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Forum: "Kriege ich frei, um meine Mutter (die nur sehr wenig Deutsch spricht) zu einer OP zu begleiten?"

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Kriege ich frei, um meine Mutter (die nur sehr wenig Deutsch spricht) zu einer OP zu begleiten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 18:25:17

Ihr Lieben,

der Titel ist ziemlich lang, ich wusste nicht, wie ich es kurz formuliere,aber so, dass es klar ist, worum es geht.

Ich habe eine 16 Stunden-Stelle, habe einen freien Tag pro Woche.
Nun muss meine Mutter operiert werden - einen Tag davor muss sie zu einem Aufklärungsgespräch kommen. Operiert wird nur Mittwochs und Donnerstags.
Mein freier Tag ist Donnerstag. Damit ich meine Mutter begleiten kann, habe ich den OP-Termin auf Donnerstag gelegt. So weit, so gut.
Zum Aufklärungsgespräch muss ich aber unbedingt mit, meine Mutter spricht nur wenig Deutsch, komplizierte Inhalte, die die OP betreffen, kann sie ganz bestimmt nicht verstehen. Und das Gepräch kann auch nicht, zum Beispiel, eine Woche früher stattfinden.

Ich traue mich aber nicht so richtig, den Schulleiter direkt zu fragen. Manchmal reagiert er sehr - na ja, sagen wir so - sensibel auf Fragen dieser Art. Ich habe schon den frühesten Gesprächstermin genommen, um 8.10, aber ich werde trotzdem nicht rechtzeitig in die Schule kommen können. (Muss zur 2.Stunde um 8.40, aber noch eine halbe Stunde Fahrt)

Wisst ihr, ob ich in so einem familiären Fall einen Anspruch auf Freistellung habe? Meine Mutter hat nun mal sonst niemanden, der mit ihr mitgehen könnte. Und es geht um eine ernsthafte OP.

Eine andere Möglichkeit wäre, mich selbst an dem Tag krank zu melden, aber so etwas widerstrebt mir. An dem Tag ist auch noch eine Zeugniskonferenz am Nachmittag.

Was meint ihr, soll ich den SL fragen? Wie stehen meine Chancen?

LG
elanor


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 18:30:10

solch einem Fall würde ich sagen, dass ich einen langfristigen Arzttermin habe, der nicht anders möglich war. Und die Stunde, die du versäumst, kannst du dann ja im Rahmen der +/-Rechnung nachholen.
Aber ich glaube, ich würde es ganz genau so sagen, wie du es geschrieben hast. Doch ich kenne deinen SL natürlich nicht. Bei uns wäre das kain Problem.
Und der 1. Vorschlag ist ja auch kaum gemogelt...


melde dich nicht krankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merlot-lagrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 18:58:03

damit gehst du ein risiko ein. falls dir ein depp ins auto fährt o.ä. dinge, die immer dann passieren, wenn man sie nicht brauchen kann, kriegst du echte probleme. in nds. gibt es den sonderurlaub aus privaten gründen, der über den stundenausgleich ausgeglichen wird, d.h. du holst die versäumete(n) stunde(n) nach. ich würde den sl in einer ruhigen minute offen darauf ansprechen.

ich wünsche dir, dass es klappt und deiner mutter alles gute für die op.


Mal wieder zurück...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: adubet Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 19:56:51

... zum Thema:
Ich denke, mit einer Freistellung kannst du nicht rechnen. Ich würde bei der Wahrheit bleiben, um Minusstunden bitten und diese bei Gelegenheit wieder ausgleichen. Gerade wenn du nur 16 Stunden arbeitest, bietet sich sicher schnell die Gelegenheit, einen kranken Kollegen zu vertreten.
adubet


Und zum Thema:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 20:15:19 geändert: 05.05.2011 20:16:52

Ich habe mit der Personalrätin gesprochen, sie meinte, in so einer Situation würde der Schulleiter den Antrag auf die Freistellung vom Dienst genehmigen.
Ich werde diesen gleich morgen ausfüllen.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen, auf eine hätte ich allerdings gerne verzichtet (siehe den Beitrag von briefoeffner)


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2011 20:02:45 geändert: 06.05.2011 20:07:43

Normalerweise ist das in den Urlaubsverordnungen oder Lehrerdienstordnungen genau geregelt, wann Dienstbefreiung gewährt werden muss, in Bayern z.B. so:
http://www.4teachers.de/url/4310


In allen weiteren Fällen ist man auf die Kulanz der Schulleitung angewiesen In deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Befreiung nicht gewährt wird; die Stunden müssten halt nachgearbeitet werden.

Ich finde es immer wieder erschreckend wie wenig Lehrkräfte sich über ihre Rechte informieren.
elefant1


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2011 01:02:37

Ich finde es immer wieder erschreckend wie wenig Lehrkräfte sich über ihre Rechte informieren

Ich glaube, die Frage kam, eben WEIL sie sich informiert hat und festgestellt hat, dass auf "normalem" Wege dafür keine Beurlaubung möglich ist.

Es ging doch darum, ob und in welcher Form sie beim Schulleiter nachfragt, der in dieser Hinsicht wohl etwas schwierig ist.


ist das so?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2011 20:22:19 geändert: 08.05.2011 20:24:37

Aus der Urlaubsverordnung in Hessen, übrigens ganz leicht zu googeln (Dienstbefreiung Lehrkräfte):

§ 16 Urlaubsverordnung:

Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen:

1. Zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten,

2. aus besonderen Anlässen, insbesondere

a) zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen,

b) zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Bundesrepublik oder das Land Hessen repräsentativ vertreten ist,

c) bei Todesfall, schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen, Familienfeiern oder Umzug.

Man macht es seinen Schulleitungen doch oft sehr leicht...
elefant1




@elefant1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2011 20:07:49 geändert: 10.05.2011 20:09:17

Ja, das habe ich auch gelesen, allerdings steht es bei Wikipedia über Beamte insgesamt, nicht speziell über Lehrkräfte. Ich habe natürlich zuerst versucht, im Internet zu recherchieren, war mir aber nicht sicher, ob Begleitung zu einem Gespräch auch so ein Fall ist.

Ich habe heute die Genehmigung des Schulleiters bekommen, ohne Einwände und lange Gespräche.
Bin jetzt ziemlich erleichtert und hoffe, dass sich der Verdacht (auf Krebs) nicht bestätigt.

Liebe Grüße
elanor


@eleanor777neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.05.2011 10:53:02

ich drücke dir ganz fest die Daumen und hoffe alles geht gut aus.

Gruß
elefant1


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