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Forum: "Schüler nach Hause schicken, in wie weit legitim?"

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Schüler nach Hause schicken, in wie weit legitim?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: harrywepper Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 21:08:25

Hallo, ich weiß nicht, ob dieses Problem hier schon einmal besprochen wurde. (Habe jedenfalls nichts gefunden.) Wenn dem so ist, bitte ich um Zusendung des Links.

Wenn nicht, würde ich gern um eure Meinung bzw. Wissen bitten:

Kann man einen Schüler, wenn er permanent stört oder anderweitiges vorfällt, wodurch keine normaler Unterricht mehr möglich ist, nach Hause schicken? (Natürlich mit Info an die Eltern.)

Ich habe mal so einen offiziellen Erlass in den Händen gehabt, wo etwas von Güterabwägung oder ähnlichem drin stand, welches den Unterrichtsausschluss eines Schülers legitimiert.

Oder geht das grundsätzlich nicht? Wer kennt sich da aus?

Danke für einige Infos!!!


Sagst duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 21:12:33

uns vorher noch..
1) Wie alt ist der Schüler??

2) Was meinst du mit Info an die Eltern? Ein mitgegebener Brief? Oder ein Telefonat, bevor der S. losmarschieren soll?

klexel


Konsensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 21:15:26

Wenn die Eltern informiert sind oder ihren Sprössling abholen, müsste das erlaubt sein. Jedenfalls wird es bei uns ab und an so gemacht, in der Regel aber über den Schulleiter. Meist geht es dabei um Schlägereien und dergleichen.

Aber das sollte auf einer Lehrerkonferenz thematisiert werden, damit die Vorgehensweise gleich ist.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 21:21:51 geändert: 06.05.2010 21:22:16

Es wäre auch noch gut, das Bundesland zu wissen, denn Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind per ERlass geregelt und könnten in den Bundesländern unterschiedlich sein.

Schau doch mal in unserer wiki unter Erziehungsmaßnahmen, dort ist das Ausschließen aus dem Unterricht mit aufgeführt.

Von einem vorherigen Informieren der Eltern gehe ich aus.
Wenn der Schüler häufiger stört, würde ich es zudem zum Inhalt einer Klassenkonferenz werden lassen und dort die Maßnahmen bzw. Schritte genau festlegen.
Außerdem ist es gut, wenn die betroffenen Lehrer gemeinsam ihre Beobachtungen in 1 Heft oder auf 1 Liste schreiben. Diese hängen bei uns (verdeckt) im Lehrerzimmer. Wenn alle für 1-2 Wochen oder länger sammeln, ist dies im Elterngespräch etc. immer stichhaltig.

Palim


hab erst heute...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 21:51:31

jemanden aus meiner klasse abholen lassen, nachdem der einen großen stein auf mich geworfen hat.
ab wann gibts eigentlich gefahrenzulage?

in hamburg darfst du erst in der sek1 schülerInnen regelrecht für länger beurlauben lassen (waren es 10 tage?)
in der grundschule (leider) nur abholen lassen.


noch ein Hinweisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2010 22:00:58

Deinem Profil nach kommst du aus NRW,
da der Wiki-Link zu den Ordnungsmaßnahmen zur Zeit nicht funktioniert, habe ich einen Link für das Schulgesetz in NRW herausgesucht

http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53

Da stehen die Ordnungsmaßnahmen für NRW sowie die einzelnen Verfahrensschritte.
Auf jeden Fall solltest du dich mit deinen Kolleginnen und der Schulleiterin beraten, ggf. gibt es an eurer Schule ohnehin einen abgesteckten Maßnahmenkatalog.

Palim


Du kannst ja aus dem Schulgesetz NRW ablesen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2010 16:19:11

dass die Maßnahme des "aus-dem-laufenden-Unterricht-
Entfernen" eine sogenannte erzieherische Maßnahme (im
Gegensatz zu den "Ordnungsmaßnahmen") ist. Diese darfst du
bestimmen, natürlich mit Information an die Eltern. Wenn ein
Schüler z.B. mehrfach durch so starke Störungen auffällt, so dass
die anderen Schüler in ihrem Lernen behindert werden, kannst du
mit den Eltern vereinbaren, dass du schnell und unkompliziert
reagieren kannst, z.B. durch kurze Anrufe auf das Handy eines
Elternteils). Ich hatte einen Schüler, bei dem morgens, wenn er
kam, schon klar war, wie der Tag laufen würde. Dann konnte ich
gleich die Eltern benachrichtigen, die dann sofort kamen. Der
Schüler bekam Aufgaben mit nach Hause, die er mir dann teils
noch am selben Tag zeigen musste....(war ein GU-Schüler mit
Förderschwerpunkt "emotionale / soziale Entwicklung).
Clausine


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