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Forum: "gelöscht"

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gelöschtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elaine1980 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 22:34:45 geändert: 19.02.2011 11:36:31

gelöscht


Ich denke mal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 23:55:24

dass das Schulamt den Gu gar nicht bewillligen würde , so wie du die Kandidaten beschreibst.


Aküfi???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teatotaller Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 23:57:54

AOSF ??
GU??
BL??


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hmatata Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2010 07:49:10

ersteinmal...bei iq testungen wäre ich sehr vorsichtig. es gibt 1000 gründe warum ein iq test schlecht ausfällt.schlechter tag,unsympathischer tester,wahrnehmungsstörungen etc.pp..selbst eisenmangel kann zu schlechten ergebnissen führen.
ich finde du solltest den eltern raten mit dem kind in ein sozialpädiatrisches zentrum zu gehen und es dort gründlich untersuchen lassen.
alles andere wäre "mit kanonen auf spatzen schießen".
ich weis das viele eltern etwas "verstrahlt" sind wenn es um ihre kinder geht,aber ich denke sie haben recht,solange es doch in der schule läuft?
(hinkender vergleich)du bringst dein auto ja auch nicht in die werkstatt weil es demnächst nicht richtig fahren könnte.


Ich würde ein AOSF einleiten,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2010 13:08:29 geändert: 10.11.2010 17:49:58

denn dann bekommst du ja jemanden an die Seite, der deine
Sorgenkinder mal von "neutraler" Seite sieht. Du entscheidest
dann nicht mehr allein. Die Eltern müssen einem AOSF nicht
zustimmen, sondern du musst sie nur darüber informieren, dass
ein Verfahren eingeleitet wird. Der Ausgang ist doch dann erst
einmal offen.
Ich habe beide Situationen schon erlebt:
- Einleitung eines AOSF in einem für mich "ungewissen Fall", bei
dem dann herausgekommen ist, dass das Kind keine
sonderpädagogische Förderung braucht.
- Nicht-Einleiten eines AOSF bei einem Kind mit sozial-
emotionalen Problemen und die m.E. Verschlechterung der
Situation des Kindes, sowohl für das Kind persönlich( auch auf
die Leistung bezogen) also auch für die gesamte
Klassensituation (habe eine Klasse übernommen von einer
Kollegin, die AOSFs "scheut")

Du vertust dir nichts damit, wenn du ein Verfahren einleitest, du
kannst nur Erkenntnisse daraus gewinnen - und deine Schüler
ebenso!!! Tu´s!

Clausine


schließe mich und meineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2010 15:34:27

leite ein AOSF ein. Zum einen gebe ich Clausine völlig Recht mit dem was sie schreibt, des Weitern tut man wirklich niemanden aller Beteidigten einen Gefallen, wenn man es nicht tut( Lehrer, Mitschüler, betreffendes Kind etc). Und ich finde, je eher man Klarheit hat um so besser man kann dann ganz anders reagieren, oft gerade dann, wenn Tests gemacht wurden und sich rausstellt, dass dieses Kind im Klassenverband bleibt. Einfach weil man, was das betreffende Kind angeht, hinterher ein bisschen schlauer ist als vorher. Ich persönlich ärgere mich immer wieder wenn die SuS zu uns in die 5te lasse kommen und nach nur wenigen Wochen klar ist, dass wir eine Überprüfung machen müssen und aus den Unterlagen der GS eigentlich ganz klar hervorgeht, dass das Kind überhaupt nicht für die HS geeignet ist! Aktuell von 35 SuS drei Überprüfungen und alle eindeutig


ditoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2010 15:53:11

In jedem Fall das Verfahren einleiten.

Es gibt dann eine reihe von Möglichkeiten:

1) Deine Vermutungen/Befürchtungen stellen sich als unbegrüdet heraus. Der Schüler bleibt in deiner Klasse.

2) Das Verfahren wird eingeleitet und vor einer entgültigen Entscheidung ausgesetzt (Angehalten). Der S. bleibt bei dir, Du kannst aber jederzeit eine Wiederaufnahme des verfahrens beantragen. Es gilt dann als fortgesetztes Verfahren.

3) Das AOSF-Verfahren wird abgeschlossen und der Förderbedarf des S. festgestellt. Der S. bekommt einen sonderpädagogischen Betreuer, der ihn mit einem Kontingent von 2 Stunden betreut, wenn als Förderort die Regelschule festgesetzt wird. Der S. bleibt in deiner Klasse und Du kannst dich regelmäßig mit dem Betreuer austauschen. Sollte dies zusätzliche Betreuungsangebot sowie die sonstigen Förderangebote deiner Schule keine Verbesserung der Situation bewirken, kannst Du immer noch den Antrag auf Wechsel des Förderortes an eine Förderschule beantragen.

Das Problem ist, ist der Schüler erst einmal in der 7. Klasse einer Regelschule, so wird die Bezirksregierung den Antrag auf Einleitung des AOSF-Verfahrens höchst wahrscheinlich ablehnen (krasse ausnahmen einmal ausgenommen).


schliesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sopaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.11.2010 19:36:48

mich meinen vorschreiberInnen an, kann aber noch eine
niederschwelligere vorstufe anbieten:

nimm doch über deine schulleitung kontakt zu der nächsten
förderschule auf und bitte um eine beratung.
bei uns läuft dies oft so. anfrage an bspw meine schule. ich fahre
raus, befasse mich umfänglich mit dem fall und berate dann in
richtung weiterer schritte. nicht immer muss dann ein ao-sf
laufen... .

auf jeden fall würdest du mehr handlungssicherheit erlangen.

mfg
sopaed


Raus aus den Papierschablonen !neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: franzjosefneffe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2010 21:40:27

Ich frag mich manchmal, ob wir noch zu retten sind. Für alles, was wir nicht können, suchen wir uns eine Schablone. Aus allem, was wir nicht können, machen wir eine Wissenschaft. Dabei wachsen die Probleme, dass es eine Pracht bzw. ein Graus ist. Wir wissen immer mehr dazu und können praktisch nichts.
Was wir befürchten, strahlen wir aus: mit Tiefenwirkung in den Betroffenen hinein. Vion Befürchtungen werden die Talente aber nicht satt sondern reagieren vielmehr mit Rückzug bis hi8n zu Panikhandlungen. Als Ich-kann-Schule-Lehrer finde ich es harrsträubend, dass Lehrer allenfalls in Privati8nitiative etwas über ihre SUGGESTIVE WIRKUNG lernen. Die Pädagogik schickt sie mit der beschränkten Vorstellung los, es würden lediglich die bewussten Handlungen wirken - und die oft nicht, wie wir ja sehen.
Die WIRKlichkeit dagegen ist sehr viel subtiler. Es gibt praktisch nichts, was nicht wirkt. Das heißt: Wenn wir unerwünschte Wirkungen haben, haben wir - allzuoft nur unbewusst - etwas Unerwünschtes beWIRKT. Im alles auf die Gene und unerklärliche Krankheiten und ein unerklärbares Millieu zu schieben, ist einfach naiv.
Wenn wir uns aber endlich das UNBEWUSSTE genauer anschauen - das ist schlißelich bei jedem die Instanz, die alle Lebensfunktionen steuert - werden unsere und andere WIRKUNGEN endlich verständlich und beeinflussbar. Dann müssen wir allerdings so gut wie die gesamte Pädagogik korrigieren - und dies geht im Gegensatz zu den Korrekturversuchen am Kind mit sehr viel besserem Erfolg.
Aber man kann natürlich auch die gewohnte Pädagogik mit den gewohnten Ergebnissen reproduzieren. Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe


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