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Forum: "Körperlicher Übergriff gegen Lehrer, wie damit umgehen?"

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Körperlicher Übergriff gegen Lehrer, wie damit umgehen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 21:14:19 geändert: 27.11.2008 21:15:48

Als ich mit Schülern (Klasse 8)unterwegs in Richtung Sporthalle war, hatte ich mit zwei Problemfällen eine Problemdiskussion. Dann hat mich einer mit seinem Arm versucht beiseite zu drücken. Mit den Worten "geh mal beiseite, ich brauch Platz hier!"Eigentlich hätte er dafür einen Schulausschluß kriegen müssen denke ich heute. Er hat auch am Montag wieder meine Lehreranweisungen ignoriert, worauf ich ihn mit Elternanruf rausgeschmissen habe.Der Elternsprechtag kommt ja auch noch.

Mir fällt jetzt ehrlich gesagt die Professionalität nicht ganz leicht.
Ich kann sagen: "Okay, er testet aus wie weit ergehen kann, lass fahren dahin!"

Oder "bis hierher und nicht weiter"

Jeden Tag fordern sie ihr Recht auf Respekt und Würde ein, sind aber nicht in der Lage es anderen Personen entgegen zu bringen!

Ich weiß, dass es nicht gegen mich persönlich geht, sondern gegen den Lehrer. Doch bin ich mir nicht sicher, ob und wann es ein Ende hat. Ein Schüler hat mich mal gefragt, was ich tun würde wenn er mich schlagen würde. Meine Antwort war klar und entschlossen das ich zurückschlage, weil ich in dann in einer Notwehrsituation bin. Die Rechtslage ist dann eine völlig andere und das braucht sich auch kein Priester gefallen zu lassen.

Ich bin zwar kein Freund derartiger Maßnahmen, weil sie Kraft und Energie kosten, aber die Antwort hatte Wirkung!

Den frechen Schüler, der mich wegdrängen wollte habe ich unter vier Augen zurechtgewiesen, worauf er sagte, dass es nicht mehr vorkommt. Trotzdem geht es mir noch etwas nach!

Wie seht Ihr das und wer hat ähnliche Erfahrungen?







Wirklich ein Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 21:35:50

Viele Schüler definieren sich über körperliche Gewalt. Leider!
Sie haben es bisher in ihrem Erfahrungsfeld nicht anders erlebt. Und nun testen sie ihre Grenzen auch in dieser Beziehung aus.
Gott sei Dank habe ich bisher in dieser Richtung wenig Probleme gehabt ( liegt vielleicht daran, dass 1,85 m mit 100 kg Kampfgewicht etwas abschrecken oder vielleicht auch die Erzählung von der Einzelkämpferausbildung bei der Bundeswehr).
Wichtig ist meiner Erfahrung nach der sofortige Hinweis ( wie du es ja auch im Vieraugengespräch gemacht hast), dass das Verhalten absolut unpassend war ( mir fällt grade kein passenderer Ausdruck ein); weitere schullaufbahnrelevante Ordnungsmaßnahmen sollten ( und müssen!) erst im Wiederholungsfall ergriffen werden.
Ein Ausrutscher ist drin. aber beim 2. Mal ist es nicht mehr unbedacht, sondern Absicht. Und dann müssen Konsequenzen folgen!
rfalio


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 21:46:15 geändert: 27.11.2008 21:46:49

Hm, dann darf der Schüler also beim ersten Vorfall noch nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. ich hab mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich schmeiß dauernd Schulverweis, Schulausschluss und Unterrichtsausschluss durcheinander!


Körperliche Gewalt würde ich sofortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 21:55:31 geändert: 27.11.2008 21:56:56

mit einem Elterngespräch und einer entsprechenden Konferenz beantworten mit der eindeutigen Aussage, daß im Wiederholungsfall Schulverweis und Anzeige erfolgen.
Körperliche Gewalt darf nicht auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt werden. Es wäre nach meiner Auffassung das falsche Signal.

Wenn es sich mal nicht um einen 1,85m und 100kg (rfalio) oder um einen 1,78m und 95kg-Mann (ich), sondern um eine 1,60m und 50kg-Frau handelt, was dann?
Übrigens erzähle ich auch "nebenher", daß ich meine Frau beim Judo kennen gelernt habe, daß ich täglich um die 40-50 gerollte Liegestütze an der Badewanne mache etc.
Das dient aber nur der reinen Vorsorge


Also ich finde dieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 22:08:59

Reaktion angemessen. Erst mal unter vier Augen miteinander sprechen und dem Schüler klar machen, dass die Grenze überschritten wurde. Somit hast du ein klares Signal gesetzt und der Schüler weiß sehr wohl,was die Folge ist.

Ich denke auch er hat ausgetestet wie weit er gehen kann (natürlich kann es auch sein, dass er sich "einfach" im Ton vergriffen hat), beides ist aber eine Grenzüberschreitung (in meinen Augen).

Beim nächsten Mal würde ich dann entsprechend reagieren.

