transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 194 Mitglieder online 24.04.2024 17:23:25
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 9 >    >>
Gehe zu Seite:
Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2009 20:51:32

Hallo,
meine Parallelkollegin hatte ein Elterngespräch wg. Grundschulempfehlung. Der Junge hat die letzten 1 1/2 Jahre keine Note besser als 3- geschrieben, sein Schnitt in Deutsch und Mathe ist im Moment 3,5. Deshalb bekommt er jetzt eine Hauptschulempfehlung. Die Eltern wollen ihn aber unbedingt ins Gymnasium schicken.

Bei uns in BW ist die GS-Empfehlung bindend. Zwar kann man das Beratungsverfahren bzw. die Aufnahmeprüfung beantragen, aber das wollen diese Eltern nicht. Sie wollen "einfach" die Empfehlung fürs Gymnasium.

Vorgeschichte:
Das Kind wurde schon gegen der Rat der Erzieherinnen/Lehrerinnen eingeschult. LRs wurde festgestellt, die Eltern lehnten aber ab, ihr Kind in den LRS-Kurs zu schicken. Sie wollten alles zu Huase machen. Empfehlungen, ihn zur Ergotherapie zu schicken, lehnten sie ab mit der Begründung, er brauche einfach nur Zeit. Bei der Tochter sei es genauso gewesen. Hausaufgaben/Hefte wurden bisweilen ganz offensichtlich von einer anderen Person erledigt bzw. geführt. Vor etwa 4 Wochen brachte der Junge in allen Fächern neue Hefte an, die alten sind verschwunden.

Die Eltern wollen nun gerichtlich gegen die HS-Empfehlung vorgehen mit der Begründung, der Unterricht an unserer Schule sei so schlecht und ihr Kind sei nicht gefördert worden.

Ich unterrichte in dieser Klasse Mathe, bin also auch betroffen.

Welche Unterlagen sollte ich sammeln für ein Gerichtsverfahren? Zum Glück wurden alle Arbeiten von den Eltern unterschrieben, sie können also wenigstens nicht sagen, sie hätten von den Noten nichts gewusst.

Viele Grüße
tanteerna


Formfehlerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2009 22:06:41

Soweit ich informiert bin, haben Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nur Aussicht, wenn Formfehler vorliegen. Pädagogische Entscheidungen werden von Gerichten nicht bewertet. Du hast sicherlich gute Karten: die geschriebenen Arbeiten, wahrscheinlich auch die jeweiligen Klassenspiegel. Bei uns ist die Empfehlung Ergebnis einer Klassenkonfrenz mit Protokoll. Ein Formfehler könnte vorliegen, wenn die Eltern nicht auf dem Stand waren - das waren sie schon durch die Unterschriften. Lasse das ganz ruhig an dich herankommen und berichte uns.


Paper-Trailneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2009 22:09:41

Ihr solltet sofort nachprüfen, ob Gesprächsprotokolle und Notizen zu den Beratungsgesprächen abgeheftet wurden, gegebenenfalls die Daten nachforschen und dann nacharbeiten.
Wichtig ist, dass Ihr nachweisen könnt, dass ausreichend Informationen und Beratung stattgefunden haben.
Besonders, wo die Hilfe und Unterstützung abgelehnt wurden oder Ratschläge und Vorschläge nicht befolgt wurden, muss das verschriftlicht (schreckliches Wort) werden.
Außerdem solltet ihr darlegen, welche individuellen Hilfen und welche Individuelle Förderung das Kind bekommen hat.

So viel Papier wie mögich! Alle Arbeiten des Kindes sammeln und katalogisieren! Die Fachkonferenzbeschlüsse zur Bewertung und zur Notengebung sammeln und auf Rechtswirksamkeit und Schulgesetz hin abklopfen!
Einzelne Beoabachtungsbögen für diesen (bei z.B. Gruppenarbeit) sammeln!
Zeugniskonferenzprotokolle nachprüfen, ob dort schon etwas gesagt wurde oder ob es Bemerkungen auf dem Zeugnis gab.

Normalerweise würde ich immer die Hinzuziehung von Schulsozialarbeitern erwägen, in deinem Fall handelt es sich aber wohl um Leute, die nicht zu überzeugen sind.


Irgenwie schon komisch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2009 17:30:16

da beanstanden Eltern die Empfehlung der Schule, gleichzeitig lehnen sie einen Test ab. Dabei könnte doch genau der ihre Meinung beweisen (oder als trügerisch herausstellen?)!
Ich dokumentiere als Klassenlehrerin(Sek I) alle Elterngespräche kurz für die Schülerakte. Angebote für Förderunterricht ergehen schriftlich an die Eltern und sie müssen mit ihrer Unterschrift nachweisen, dass sie den Brief erhalten haben. Dabei wird gleichzeitig dokumentiert, ob sie den Förderunterricht annehmen oder ablehnen.
Arbeiten und Test sind Dokumente und daher, wenn sie nicht in der Schule aufbewahrt werden, von den Eltern aufzubewahren.
Und behalte einen kühlen Kopf!


Testneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2009 17:40:07

Als den Eltern von der SL das Beratungsverfahren empfohlen würde, sagten sie wörtlich "Das haben wir nicht nötig".

Ich habe das Gefühl, in dieser Familie muss alles perfekt sein, zumindest nach außen. Kind vom Schulbesuch zurückgestellt, Kind LRS, Kind bei Ergotherapie, all das könnte sich ja irgendwie im Ort herumsprechen! Deshalb wahrscheinlich auch kein Beratungsverfahren, zur perfekten Familie passt das doch nicht!

