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Forum: "Null Fehltage in 2008"

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unverzagte...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2009 21:54:13

wir zahlen auch alle selber!
skolchen


Drei Tageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2009 21:59:16

Habt ihr den Unterschied bemerkt? In einigen Beiträgen ist von "3 Arbeitstagen" die Rede, bei volleythomas heißt es "länger als drei Kalendertage" Das macht ja schon einen Unterschied, wenn man nach dem Wochenende krank wird!
Bei uns ist es üblich, bei montäglichem Fehlen ein ärztliches Attest beizubringen. Das habe ich meine ganzen 30 Dienstjahre über gemacht, ohne aber jemals nachzuschlagen, ob das wirklich sein muss. Ich selbst habe dabei einfach ein besseres Gefühl, dann kann keiner behaupten, ich wolle mir einfach ein längeres Wochenende gönnen...


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2009 22:06:20 geändert: 22.01.2009 22:07:34

Stimmt!

Hier geht es um Referendare (Jura) Im OLG Bezirk Celle/Nds., aber ist ja egal. Beamter ist Beamter.
Scrollt mal ein bisschen runter, da findet ihr einen Kasten mit ner Beispielrechnung.

Komisch, brauchen Rechtsreferendare sowas???

http://209.85.129.132/search?q=cache:P6MsGPg-h6cJ:www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/servlets/download%3FC%3D8346690%26L%3D20+beamte+krankheit+niedersachsen&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de&ie=UTF-8


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2009 23:04:21


Nachhilfe in Sozialgesetzgebung:

Angestellte zahlen nicht 100 % ihrer KV!
Sie zahlen 50% ihrer Krankenversicherung selbst, die anderen 50% zahlt der Arbeitgeber, ob Tischlerei, Warenhaus, Autokonzern oder eben der öffentliche Dienst.
Beamte haben sich für 50% selbst versichert, 50% zahlt die Beihilfe.
Der Unterschied: Beamte müssen die Rechnungen erst selbst bezahlen, um dann die Hälfte davon von der Beihilfe zurück zu bekommen und die andere Hälfte von der privaten Krankenversicherung.

Das ist aber nicht das Thema und auch nicht die Diskussion.
Ich kann mich auch nicht erinnern, irgendwo den moralischen Zeigefinger gehoben zu haben.
Meine Vermutung für die 3-Tage Regelung war einfach, dass dort Kosten eingespart werden sollten. Gewertet habe ich das nicht.


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2009 23:14:55

danke für die nachhilfe, aber das ist hinlänglich bekannt.
mich ärgert nur, dass du als beamtin gezwungen bist, dich privat zu versichern, da du in der gesetzlichen keinen anspruch auf die 50% beihilfe hast...will das hier auch nich ausweiten, da anderes thema.
und den part mit dem - meinem empfinden nach - erhobenen moralfinger erklär ich dir mal in aller ruhe beim nächsten bier
hoffentlich noch in diesem jahr...oder trinkst du jetzt nur noch hustensaft?

gute nacht,
unverzagte



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