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Forum: "Abzug wegen mangelnder sprachlicher Leistung"

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Abzug wegen mangelnder sprachlicher Leistungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2010 11:29:30

Hallo, kann mir kurz jemand sagen, wie viele Punkte man in der Oberstufe (Niedersachsen, Aufgabenfeld B) abziehen kann/muss, wenn jemand zuviele Rechtschreibungs- und Gramatikfehler macht? Ich habe da eine Zahl von 3 Fehlern pro Seite in Erinnerung (stimmt das ??), und was ist mit 7 Fehlern im Schnitt, kann /muss ich da auch mehr abziehen??

Vielen Dank schon mal


1 Punkt weg?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2010 17:11:01

Hallo,
ist ja schon zu spät; aber in meinen Hinweisen für das Abitur stehen 1 Punkt Abzug bei durchschnittlich 5 Fehlern pro Seite.


In Schleswig-Holsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2010 20:10:23 geändert: 07.07.2010 20:11:52

gibt es in der Oberstufe und in der Abiturklausur aller Fächer diese Regelung:
Bei gehäuften Verstößen gegen grammatische und orthographische Regeln oder schwer wiegenden Mängeln in der äußeren Form werden bis zu zwei Punkte der einfachen Wertung abgezogen. In der Regel erfolgt ein Abzug von einem Punkt bei einem Fehlerquotienten im Bereich „mangelhaft", von zwei Punkten im Bereich „ungenügend".
Notenstufen
mangelhaft: 1 Fehler auf 32 bis 49 Wörter
ungenügend: weniger als 32 Wörter

In meiner diesjährigen Abi-Klausur hatte ich einen Schüler, dem 2 Punkte abgezogen wurden, bitter: 6 Punkte (4+) statt 8 Punkte (glatt drei).

Es geht also nicht um Seitenzahlen, sondern um die Relation Wörter / Fehler. Die S. müssen also zählen.


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