. Veröffentlichung im Internet Erl. d. MK an die LSchB v. 26.3.2007 - 13-05 410/1-1 (n.v.)

Sachverhalt

Ein Lehrer am Gymnasium Brake hat sich über den Aushang seines persönlichen Stundenplans in der Schule beschwert.

Die aushängenden Stundenpläne dieser Schule enthalten Klassenbezeichnung, Raumbezeichnung, Unterrichtsfach und Lehrerkürzel (zwei bis drei Buchstaben). Je nach Sortierung ergeben sich daraus drei Pläne:

Klassen-/Lerngruppenstundenplan
Raumbelegungsplan
Lehrkräftestundenplan
Die Pläne hängen, außer im Lehrerzimmer, in den Fluren der Verwaltungstrakte der beiden Schulgebäude. Sie sind damit einem begrenzten Personenkreis (der Schulöffentlichkeit, d. h. Schülerinnen und Schülern und evtl. auch Eltern) zugänglich. Eine Liste zur Erklärung der Lehrerkürzel hängt (nach meinem Kenntnisstand) nicht aus, wird allerdings auf der Internet-Seite der Schule für den Großteil der Lehrkräfte veröffentlicht.

Ein Lehrer der Realschule Damme hat sich beschwert, dass durch die Veröffentlichung von Vertretungsplänen auf der Homepage der Schule Schülern, Eltern und übrigen Dritten Rückschlüsse auf seine krankheitsbedingten Fehlzeiten möglich seien.

Vertretungspläne enthalten in der Regel Angaben darüber, welches Fach vertreten wird, welche Lehrkraft ausfällt, wer die Vertretung wahrnimmt und in welchem Raum der Unterricht stattfindet. Die Pläne enthalten nur die Lehrerkürzel und keine Angaben über die Gründe. Damit wird auch hier der Kreis der Personen, die personenbezogene Daten übermittelt bekommen, auf diejenigen beschränkt, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben.

Rechtsgrundlage

Das Datenschutzrecht der Lehrkräfte richtet sich nach § 101 NBG. Nach § 101 Abs. 5 NBG ist eine Datenübermittlung an Personen außerhalb des öffentlichen Bereichs (auch an einen eingeschränkten Personenkreis) nur zulässig, wenn der Dienstverkehr sie erfordert.

Klassen-, Vertretungs- und Raumbelegungspläne

In einer Stellungnahme des MK an den LfD vom 22.10.2004 wurde ausgeführt, dass der Dienstverkehr in einer Schule sicherlich den Aushang von Klassen- bzw. Lerngruppenplänen und Vertretungsplänen erfordert. Das gleiche kann auch für Raumbelegungspläne angenommen werden. Der Aushang dieser Pläne in Flurbereichen einer Schule ist also unproblematisch. Eine Entschlüsselungsliste sollte nicht ausgehängt werden, damit die Daten für schulfremde Personen anonym bleiben.

Bei einer Veröffentlichung von Vertretungsplänen im Internet wurde in der gleichen Stellungnahme des MK davon ausgegangen, dass der Dienstverkehr dieses erfordert, weil Schülerinnen und Schüler sich über eventuelle Stundenausfälle, Verlegungen oder Vertretungen informieren können sollten. Auch bei einer Veröffentlichung der regulären Stundenpläne auf der Homepage einer Schule bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, denn die übermittelten Daten lassen keine direkten, über den erforderlichen Informationsbedarf hinausgehenden, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu und der reibungslose Ablauf der Unterrichtsorganisation kann die Veröffentlichung auch der Klassenpläne durchaus erfordern. Voraussetzung ist immer, dass nur Kürzel verwendet werden und keine Entschlüsselungsliste veröffentlicht wird.

Unter Berücksichtigung der weltweiten Abrufbarkeit der im Internet eingestellten Informationen sollte jedoch auch überlegt werden, ob trotz der rechtlichen Grundlage nicht eine datenschutzgerechtere Form gefunden werden kann. Datenschutzgerechter wäre es z. B., eine geschlossene Benutzergruppe mit Passworteingabe einzurichten und die Stundenpläne mit einer Zugriffsbeschränkung für die Schülerinnen und Schüler, evtl. sogar klassenbezogen, zu versehen.

Persönliche Stundenpläne

Die Erforderlichkeit, auch die „persönlichen“ Stundenpläne der Lehrkräfte zu veröffentlichen, wird in der o. g. Stellungnahme allerdings nicht gesehen. Die nach Lehrerkürzeln sortierten Pläne enthalten auf die einzelnen Lehrkräfte bezogene Zusammenfassungen von Daten, die durchaus schützenswert sein können. Für die Schülerinnen und Schüler reicht es aus, sich im Lehrerzimmer oder Sekretariat (durch Nachfragen oder anhand eines Aushangs) darüber informieren können, wo sie eine bestimmte Lehrkraft erreichen können. Eine Veröffentlichung (durch Aushang im Flur der Schule oder im Internet) wäre nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich.


http://www.schure.de/ > Datenschutz > Stundenpläne


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 18:45:51

stehen komplette Namen im Plan, keine Kürzel....


Interessantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 19:32:28

Der Initiator dieses Threads war seit dem Anfangsbeitrag vor 9 Tagen nicht mehr online.....

Sowas lieb ich ja


;-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2008 19:43:26

vielleicht schreibt er ja vertretungspläne!

miro07


<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs