Das Verbot, die elektronischen Helferlein mitzubringen, ist ein sinn- und zweckloses Unterfangen. Dieses Verbot durchzusetzen kommt mit der Aufgabe des Herrn Sysiphos gleich.
Verbieten kann Schule lediglich die Nutzung von Handys, MP3-Playern etc. auf dem Schulgelände. Aus pragmatischen Gründen gilt also an den meisten Schulen, die ich kenne, die Dinger müssen abgeschaltet in der Schultasche bleiben.
Das mit der Schultasche, die im Laufe des Tages auch schon einmal unbeaufsichtigt herumsteht oder liegt, ist so eine Sache, weshalb es den SuS gestattet wird ihr Eigentum in der Hosentasche oder der Jackentasche "unsichtbar" zu tragen. (Bei engen Hosen sieht man sowieso, wer ein handy in der Tasche hat.)
Die Nutzung des Handys ist an unserer Schule dann gestattet, wenn der betreffende Schüler einen aufsichtsführenden Lehrer fragt, ob er sein Handy benutzen darf. Gründe hierfür sind, Eltern sollen das Kind abholen, weil diesem schlecht ist. Ein Schüler will nachsehen (SMS), ob er nach der letzten Stunde abgeholt wird oder Bus fahren muss. Also genau die Nutzung, wegen derer viele Eltern den lieben Kleinen ein Handy schenken.
Bei Verstößen werden die Handys, Ipods etc. eingezogen, bei Oberstufenschülern für den laufenden Tag, bei allen anderen für mindestens drei Tage bis maximal eine Woche, danach kann es von den Eltern abgeholt werden. Die Handys kommen in einen Umscchlag und wandern in den Safe im Sekretariat. Auf dem Umschlag steht, wer das Handy wann eingezogen hat und ob es den Eltern direkt oder über die Klassenlehrer zurück gegeben werden soll.
Ersttäter immer direkt außer bei schwerwiegenden Vorfällen und Mehrfachtäter immer über die KL, damit diese ein Erziehungsgespräch mit dem schüler im Beisein der Eltern führen können.