Einen Ausschluss halte ich übrigens nicht immer für sinnvoll, nachsitzen schon eher. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das weit mehr schmerzte als alles andere. Meist mussten die Schüler dann irgendwelche Dienste machen. Der Nebeneffekt ist, man kommt ins Gespräch miteinander und erfährt einfach mehr voneinander (beide Seiten).


soschu


@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 22:38:45 geändert: 27.11.2008 22:39:22

Was heißt bei Dir "kleiner Dienstweg" (bin neugierig!)


ähnlicher Vorfallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reliente Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.11.2008 23:11:11

Letzte Woche hatte ich einen ähnlichen Vorfall.
Ein Schüler spuckte mit einem Strohhalm Papierkügelchen durch den Raum. Ich sagte ihm ruhig, dass er nach der Stunde den Raum kehren werde.
Erst motzte er, dass die anderen ja auch.... usw. Darauf bin ich gar nicht eingegangen, die anderen habe ich nicht gesehen. Dann wurde er richtig wütend, da seine Mitschüler nicht gerade zurückhaltend mit Spott waren.
Nach der Stunde gingen wir beide zur Tür. Er, um zu verschwinden und ich, um ihn daran zu hindern.
Da ein Mitschüler im Weg stand, kam er nicht so schnell vorbei. Er stellte sich dann in "Kampfstellung" (leicht in die Hocke, mit geballten Fäusten) vor diesen Schülern, drehte sich dann so um und stand in dieser "Drohhaltung" vor mir.
Ich habe ihn nur angeschaut und er trat mit dem Fuß nach mir. Dann verlangsamte er die Geschwindigkeit und lenkte den Tritt auf einen Mitschüler, der in meiner Nähe stand, diesen traf er an der Schulter. (hätte er das nicht gemacht, dann hätte ich den Tritt abbekommen)

Ehrlich gesagt war ich erst mal total perplex. Mir war in diesem Moment nur wichtig, einfach eine gewisse Stärke zu beweisen (auch wenn das vielleicht jetzt blöd klingt) und nicht auszuweichen.
Ich habe dann auch nichts dazu gesagt, sondern nur darauf hingewiesen, dass er kehren soll. Was er -wenn auch total wütend und kurz vor der Explosion- gemacht hat.

Meine Reaktion war, dass ich erstens einen Elternbrief geschrieben habe, in dem ich diesen Vorfall beschrieb und darauf hinwies, dass ich beim nächsten Vorfall dieser Art Anzeige bei der Polizei erstatten werde.
Mit dem Schüler habe ich in einem Vier-Augen Gespräch auch geklärt, dass es eindeutig zu weit gegangen ist, selbst wenn er es nicht ernst gemeint hat. Er hat sich bei mir entschuldigt.

Ich bin nicht sicher, ob es richtig war. Heute im Unterricht hatte ich das Gefühl, dass ich auf unsicherem Eis stehe. Dieser Schüler hat mir die Aktion ziemlich übel genommen. (ich habe allerdings in Absprache mit der Klassenleitung gehandelt)Außerdem möchte ich nicht warten, bis ein Schüler bei so einer Aktion mal trifft!


Verstänbdnis?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 08:02:55

Bei Gewalt ist das so eine Sache mit Verständnis für den Täter. Der Täter mag ja seine Gründe für einen gewaltausbruch haben, aber ich habe schon einmal einen Blick ins GG geworfen.

Dies gesteht mir selbst als Vetreter der Exekutive glatt das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu. Vor diesem Hintergrund ist ein Übergriff aus meiner Sicht zu ahnden.

Die Drohgebärde muss it einer Konferenz über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (NRW) beantwortet werden, ein erefolgter körperlicher Übergriff mit einer Strafanzeige unabhängig vom Alter, also auch bei nicht strafmündigen Jugendlichen.

Mein Verständnis für derartiges Verhalten ist nämlich umgekehrt proportional zu meinem Kampfgewicht.


@crusher: mit "kleiner Dienstweg" meine ich in diesem Fall,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 13:59:50 geändert: 28.11.2008 14:02:31

den Vorfall nur im 4-Augen-Gespräch zu erledigen.
Sobald Absicht erkennbar ist, werde ich jedenfalls so etwas unterbinden - und zwar sofort.
Null Toleranz gegenüber Gewalt - und gegen Lehrer erst recht.
Wenn erst einmal Gewalt geduldet wird, bekommem die Schüler das Signal, das sei ja alles nicht so schlimm.

Ich darf daran erinnern, daß wir Erzieher sind und nicht "Schönredner" der Situation. Das ist unangenehm und nicht bequem,, aber unsere Aufgabe.

Sonst erinnert mich die Situation an die mit dem Kampfhund, dessen Besitzer sagte: "Der will bloß spielen."


Wenn eine bestimmte Schwelle neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 15:20:52

überschritten wird, gibt es m.E. nur eine entsprechende Ordnungsmaßnahme - nämlich den vorübergehenden Ausschluß vom Unterricht!
Dies war ein körperlicher Angriff! Was kommt als nächstes, wenn dise ohne Konsequenzen bleibt?!
Hier geht es um eine neue Qualität, die ich auch nicht mit "Grenzen austesten" entschuldigen oder erklären kann!

Dasselbe gilt ja auch für mich als Lehrer: Da darf ich ja auch nicht einem Schüler z.B. einen Schlag ggegen den Hinterkopf versetzen, um das Denkvermögen zu schulen.

LG

Hesse



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