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Forum: "Formulierung auf Zeugnis bei LRS (Sachsen)"

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Formulierung auf Zeugnis bei LRS (Sachsen)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mlpisces Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2009 16:48:53

Hallo !
Wie bestimmt viele von euch bin ich gerade dabei, fleißig Zeugnisse zu schreiben. Ich habe ein diagnostiziertes LRS-Kind in meiner 3. Klasse, bei dem die Lese-Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch aus der Benotung genommen wurde. Wie soll ich das nun in der Bemerkung auf dem Zeugnis zum Ausdruck bringen? Die Deutschnote ist bei dem Kind eine 3 aber eben ohne die Teil-Leistungen Rechtschreibung und Lesen.
Ich arbeite an einer freien Schule in Sachsen und habe noch nichts entsprechendes finden können. Vielen Dank für eure Hilfe

Caro


VV Lese-Rechtschreibschwächeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2009 17:50:10

schau mal dort nach, vielleicht gibt es dort eine Regelung. Findest Du sicher unter google.

Ansonsten: Nach § ... Abs. ... der VV ... wird die Lese- Rechtschreibleistung nicht bewertet.

Na dann noch viel Spaß.


Hab ich ein Black out??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mlpisces Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2009 20:30:53

Hallo Caldeirao,
danke für deine schnelle Antwort, habe aber nicht so richtig verstanden WO ich gucken soll??
VG Caro


Vielleicht dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2009 09:31:09

http://74.125.77.132/search?q=cache:lprjjIL2TKAJ:www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/download_smk/handlungsorientierung_lrs.pdf+(VwV+LRS-F%C3%B6rderung)+Sachsen+2006&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de

http://www.legasthenie.de/index.php?id=62

Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 SOGS wird die Rechtschreibleistung nicht bewertet.

Ob die Bedingungen dazu erfüllt sind, kannst Du auf den angegeben Seiten finden. Lass Dir auch noch mal das SOGS geben, was das auch immer ist, dass es wirklich das richtige Gesetz ist. Ich habe es aus der unteren Adresse 4.1.4

Ich hoffe es hilft.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jufvrouw Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2009 15:55:08

Bei uns ins Zeugnis soll immer:
mit * bei Deutsch

Es liegt eine Lese- Rechtschreib- Schwäche vor. Die entsprechenden Teilbereiche sind in der Note nicht enthalten.


DANKE!!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mlpisces Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2009 17:11:04

Vielen Dank euch beiden

habe unter der Legasthenie-Seite die genaue Formulierung gefunden. JUHUUUU:::!!!FREU

Gar nicht so einfach, wenn man das das erste Mal macht. Also Dank und viele Grüße aus Sachsen

Caro


Na dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2009 21:48:40

teile sie uns doch mit. Man lernt nie aus.


Formulierungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mlpisces Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.01.2009 20:05:45

Also:
In der "Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche" (VwV LRS-Förderung)
heißt es:

Die Nichtberücksichtigung von Lese- und/oder
Rechtschreibleistungen in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache wird auf dem
Zeugnis oder der Halbjahresinformation vermerkt. Folgende Formulierung wird
empfohlen: „Die Lese- und/oder Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach …
nicht enthalten.“


Und genau das schreibe ich auch rein, da kann man nichts falsch machen *lächel

Vielen Dank nochmal und schönes WE wünscht

Caro


Auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.01.2009 23:20:43

Danke und schönes WE.

Caldeirao


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