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Forum: "dreister Betrugsversuch... was würdet ihr tun?"

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dreister Betrugsversuch... was würdet ihr tun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 12:17:44

Hallo,

ich brauche dringend eure Meinungen zu der Situation in der ich gerade stecke.

ich schildere erst mal:
letzte Woche: ich sammle Vokabelhefte (Englisch) ein (es handelt sich um eine 8. Klasse, die aber eine Eingangsklasse ist, da Wirtschaftsschule in Bayern) und kontrolliere sie.
zwei Schülerinnen geben mir bis aufs I-Tüpfelchen identische Loseblattsammlungen ab, ohne Namen und Seitenzahlen und unvollständig, aber PC-gefertigt. "In der Mitte" fehlen die Vokabeln mehrerer Lektionen, die der letzten sind aber wieder da.
Das alleine hat mich schon viel Zeit gekostet rauszufinden (was jetzt eigentlich fehlt und was da ist).
Das beste aber ist, dass es Fehler gab in den Vokabeln, die nur ein Übersetzungsprogramm macht.
Sämtliche Infinitive 'to read' waren übersetzt mit 'zu lesen', am deutlichsten aber war es bei: 'to ring somebody'. das war übersetzt mit: 'zu jemanden Ring'

Daraufhin habe ich die Schülerinnen zur Rede gestellt. Diese leugneten hartnäckig. Ich habe die Eltern angerufen und die Lage erklärt. Verständnis.
Habe beiden einen Verweis ausgeschrieben und sie zur Nacharbeit einbestellt, wo sie handschriftlich die Vokabeln ergänzen sollen, die bei ihnen fehlen.

Heute kommt die eine zu mir und sagt, ihre Mutter würde den Verweis erst abzeichnen, wenn ich BEWEISE, dass sie ein Übersetzungsprogramm benutzt hat.
Und legt mir ein komplett überarbeitetes, viel umfangreicheres Vokabelpamphlet hin - ohne diese typischen Fehler.

Was nun?
Ich war echt so doof und habe geglaubt, so viel Frechheit gibt es nicht und habe ihr die Vokabeln zurückgegeben. Zum Glück habe ich mir aufgeschrieben, was genau da war und auch einige Fehler notiert.
Aber ich hätte es wohl besser einbehalten bis die Sache geklärt ist.
Ich habe ihr gesagt, ihre Mutter möge bitte zum Gespräch kommen, wenn sie Fragen hat. Ich glaube ihr nicht.
Nun bin ich gespannt, ob die Mutter morgen kommt. (da habe ich Sprechstunde)

Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke fürs Lesen meines "Romans"

Cvalda


Dreistneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 14:59:04

ist ein schönes Wort, dass das Verhalten dieser Schülerin ( und der Eltern) beschreibt.
Rein schulrechtlich müssen die Erziehungsberechtigten von einem Verweis Kenntnis nehmen; sie geben damit auch kein Einverständnis ab (sie können also weiterhin auf verwaltungsrechtlichem Weg gegen diese Ordnungsmaßnahme vorgehen). Da auch die Schulleitung einen Verweis mit unterschreibt, ist er/sie auch entsprechend erste Beschwerdeinstanz.
Klartext: Der Mutter klarmachen, dass sie den Verweis zur Kenntnis zu nehmen hat ( das heißt ja noch nicht akzeptiert)! Beschwerde bitte bei der Schulleitung.
Praktisch: Aktennotiz/ Gedächtnisprotokoll vom Telefonat anfertigen, mit Datum abzeichnen. Genau so Notiz vom Vorfall selbst, eventuell Kopie/ Orginal von der anderen Schülerin beilegen.
Schulleitung beim Gespräch mit einbinden.

Viel Glück
rfalio


Google Übersetzerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 15:05:53 geändert: 19.04.2010 15:06:14

Habe gerade die von dir erwähnten Worte in den Google Übersetzer eingegeben. Es kam genau das raus, was du sagtest.

Hast du noch ein paar Beispiele? Dann ist die Sache doch klar. Wenn die Mutter dann noch meckert, kannst du in ihrem Beisein die Sachen eingeben. Das Ergebnis wird sie beschämen.

Wichtig ist aber nicht nur eine Klärung des Sachverhaltes.
Ich würde die Mutter fragen, was sie sich davon verspricht, ihre Tochter bei solchen Dingen in Schutz zu nehmen und ob es nicht bei der Erziehung der tochter um GEMEINSAMES Arbeiten geht.

Sie soll sich auch fragen, welchen Gewinn DU davon hättest, dir in dieser Beziehung eine Geschichte auszudenken. Den Stress und die Arbeit machst du dir doch nicht umsonst, sondern weil du dir um 1) die Leistung 2)das Rechtsempfinden der Schülerin Sorgen machst.


In unserem Schulgesetz ... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 15:25:20

... in NRW steht nichts von Beweisenmüssen eines Täuschungsversuchs. Der Anschein reicht. Du musst gar nichts beweisen. Lies mal nach in den Ausführungsbestimmungen Eurer Rechtsvorschriften..Lohnt sich!
Gruß
m.gottheit


Aufgabe war?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kla1234 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 15:29:08

Keine Frage -ist unmöglich so zu lügen.Speziell als Mutter würde ich da anders, nämlich sehr offen kommunizieren.

Aber zum Ausgang:
was war die Aufgabe?
ein Vokabelheft führen?
Vollständig abgeben?
Oder eine Hausaufgabe mit Vokabeln zum Übersetzen?

Das Problem sehe ich da: es ist ja nicht verwerflich bei Problemen eine Übersetzungshilfe aus dem Internet zu Hilfe zu nehmen. Das ist doch sogar wünschenswert.
Ich sehe auch kein Problem darin fertige Vokabellisten aus dem Internet zu verwenden.

Der Sinn des Ganzen ist: die Vokabeln vollständig außerhalb des Buches zu haben, durch Schreiben oder Tippen eine von vielen Übemethoden anzuwenden, und schlussendlich sie zu können, mit welchen Methoden auch immer.

Darum nochmal, was war genau die Aufgabe?

Ich würde wollen, dass man mich nicht anlügen muss: zum Beispiel, weil es zu viel Vokabeln waren zum Schreiben, weil das ganze Jahr kein Vokabelheft geführt wurde.
Wenn die Hausaufgabe mittels Internet und Über- setzungshilfe gemacht wurde, wäre mir das auch egal, so lange derjenige die Vokabeln dabei trotzdem lernt oder gelernt hat.

Darum frage ich mich: warum musste man da jetzt lügen? Können sie die Vokabeln größtenteils/durchschnittlich gut mindestens oder nicht? Was steckt dahinter?
Liebe Grüße
kla


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2010 20:49:56 geändert: 19.04.2010 21:03:05

für die vielen guten ideen, tipps und hinweise.

dass zeigt mir erst mal, dass ich die situation grundsätzlich nicht falsch einschätze.
ich finde auch, am bedenklichsten ist, dass die schülerin überhaupt kein empfinden dafür hat, dass sie etwas tut, was nicht in ordnung ist und dass die eltern sie darin noch unterstützen.

@kla1234: zu deiner frage, was die aufgabe war:
ich habe mit den schülern (eingangsklasse wie gesagt) anfang des jahres besprochen, ob wir vokabelhefte führen wollen bzw. wie sie vokabeln lernen. wir haben das gemeinsam verbindlich eingeführt, weil die mehrheit der klasse eh vokabelhefte führt(e) und damit lernt. ich habe den schülern bei dieser gelegenheit auch gesagt, dass ich diese mal einsammeln werde und kontrolliere.
Das ist mir wichtig, weil die Schüler das erste Jahr an unserer Schule sind und 1. in Englisch ein großes (wenn auch zum teil wiederholendes) Lernpensum bewältigen müssen und zum 2. meist von der Hauptschule kommen und - so meine erfahrung - engere Grenzen brauchen, sprich: auch Kontrolle der Hefte.

Trotzdem hast du natürlich recht, dass es angebracht ist zu fragen, warum sie mich anlügt. aber die antwort ist nicht schwer zu finden. ich meine, sie hat darauf gesetzt, dass ich entweder nicht alle hefte einsammle oder dass ich es gar nicht mache und hat ihre vokabelsammlung entweder gar nicht oder nachlässig geführt. als sie merkte, ich meine es ernst, hat sie halt zumindest ein bisschen was davon mit möglichst wenig aufwand zusammengestellt und abgegeben.

ach noch was. einige schüler der klasse sind bei mir gewesen und haben mit mir gesprochen, ob sie ihre vokabeln auch weiterhin im pc (phase 6) oder per karteikarten führen können. - kein problem. hauptsache sie haben ein vokabellernsystem!

ich warte jetzt erst mal morgen ab, ob die eltern kommen. werde mir aber in jedem fall die schülerin noch mal zum gespräch holen und versuchen unter vier augen an sie ranzukommen und ihr klar zu machen, dass es unrecht ist, was sie getan hat. mal sehen, ob ich erfolg habe.

im schulrecht werde ich auf jeden fall noch mal nachlesen. guter tipp.

überhaupt vielen dank für die zahlreichen antworten!!!


ich......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2010 11:09:34

seh das problem imemr noch nicht klar:
a) die schülerin hat die vokabel doch selbst eintippen müssen?? (oder gabs die als liste fertig im internet?)
b) sie hat halt dann die übersetzung durch ein programm erledigen lessen (seh ich das richtig?)

wie hätte sie es sonst übersetzen sollen? nachschlagen im wörterbuch? stand es im heft/buch?

ich seh doch anhand des KÖNNENS ob der schüler etwas gelernt hat. bei vokabeln wär mir doch nicht wichtig, WIE das ins heft gekommen ist, sonder OB die schülerin es kann (das ist meine meinung von vokabel lernen. irgendwie fehlt mir hier der DREISTE betrugsversuch, aber vielleicht hab ich auch das ganze noch nicht verstanden......)

natürlich sähe ich das anders, wenn wer ein referat nicht selbst schreibt, sondern rauskopiert. das muss er ja dann auch nicht KÖNNEN, da läge ja die arbeistleistung am zusammenstellen


@feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2010 13:41:29 geändert: 20.04.2010 13:41:49

es handelt sich, wie ich es verstandenhabe, um Vokabelhefte, die über einen längeren Zeitraum hätten geführt werden müssen mit den Vokabeln, die im Unterricht eingeführt wurden und in der Zwischenzeit zu lernen waren.

Die Schüler haben also wochenlang nichts gemacht, nicht mitgeschrieben, die Vokablen auch nicht gelernt.
Sinn eines Vokabelheftes (wenn man das so sehen will), ist, dass man eine ordentliche Vokabelliste hat, die vom Buch unabhängig ist. Das ist besonders wichtig, wenn das Englsichbuch am Ende des Jahres wieder abgegeben werden muss.

Zu erwähnen ist auch, dass die Schülerinnen ja knallhart geleugnet haben, die Vokabeln von Übersetzungsprogrammen durchgewurstet zu haben. Das war eindeutig gelogen.


vollständigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kla1234 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2010 14:45:17

Also, ich kenn da auch eine Klasse, da haben meiner Einschätzung nach einige ihr Vokabelheft nicht geführt. Bisher wurde es nicht überprüft.
Ich hätte nichts dagegen, wenn die Liste mit fertiger Liste aus dem Internet erstellt würde, oder wie auch immer, kopiert von Klassenkameraden etc.
Nicht in Ordnung ist:
-unvollständig
-möglicher Versuch die fehlende Mitte zu verschleiern (?)bzw unverantwortliche Schludrigkeit,dass das passieren konnte.

Ich finde es Quatsch, irgendetwas lügen zu müssen, dass es selbst getippt wurde.

Zwie Dinge sind wichtig:
die Vokabeln zu haben für die nächsten Jahre
-die Vokabeln gelegentlich zu lernen oder zu wiederholen

Also, auf die "Lüge" würde ich überhaupt nicht eingehen. War schlichtweg unnötig.
Die Liste muss vollständig sein und basta.
Die Vokabeln werden wohl irgendwie gebraucht werden, die Lernfrage erübrigt sich im üblichen Schulgeschehen.

kla


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2010 20:29:53

für die erklärung in meinem namen.

ich würde das komplett unterschreiben. genau darum ging es.

des weiteren ist für mich aber auch noch ein aspekt, dass sie es selbst schreiben sollten! und das hat sie nicht getan, wenn sie die seiten vom buch z.b. gescannt hat und die datei anschließend in den google übersetzer geladen hat. (das wäre der einfachste weg an die vokabelliste zu kommen)
außerdem ging es mir um gleichen maßstab für alle.
wenn alle anderen sich die mühe machen, es zu tippen, schreiben wie auch immer, ist es unfair, wenn eine ein übersetzungsprogram benutzt *find*



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