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Forum: "Vetretungsstunden - wie lange einreichen? "

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Vetretungsstunden - wie lange einreichen? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coastguard Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.09.2010 10:00:33

Guten Morgen -

ich habe eine Frage bzgl. meiner im vergangenen Schuljahr angehäuften Vertretungsstunden: wie lange ist es zulässig, die Liste der vertretenen Stunden einzureichen? Ich weiß, dass ich hier einen großen (!) Fehler damit begangen habe, dass ich sie nicht im dreimonatigen Rhythmus eingereicht habe . "Verfallen" sie irgendwann oder so? Wahrscheinlich bekommen Schulleitung wie auch Sachbearbeiterin einen Nervenzusammenbruch angesichts meiner ellenlangen Liste, die müssen das doch auch prüfen, oder?

Bin dankbar für jeden Hinweis, btw: arbeite als PKB in Berlin, bin nicht verbeamtet, habe nur die BMVergV gefunden und zudem nichts über Fristen...



Da müsstest duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.09.2010 17:16:01

in deinem Angestelltenvertrag was finden. Da du nicht verbeamtet bist, muss ja ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden sein und darin steht auch ein Hinweis auf die zugrundeliegenden tariflichen Voraussetzungen.
Außerdem ist meines Erachtens die anordnende Stelle = Schulleitung zuerst in der Pflicht. Sie muss doch Aufschreibungen über die angeordneten! Überstunden führen, oder?
Über die Fristen der inanaspruchnahme dürfte auch der Tarifvertrag Auskunft geben.
Viel Glück
rfalio


lieben Dank für den Hinweis...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coastguard Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2010 19:16:44

da habe ich dann auch nachgeguckt, aber keinen ausdrücklichen Hinweis (außer Tarifrecht) gefunden, genauer steht es auf den Seiten der GEW unter "Mehrarbeit am Arbeitsplatz Schule für Lehrkräfte im Beamten- und Angestelltenverhältnis": die Mehrarbeitsvergütung für Beamte ist geringer als für Angestellte, (jede zusätzl. Stunde/Monat wird vergütet) und rückwirkend kann man dies 6 Monate einfordern. Das passt für mich gerade noch!

Ruhigen Abend Euch...


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