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Forum: "Bezahlung Teilzeit"

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Bezahlung Teilzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rembrand Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2010 19:32:38

Hallo,

bestimmt hat einer von euch eine Antwort für mich.

Ich bin Grundschullehrerin in NRW, 34 Jahre alt (seit knapp drei Jahren verbeamtet) und möchte nun nach meiner Elternzeit (2 Kinder) wieder mit einigen Stunden in die Schule zurück. Wie sieht es mit der Bezahlung aus, wenn ich z.B. mit 12 Stunden wieder einsteige...ich habe Lohnsteuerklasse 5.

Ich hoffe, ich habe alle nötigen Informationen aufgezählt.

Lieben Dank für eure Antworten.

Ute


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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2010 20:13:21 geändert: 25.10.2010 20:17:00

du verbeamtet bist, brauchst du doch nur in die Besoldungstabellen zu gucken (s.unten die aktuelle von NRW).
Je nachdem, was bei euch eine volle Stelle ist, bekommst du anteilig deine Stunden gerechnet (bei uns wären das 12/28,5tel). Dann kommt ja noch der Fam.zuschlag, und deine Dienstaltersstufe spielt auch eine Rolle. Am einfachsten wäre: Besoldungsstelle anrufen und dort nachfragen.

http://www.lbv.nrw.de/beztab/besoldung_01032010/beso_abrw_010310.pdf


noch mehr Infos!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2010 20:22:51

Hallo!
Um dir zu helfen, braucht man noch mehr Infos:
- wie hoch ist die normale Stundenzahl(x) bei euch? (Daraus musst du einen Bruch "basteln";12:x = dein Berechnungsfaktor für die folgenden Berechnungen)
- welches BDA (= Besoldungsdienstalter) hast du? (Steht wahrscheinlich auf einer Gehaltsmitteilung)
- Nach welcher Besoldungsstufe wirst du bezahlt? A12, A13...? (Liegt u. a. an der Schulform)
- Wie hoch ist der eventuelle Verheirateten-Zuschlag und wie hoch der für die Kinder? (Das findet du in einer aktuellen Besoldungstabelle)
Wenn du diese Daten alle zusammengetragen hast, geh in ein Steuerprogramm (z. B. www.steuertipps.de); dort kannst du mit diesem Bruttogehalt dein Netto ausrechnen lassen.
Ich hoffe, das klingt nicht zu kompliziert!
Viel Glück
wünscht angel


@ janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2010 20:24:17

Wie man sieht, kann man das auch alles viel einfacher und klarer ausdrücken....


Familienzuschlagneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2010 22:16:35

Für den Familienzuschlag schau mal hier:

http://www.4teachers.de/url/4074

Stufe 1: verheiratet (Partner nicht im öff.Dienst)
+2 Kinder zu je 96,59 €

Das musst du aber auch auf deine Stundenzahl umrechnen.

Und dann gibt es in NRW noch eine Stellenzulage. Ich weiß nicht, ob die überall gleich ist.

Ansonsten haben angel und janne schon alles richtig beschrieben.
Genauso hab ich das vor ein paar Monaten auch gemacht. Denk dann beim Rechnen im Internet dran, dass du nicht die gleichen Abzüge hast wie ein angestellter Arbeitnehmer, das kannst du in der Regel anklicken.
Gruß
petty


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rembrand Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2010 15:51:15

Danke für eure Hilfe! Dann werde ich mal rechnen...


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