1. Wenn das Fach als AG angeboten wurde, kann es nicht plötzlich ein zu bewertendes Fach sein, es sei denn, die Eltern wurden explizit daruf aufmerksam gemacht UND es bestand die Möglichkeit, diesen Kurs zu verlassen.
2. Es müssen Bewertungskriterien der Fachschaft vorliegen, in denen ganz klar geregelt ist, mit welcher Wertigkeit die einzelnen Leistungen eingehen.
3. Wenn der Test 1 war, ist nicht nachzuvollziehen, dass die mündlichen Leistungen mangelhaft waren. Denn dann hätte der Schüler ja überhaupt nicht aufgepasst. die "eins" spricht jedoch dagegen.
4. Selbst wenn mündlich fünf, Mappe sechs und Test eins waren, sind das rechnerisch 12 druch 3, also eine 4.
5. Krankheit ist ein Grund für Nichtabgabe, solange eine entsprechende Entschuldigung fristgerecht vorliegt.
5. Muss bei Gefahr der Nichterteilung eines Abschlusses eine schriftliche Warnung vorausgehen.
Ich würde mich an die Schulleitung wenden zu einem Gespräch. Dort müsste der anwesende Kollege unter Anwesenheit des Schülers seine Note erklären (manchmal erzählen Schüler auch nicht alles zu Haus).
Sollte die Note nach wie vor nicht nachvollziehbar sein, würde ich die Schulleitung informieren, dass ein Einspruch geplant ist.
Achtung Formalie: Ein Einspruch kann nicht gegen eine NOTE gemacht werden, sondern gegen die Nichterteilung eines Abschlusses bzw eine Qualifikation. Die BEGRÜNDUNG für den Einspruch ist dann die nicht nachvollziehbare Note.
Nachtrag: Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln über das, was in Schulen so and Rechtsfehlern und pädagogischer Tieffliegerei so läuft.