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Forum: "Amoklauf in Winnenden"
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| @skole und @landwutz | | von: utchen
erstellt: 16.03.2009 18:14:27 geändert: 16.03.2009 18:16:19 |
Warum soll das keine ersnthafte Frage sein?
In sämtlichen Selbstverteidigungskursen für Frauen wird gelehrt, wie Schlüssel, Regenschirme, Feuerzeuge etc. zur VERTEIDIGUNG effektiv eingesetzt werden können.
Und die Sorgfalt von landwutz, sich mal über juristische Grundlagen zu informieren, finde ich z.Zt. mehr als gerechtfertigt.
Ohne Gewähr, da lange her:
&32 und &33 Stgb Notwehr / Nothilfe müssten dir Auskunft darüber geben. Weniger spezifisch über den Einsatz von Waffen, aber über den Sachverhalt der Notwehr und Nothilfe im Falle eines Falles (was dann auch gleichzeitig beim Einsatz irgendwelcher Gegenstände als Waffen gilt).Ein Pfefferspray führst du ja stets mit dir mit, weil du Angst vor Hunden hast und schonmal gebissen wurdest. Nicht, weil du beabsichtigst auf Menschen los zu gehen.
WaffG §52 gibt Auskunft über Mitführen und Nutzung von Waffen (gilt auch für Einhandmesser, Springmesser, Klappmesser). Das Mitführen von Pfefferspray (vor allem mit der Kennzeichnung "zur Abwehr von Hunden")ist ab 18 Jahren nicht strafbar. Der Einsatz gegen Menschen natürlich generell verboten. Die Nutzung im Falle der Notwehr ist eine Grauzone, da eigentlich auch verboten, aber je nach Tatbestand folgt ggf. ein Freispruch.
Generell darfst du im Klassenzimmer keine Waffen haben...logisch, stell dir vor ein Schüler kommt da dran!
Wenn du allerdings das Kuchenmesser nach der Geburtstagsfeier hinter der Tafel abgelegt und vergessen hast....shit happens!
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