vielleicht gerade aktuell, aber der Tatbestand ist schon länger bekannt und auch juristisch abgehakt.
Die Urteile besagen aber nur, dass mir die in der Schule eingeführten Lehrwerke mit Lehrerkommentar und Arbeitsheften zur Verfügung gestellt werden müssen, in der Regel leihweise. Zusätzliches Material fällt da nicht drunter.
An meiner Schule gibt es Gott sei Dank ein bisschen mehr.
Es lohnt sich auf jeden Fall bei allen möglichen Verlagen mit seinen Fächern und Funktionen registriert zu sein und wenn die Vertreter an der Schule oder auf Fortbildungen sind, mit diesen zu reden. Ich erhalte auf jeden Fall regelmäßig Bücher und Infos für meine Fächer und meine Interessen.