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Forum: "Fragen zu Nichtigkeit/ Anfechtbarkeit"

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Fragen zu Nichtigkeit/ Anfechtbarkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sameinec Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2011 14:49:04

Um das zuvor Erarbeitende Wissen bzgl. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von RG zu sichern, möchte ich einige Vertiefungs- und Transferfragen stellen, stehe aber auf dem Schlauch... Wer kann helfen????
Vielen Dank!


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisae Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 10:57:04

Ich helfe von Haus aus gern, stehe aber auch auf dem Schlauch.
Fach - Schulart - Klasse - RG?? Allerhand Rätsel
Du weißt natürlich, was du meinst, aber wir anderen?


Sorry...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sameinec Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 11:11:38

Berufsschule Wirtschaft, Bankkaufleute, 1. Lehrjahr, Lernfeld 1


@sameinecneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 11:36:55

Du schreibst:

Um das zuvor Erarbeitende Wissen bzgl. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von RG zu sichern, möchte ich einige Vertiefungs- und Transferfragen stellen, stehe aber auf dem Schlauch... Wer kann helfen????

Wer seinen Beitrag in seiner eigenen Berufswelt steckend so unverständlich und minimalistisch formuliert, hinterlässt den Eindruck, dass ihm an den Forumsteilnehmern nix liegt, außer dass sie einem vom Schlauch helfen mögen, auf dem man in mehrfacher Hinsicht zu stehen scheint.


@bakunix und alle anderen Forumsteilnehmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sameinec Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 12:08:44

Hallo!
Es war nicht meine Absicht, anderen Forumsteilnehmern an dieser Stelle auf den Schlips zu treten. Wenn dem so ist, entschuldige ich mich bei Ihnen.
Ich bin Referendarin und habe kommende Woche meinen ersten eigenen Unterricht. Um diesen "gut" vorzubereiten, hatte ich mir einfach nur einige Denkanstöße versprochen. Ich war mir nicht im Klaren darüber, dass meine "minimalistische" und "unverständliche" Formulierung dazu führen könnte, dass sich hier jmd. gekränkt oder ausgenutzt oder was auch immer fühlen könnte und werde mir bei eventuellen weiteren Beiträgen oder Anfragen mehr "Mühe" geben...
P.S. Ich habe mir inzwischen einige Fragen zur Reflexion und Sicherung des Themas überlegt. Trotzdem vielen Dank an alle!


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 12:28:06

glaube nicht, dass sich hier jemand gekränkt gefühlt hat, nur ein bisschen unwissend.

Es ist einfach so, dass hier viele gerne helfen möchten. Gute Hilfe ist aber nur möglich, wenn man möglichst viele Informationen über das Thema und vielleicht auch ein paar Vorüberlegungen kennt. Zumal diese Materie hier auch nicht von soooo vielen Usern behandelt wird. Aber auch fachfremd hat man ja manchmal gute Ideen, die man aber nur teilen kann, wenn man eben ein bisschen mehr weiß.
Viel Erfolg mit deiner ersten Stunde!!
klexel



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 12:28:11

Vielleicht versuchst du es noch einmal und sagst mal für nicht-Wirtschafts-LehrerInnen, worum es sich bei RG oder dem 1. Lernfeld handelt.

Es gibt ja durchaus KollegInnen, die sich in Themen eindenken und/oder spitze im Googlen sind und auch bei fachfremden Themen Hilfestellung geben können oder möchten.

Palim


Okay....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sameinec Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 13:12:04

Jetzt verstehe auch ich, was gemeint war...

Also das Lernfeld 1 nennt sich "Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausüben" und es geht um Vertragsarten, das Zustandekommen von Verträgen, Geschäftsfähigkeit,...
Meine Unterrichtseinheit dreht sich nun um nichtige (= von Anfang an ungültige) und anfechtbare (nachträglich als ungültig erklärbare) Rechtsgeschäfte. Wenn also beispielsweise ein Gebrauchtwagenkauf unter bewusster Angabe falscher Tatsachen durch den Verkäufer stattfindet, kann das Rechtsgeschäft ja angefochten werden.
Die Schüler arbeiten mittels einer Partnerarbeit die Definitionen der beiden Begriffe und jeweiligen Gründe dafür heraus. Dann erfolgt eine Reflexionsphase, in der ich überprüfen will, ob die Schüler die Ergebnisse richtig herausgearbeitet und verstanden haben. Dazu soll ich (laut Fachleiter) Fragen auf den Ebenen Verständnis, Vertiefung und Transfer stellen.
Meine Fragen auf der Ebene des Verständnisses sind nun:
1) Genauer Unterschied zw. Nichtigkeit und Anfechtung
2)die gesetzl. Anfechtungsfristen und
3)3 Gruppen von Gründen für Anfechtbarkeit
Ebene der Vertiefung:
1) Sachverhalt bei schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften von beschränkt Geschäftsfähigen
2) Folgen eines nichtigen RG für Verkäufer und
3) drittens ein Fallbsp, dass auf Motivirrtum hinausläuft und somit nicht anfechtbar ist.
Die Ebene des Transfers bereitet mir am meisten Schwierigkeiten; hier habe ich mir lediglich überlegt, dass die Schüler selbst jeweils ein Fallbsp zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit formulieren sollen.

Für Tipps oder Anregungen wäre ich sehr dankbar...
Liebe Grüße



mal ein Versuch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 13:43:38

RG heißt damit Rechtsgeschäft, ja?

Mir fällt dazu ein,
dass man dazu auch eine Tabelle erstellen könnte, in denen es dann eine Übersicht über die Möglichkeiten gibt, z.B. Status Nichtigkeit, tritt ein bei..., hat zur Folge,dass... (dafür gibt es bestimmt schöne Fachbegriffe )
http://www.sascha-hopf.de/Schule/ET07D/DLpro/Rechtsgescheafte_Vertreage_etc_zusammenfassung.pdf(leider keine Tabelle, aber auch übersichtlich)

Außerdem könnte man auch Fallbeispiele mitbringen und diese dann den Möglichkeiten zuordnen lassen und begründen.

Die Idee, zu den einzelnen Sachen Fallbeispiele schreiben zu lassen, finde ich auch gut. Man könnte auch erst im Anschluss die Fallbeispiele verlesen und zuordnen oder überprüfen.
Wenn du es lenken möchtest, könntest du Stichwörter verteilen z.B. Trunkenheit, Taschengeld, Alter des Käufers etc)

Palim


Super!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sameinec Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2011 13:59:48

@palim:

Vielen lieben Dank; Deine Ideen bringen mich enorm weiter. Besonders das mit der Tabelle ist gut; Fallbsp sind für die Übungsphase bereits vorbereitet.
Den Einfall, Begrifflichkeiten wie z.B. Trunkenheit vorzugeben, kann ich gut in meine didaktische Reserve einbauen! Ich könnte vllt. die Schlagwörter auf Moderatorenkarten schreiben und durch stille Impulse die Schüler zur Stellungnahme veranlassen!? Das muss ich noch ausklügeln
1000 Dank!!!


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