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Forum: "Korrekturen in den Ferien"

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Ach herrje,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.01.2010 23:23:40

das sind ja erheblich strengere Vorschriften als bei uns!

In der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen) heißt es:
6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.


Haben wir es gut...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.01.2010 06:17:22

In Bayern gilt in den Volksschulen (GS und HS):

§43 Probearbeiten
(...)
(4) 1Bewertete Probearbeiten sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. 2Bewertete Probearbeiten sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause geben werden; sie sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben und werden von der Schule bis zum Ablauf des übernächsten Schuljahres aufbewahrt. 3Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden.

Th


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