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Forum: "Auskunftspflicht und Sorgerecht"

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Auskunftspflicht und Sorgerechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: susan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2002 18:52:46

Hallo, habe folgende Frage. Ich und eine Kollegin waren eben am diskutieren über einen aktuellen Fall bei mir.
Nicht allzu ungewöhnlich, die Eltern eines meiner Schülerchen haben sich scheiden lassen. Was dann schon eher ungewöhnlich ist, der Vater hat das Sorgerecht zugeprochen bekommen. Soweit so gut.

Jetzt die Frage: Wenn nun die Mutter zu mir kommt und sich nach ihrem Kind erkündigt, bin ich dann überhaupt auskunftspflichtig? Oder besser: Darf ich dann überhaupt Auskunft erteilen?
Habe eben mal im Schulegesetz nachgeschlagen, da steht das so konkret nicht drin!

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Werde auch mal meine Chefin fragen.


Sorgerechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kfmaas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2002 21:55:21

Liebe Susan,
ich muss schon sehr bitten, so ungewöhnlich ist es nicht, dass der Vater das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Ich spreche da aus Erfahrung.
Nun ist es so, dass normalerweise nur der Sorgeberechtigte auch Auskünfte über das Kind einholen kann mit Ausnahme einiger formeller Mitteilungen, z.B. Schulbesuchsbescheinigungen. Ansonsten muss der Nicht-Sorgeberechtigte die Auskünfte vom Sorgeberechtigten oder vom Kind einholen.
cu
kfmaas


eigene erfahrungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: physikass Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2002 12:50:43 geändert: 20.08.2002 12:53:21

Liebe susan.
ich bin ein scheidungskind. In dem Falle hat aber meine mutter das sorgerecht. Es istso, dass keiner meiner lehrer, einschließlich des direktors, meinem Vater Auskünfte über mein schulisches Leben geben darf. Dazu gehören noten, alsauch schulische Schwierigkeiten und ernsthafte Probleme. Ich hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte, abedr ich weiß nicht so genau, ob es genau auf das sorgerecht des Vaters bezogen war, oder generell.

physikass



p.s.: kleine Bemerkung an die red.: Das Bild unter dem Titlel schulrecht sieht ja echt genial aus. Als ich es gesehen haben, hab ich mir gedacht "ja dass triff den nagel auf den Kopf! das passt richtig hierhin!"


Wie handhabt ihr das?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 16:26:04

Wenn beide Elternteile das "gemeinsame Sorgenrecht" für ein Kind haben, haben doch auch beide ein Anrecht auf Auskunft über die schulischen Leistungen (bzw. Veranstaltungen) ihres Kindes, oder?
Was macht ihr, wenn DENNOCH z.B. die Mutter nicht will, dass man dem Vater Auskunft erteilt?


Bei Sorgerecht beider Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 16:32:33

haben beide Eltern Anrecht auf Information über das Kind.
Wir hatten in meiner Schule den Fall, dass Eltern geschieden waren und die Mutter dem Vater keine Informationen zukommen ließ.
Trotzdem haben wir dem Vater Informationen über Noten etc zukommen lassen, wenn er nachfragte.
Da wir eine Auskunftspflicht gegenüber den Sorgeberechtigten haben, hätten wir auch keine andere Wahl gehabt.

Thomas


also....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 16:33:04

...sorgerecht hin oder her - bei uns handhaben wir es so, dass wir immer dann infos weitergeben, wenn wir den eindruck haben, dass das entsprechende elternteil ein nachvollziehbares interesse am wohle des kindes hat.





.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 16:40:53

wenn die mutter das nicht will, hat sie keine chance. sind beide sorgeberechtigt, erhalten auch beide auskunft.

ich konstruiere (!!) mal folgenden fall:
das kind wohnt bei der mutter, diese kümmert sich aber (aus welchen gründen auch immer) derzeit wenig um das schulische fortkommen. der vater hegt den verdacht, dass die schulischen leistungen aus eben diesen gründen nachlassen und will sich vergewissern, ob sie leistungen noch entsprechen.
klar hat die mutter nun ein interesse, dass ihm die auskunft verweigert wird (weil sie ja dann schlecht dastehen würde).


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 16:57:01

...sorgerecht hin oder her - bei uns handhaben wir es so, dass wir immer dann infos weitergeben, wenn wir den eindruck haben, dass das entsprechende elternteil ein nachvollziehbares interesse am wohle des kindes hat ... da könnte ja jeder kommen...

diese herangehensweise findet aber keine rechtliche grundlage! auskunft nur an sorgeberechtigte!

miro07


Einige Infos neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:05:44

finden sich hier:

http://www.vafk.de/themen/sonstiges/schule.html

Bei gemeinsamen Sorgerecht in der Regel Auskunft an den Elternteil, bei dem das Kind lebt; den Rest müssen die Eltern untereinander ausmachen. Elternsprechstunden können gemeinsam besucht werden.

http://www.juristen-verlag.de/hosting/familiensachen/Sorgerecht/sorgerecht.html

Hilfreich kann so ein Formblatt sein:

http://www.schure.de/nschg/sorge/eltsorgc.htm

Schwierig bleibt es allemal.
elefant1


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2008 17:09:11

Da wäre ich aber extrem vorsichtig. In diesem sensiblen Bereich (was Schweigepflicht anbelangt), würde ich ohne Schweigepflichtsentbindung durch den allein Sorgeberechtigten nicht einmal ein Wörtchen verlauten lassen.
Sonst steckst du mit einem Fuß im Gefängnis.

Auch wenn's ums Wohl des Kindes geht, kannst du nicht geltendes Recht außer Kraft setzen!!!!!
elefant1


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