dass die Maßnahme des "aus-dem-laufenden-Unterricht-
Entfernen" eine sogenannte erzieherische Maßnahme (im
Gegensatz zu den "Ordnungsmaßnahmen") ist. Diese darfst du
bestimmen, natürlich mit Information an die Eltern. Wenn ein
Schüler z.B. mehrfach durch so starke Störungen auffällt, so dass
die anderen Schüler in ihrem Lernen behindert werden, kannst du
mit den Eltern vereinbaren, dass du schnell und unkompliziert
reagieren kannst, z.B. durch kurze Anrufe auf das Handy eines
Elternteils). Ich hatte einen Schüler, bei dem morgens, wenn er
kam, schon klar war, wie der Tag laufen würde. Dann konnte ich
gleich die Eltern benachrichtigen, die dann sofort kamen. Der
Schüler bekam Aufgaben mit nach Hause, die er mir dann teils
noch am selben Tag zeigen musste....(war ein GU-Schüler mit
Förderschwerpunkt "emotionale / soziale Entwicklung).
Clausine