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Forum: "Ausschluss von allen schulinternen Fahrten"

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Ausschluss von allen schulinternen Fahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 15:42:04

Wie findet ihr den Fall:

Eine Schülerin, 16, fährt in der 11. Klasse auf eine Kennenlernfahrt (2 Tage).

Dort wird ein verschlossener Kühlschrank aufgebrochen.

Es fehlen insgesamt ca. 25 Getränkeflaschen, u. a. Bier, Cola und Wasser.

Die Schülerin versichert ihrer Mutter, sie habe lediglich eine Flasche Wasser herausgenommen, als andere Schüler zu ihr meinten, oben sei ein Kühlschrank mit Getränken, sie hätten sich auch schon bedient.

Natürlich war es ein Diebstahl und es war nicht richtig. Darüber ist sich die Schülerin im Klaren. Sie hat nach mehrmaligen Verstreichen von Fristen zugegeben, sich dort eine Flasche Wasser herausgenommen zu haben.

Daraufhin bekommt die Erziehungsberechtigte nach 2 Wochen ein Schreiben der Schulleitung "..wir schließen Ihre Tochter von allen künftigen schulinternen Oberstufenfahrten aus."

Ich finde das Vorgehen aus folgenden Gründen falsch:
Der Jugendlichen muss Gelegenheit gegeben werden, die Sache wiedergutzumachen.
Es wurde kein Ersatz für die Flasche Wasser gefordert.

Die Schülerin ist vorher noch nie auffällig geworden.

Darf die Schulleitung so eine Maßnahme ohne Klassenkonferenz beschließen?

Die Schülerin hat den Kühlschrank nicht aufgebrochen und war sich nicht darüber im Klaren, dass jemand anders ihn aufgebrochen hatte.
Ist der Ausschluss eine überzogene Kollektivstrafe, die nicht zulässig ist?

Mir kommt die Konsequenz aus dem Fehlverhalten wie eine Art "Rache" für eine Dummheit eines Teenagers vor, die in ihrer Strenge überzogen ist.

Was kann man tun?

Und ja, es ist mein eigener Teenager


Kollektivstrafe?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 15:51:47

Wieso Kollektivstrafe?

Es geht doch nur um die Angemessenheit. Die Bestrafung einer einzelnen Täterin als pars pro toto ist verkehrt. Jedem muss klar sein, dass sie nicht alleine die gesamte fehlende Menge widerrechtlich an sich genommen haben kann oder an sich genommen hat, um sie zu verscherbeln.

Der Anteil an der Tat muss durch die bestrafung angemessen gewürdigt werden. Hinzu kommt gleiches Recht für alle Tatbeteiligten, die ermittelt werden konnten. Der Aufbruch selbst ist eine andere Sache.

Wenn der Ausschluss von zukünftigen Fahrten gegen alle ausgesprochen worden ist, die beteiligt waren, so ist nichts einzuwenden, wenn dem beschluss eine Anhörung vorangegangen ist. Im übrigen ist der beschluss der SL ein Verwaltungsakt und dem kann widersprochen werden. Er mus dann von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde überprüft werden.


Verwaltungsaktneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 16:15:45

>Im übrigen ist der beschluss der SL ein Verwaltungsakt und dem kann widersprochen werden. Er mus dann von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde überprüft werden.<

Ich lege erstmal formlos Widerspruch dagegen ein. Und werde den anderen Elternsprecher einschalten (der eine bin ich selber).


wasserflascheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wikizi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 16:29:21

Hej brieföffner,
hab´s jetzt nochmal in Ruhe gelesen. Das gibt´s doch nicht.....kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Da muss doch noch irgendetwas anderes im Spiel sein. Was macht ihr?
Lg von wikizi


Tzzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wikizi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 16:31:04

So viel Wind für so was. Tzzz


nachfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 17:25:57

@briefoeffner

[qoute]Ich lege erstmal formlos Widerspruch dagegen ein. Und werde den anderen Elternsprecher einschalten (der eine bin ich selber).

kann ich aus diesen zeilen entnehmen, dass deine tochter in dieser klasse ist?
und dass etwas anderes mitschwingt außer diesem vorfall?

dafyline


Ordnungsmaßnahmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 17:48:18 geändert: 04.10.2009 17:53:11

und päd Maßnahmen sind entweder im Schulgesetz oder in der übergreifenden Schulordnung zu finden. dort steht auch wann und wie sie ergriffen werden. Dies ist nicht in allen Bundesländern gleich!
Zwar hört sich die Maßnahme relativ hart an, aber wir kennen den Vorlauf nicht.
Außerdem ist auch zu beachten, das ein solcher Vorfall auf einer Klassenfahrt unter Umständen den Ruf der gesamten Schule massiv schädigt.
Auch kann ich nicht entscheiden, ob man beim Herausnehmen einer Wasserflasche aus dem vorher aufgebrochenen Kühlschrank nicht doch erkennen konnte, dass er aufgebrochen wurde.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 18:14:30

Eine Schülerin, 16, fährt in der 11. Klasse auf eine Kennenlernfahrt (2 Tage).

Dort wird ein verschlossener Kühlschrank aufgebrochen.



wenn diese schülerin den kühlschrank NICHT aufgebrochen hat (davon geh ich jetzt mal aus): weiß man, wer es war?
wenn ja, welche sanktionen gab es gegen diese?
kann der/die mittäter nur aus der klasse des mädchens kommen oder waren andre schüler (aus andren schulen etc) auch dort untergebracht?
ist diese schülerin die einzige, die "bestraft" wurde??
sind die personen, die ihr den "Tipp" gegeben haben, bekannt? erreichbar?können die dazu befragt werden?

(ich finde das übrigens auch überzogen und nicht angemessen).


Strafe angemessen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 19:27:33

Natürlich schadet es dem Ruf der Schule. Der Schulleiter schreibt: " Wir sind auf unseren Fahrten nicht nur auf eine gute Zusammenarbeit mit den SuS angewiesen, sondern auch auf eine gute Koop. mit der Leitung und dem Personal der betreffenden Unterkünfte und können schon aus diesem Grund dieses Verhalten nicht akzeptieren. Durch solche Situationen werden alle unsere weiteren Fahrten in der Oberstufe gefährdet."

Der Kühlschrank war mit einem Schloss verriegelt, das oben in der Tür angebracht war und das man nach oben schieben konnte, wie ein Riegelschloss. Es konnte einfach aufgezogen werden, jemand hat es vielleicht kaputt gemacht.

Die 16-Jähr. versichert, sie sei es nicht gewesen.

Die meisten SuS, die an der Aktion beteiligt waren, haben es nicht zugegeben.

Dies finde ich auch ärgerlich. Ich habe meine Tochter so erzogen, für ihre Fehler gerade zu stehen.
Die SuS, die Alkohol genommen haben, haben es nur vereinzelt zugegeben. Der Rest kommt ungestraft davon.

Was ist das für eine pädagagische message? Gib nie etwas zu?

Meine Tochter ist nie vorher auffällig gewesen, eher ein ruhiges Kind und hält sich üblicherweise an Regeln. Es war wohl so eine unglückliche Gruppendynamik, die dahinter stand.


Schulwechsel als durchaus sinnvolle Möglichkeit betrachtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mondundsonne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 20:30:48

Auch wenns etwas drastisch klingt. Ich möchte die Möglichkeit zur Diskussion stellen, diese Schule zu verlassen.
Denn eine solches Vorgehen scheint mir keinesfalls angebracht und wirft (auch) auf die SL kein gutes Licht...

Ich hatte letztes Schuljahr Probleme mit der Schule meines 15jährigen, einer Privaten Realschule.
War eigentlich eine ganz einfache Sache, die sich hoch schaukelte.

Meiner persönlichen Erfahrung nach, hat weder ein Gespräch mit dem KL, noch mit der SL noch sonst was irgendwas geholfen...
Es wurde eigentlich durch unsere Einmischung als Eltern nur noch schlimmer - laut Auskunft Sohn1 und dessen Klassenkameraden.
Am Schluss hatte Sohn1 gar keine Lust mehr auf Schule und seine Leistungen spiegelten das deutlich nieder.

Ich habe ihn und auch Sohn2 (der musste sich nämlich leider mehrmals von KollegInnen anhören, dass er der Bruder von ... sei) von dieser Schule genommen.

Für uns war der Schlussstrich die richtige Entscheidung. Jetzt geht´s wieder gut und die Noten werden wieder besser.

Also, erstmal klärende Gesprächen versuchen. Und sollten die Gespräche nichts nützen...es gibt viele andere Schulen...


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