Die Frau immer perfekt gestylt, seither immer perfekt höflich. Aber nun zeigen sie ihr wahres Gesicht und das ist ziemlich hässlich.

Entschuldigung, aber das musste mal raus!

tanteerna


Ist das die Zukunft? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ollieres Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2009 19:02:25 geändert: 11.02.2009 19:03:31

Ich fürchte ja. Leistungen müssen nicht mehr erbracht werden sondern vor Gericht erstritten. Ich habe in letzter Zeit häufiger gehört, dass (einzelne) Eltern Schulen bzw. einzelne LehrerInnen mit Klagen überziehen - offensichtlich mit der Absicht der Einschüchterung. Fatal finde ich allerdings auch, dass die Empfehlungen bei euch bindend sind. Bei uns in Niedersachsen zählt der Elternwille. Meiner Meinung nach sollte das dreigliedrige Schulsystem abgeschafft werden, dann hätten viele Kinder bessere Chancen. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass es bei der Drohgebärde bleibt. Aber selbst im Fall der Fälle, sind die Chancen der Eltern nicht besonders groß, ihre Wunschempfehlung durchzusetzen.


Papierkriegneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2009 19:49:10

Das Ärgerlichste an der ganzen Sache ist wohl der Papierkrieg. Ich kenne das von Widersprüchen gegen Zeugnisnoten bzw. Nichtversetzung. An den Stellungnahmen sitzt man Stunden! Das dürfte hier nicht anders sein.

Und was kommt dabei heraus? Falls die Eltern Recht bekommen, wird das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit am Gymnasium scheitern. Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung mit Grundschulempfehlungen.


Emotionen raus,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2009 10:07:10

Sachlichkeit rein. Ich würde die Dokumente, die angefordert werden, ordnungsgemäß liefern und nicht stundenlag Berichte verfassen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Eltern führen keinen Prozeß gegen die Lehrer, sondern gegen die Schule bzw. gegen die Schulempfehlung. Der Lehrer ist ein Zeuge,der gehört wird. Sollte das Kind dann doch die Schulempfehlung bekommen, habt ihr das nicht zu verantworten.

Wobei ich sagen muss, dass die Schulempfehlung in manchen Bundesländern bindend für die weiterführenden Schulen ist, ist meiner Meinung nach falsch. Ich habe im Bekanntenkreis mehrere Kinder, die die Aufnahme aufs Gymnasium oder Realschule nur durch den Test geschafft haben. Das Jahr vor dem Übertritt und die Prüfung waren für die Kinder der reine Horror. Man fragt sich schon, ob das Kindern in der 4. Klasse zugemutet werden muss.

Interessanterweise hat keines der Kinder Probleme auf den weiterführenden Schulen, obwohl sie von der Grundschule die Empfehlung nicht erhalten hatten. Das Kind, was auf der Realschule gelandet ist, ist dort so gut, dass jeder fragt, warum es nicht auf dem Gymnasium ist. Das Kind war in der Grundschule in einer sehr leistungsstarken Klasse und da nicht 100% die Empfehlung fürs Gymnasium bekommen können, müssen auch da die Schwächsten durchs Raster fallen.

Ständige Einser-Schnitte in den Test kann eine Lehrerin nicht verantworten. Dies musste ich leider selber feststellen. Wenn ich Aussagen von Lehrern höre, dass sie Angst haben, weil der Schnitt zu gut ist, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die Lehrer, die Schnitte von 4,3 mit ihren Klassenarbeiten produzieren, haben anscheinend keine Probleme.


Ein kleiner Erfahrungsberichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2009 16:14:34

Unser Chef ist ein großer Statistiker.
In diesem Fall Gott sei Dank.
Bundesland Bayern
Schulart Realschule
Übertrittsmodus siehe
http://www.realschule.bayern.de/eltern/pruefungen/probeunterricht/aufnahme_check/auswahl/index.php
Statistik über mehrere Jahre:
Problemlos sind in der Regel Kinder, die mit Realschulempfehlung oder bestandenem Probeunterricht an die Schule kommen.
Probleme haben meist Kinder, die bedingt geeignet sind und auf Grund des Elternwillens die RS besuchen.
rfalio


Auch meine Erfahrungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2009 18:43:54

- ohne Statistik - zeigt, dass die Empfehlungen der Grundschullehrer meist zutreffend sind; schließlich kennen sie in der Regel die Kinder und ihre Entwicklung vier Jahre lang.

Allerdings spielen bei einer kleinen Minderheit der GS-Lehrer leider auch persönliche Ressentiments bei der Übergangsempfehlung eine Rolle. Ganz krass habe ich das vor vielen Jahren erlebt, zu Zeiten, wo nur der Elternwille zählte. Ein Junge war mit einer HS-Empfehlung an unsere RS gekommen und wurde sofort Klassenbester. Nicht nur das, seine Noten waren überwiegend sehr gut, sodass wir den Eltern den Übergang zum Gymnasium empfahlen. Dorthin ging er nach Klasse 5 - und wie ich später hörte, schaffte er ohne Probleme ein gutes Abitur. Nach Angaben der Eltern hatte er mit der GS-Lehrerin permanent im Clinch gelegen. Wir wunderten uns nur, denn bei uns hatte das Kind mit keinem Probleme.


 Seite: 1 von 9 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs