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Forum: "Korrekturen in den Ferien"
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| Große Fragezeichen.... | | von: meike
erstellt: 07.01.2010 19:22:45 geändert: 07.01.2010 19:24:35 |
... tun sich bei mir auf...
@ hovi:
Wo steht genau, dass in NRW die Klausuren innerhalb von drei Wochen zurück gegeben werden müssen?
Ich kenne die Regelung, Rückgabe spätestens vor der nächsten Klausur.
unterrichtsfreie Zeit/Urlaub:
Ich zitiere Frau Schavan: "Auch Lehrer/innen haben nur 30 Urlaubstage, alles andere ist Dienstzeit." http://www.4teachers.de/url/3747
Da muss es irgendeine Regelung geben. Wo liegen diese 30 Tage und kann ich die legen?
Ich opfere gerne meine Osterferien für die Schule, wenn ich dafür zwei Wochen im Sommer habe, die buchungstechnisch nicht in die Hauptsaison fallen... Ansonsten könnte uns das Schulamt ja in allen Ferien für schulspezifische Aufgaben in die Diensträume zitieren, oder?
Edit: Ich bin mit 7 KLausursätzen in die Ferien gegangen, krank geworden (wie man das als braver Lehrer in den Ferien macht), mit 7 Klausursätzen aus den Ferien herausgegangen...
Und natürlich werden uns die Klausurtermine vorgeschrieben UND wir sind ein berufliches Gymnasium, also nur SekII. Was das korrekturtechnisch bedeutet, muss man wohl keinem erklären... |
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