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Forum: "Bildungspaket"
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| . | | von: palim
erstellt: 28.07.2011 10:14:47 |
Also bei uns verlaufen die Gespräche ganz anders...
und bei uns ist es so, dass die Eltern, wenn sie wirklich einen Bescheid mitbringen, irgendeinen Bescheid wohlgemert, ich mir dann überlegen muss, ob der Bescheid und die Floskeln zu meinem Wissen passen.
Das Wissen war aber von Anfang an nicht klar,
am letzten Tag vor den Osterferien mussten dann ganz plötzlich noch Briefe ausgegeben werden, weil sonst das Geld verfallen würde,
diese Regelung wurde dann über die Osterferien geändert.
Viel besser ist es bis heute nicht, denn kaum eine Familie weiß bei uns über ihren Anspruch, auch Tagesfahrten etc. erstattet zu bekommen - und ich wage zu bezweifeln, dass die KollegInnen das nun alle wissen.
Noch ein paar Wochen später änderte sich das Antragsformular.
Im übrigen: Wir haben uns als Schule versucht zu informieren, die meisten Informationen kamen aber aus den Medien, da die Ämter vor Ort leider auch keine Künne hatten.
Bei dem ganzen Wirrwarr hilft es noch nicht mal, wenn die Betroffenen sich kümmern, überall aber zu hören bekommen, man wisse nicht, welches Formular und wie es ginge etc.
Da wünsche ich mir auch, dass es einfacher ist. Dass VORAB die Umstände klar sind, dass es eindeutige Ansagen gibt, dass alle Formulare fertig gedruckt sind und die Informationen vorher schon an alle Betroffenen ausgegeben werden.
Das würde ich für selbstverständlich ansehen.
(Gleiches läuft ja bei den Schulreformen auch - es gibt nur Halbwahrheiten und die Umsetzung bleibt komplett an jedem kleinen Kollegium hängen.)
Es wäre so, als würdest du mit deinen Schülern einen Ausflug machen und vorab bekannt geben, dass ihr euch am Ziel trefft.
Am Ziel würdest du warten. Keiner käme und hinterher würdest du ihnen sagen: Kümmert euch rechtzeitig, ruft mich aber nicht an.
Palim |
| ganz einfach | | von: missmarpel93
erstellt: 25.09.2011 17:43:50 |
Der Maßnahmeträger, bei Schulfahrten also die Schule bestätigt die kosten mit Schulstempel und Unterschrift.
In NRW gibt es den WRL (Wandererlass), also haben wir ein Formular (aber schon ewig lange, denn früher gab es auch schon Zuschüsse) das vom Klassenlehrer auszufüllen ist. Fahrtziel, Sinn und Zweck von's Janze und Kosten. Die Kosten müssen aufgeschlüsselt werden (Unterbringung, Verpflegung, Transport, Eintritte und sonstiges). Dieses Formblatt geht ohne hin allen Eltern zu, da sie es untesrschreiben müssen, zum einen wegen der Kostenübernahme zum anderen wegen rechtlichen Bestimmungen.
Der Kontrollabschnitt geht an den KL, der rest kann an den Antrag auf Kostenübernahme angeheftet werden.
Im übrigen ist fast jede städtische Schule eine kommunale Dienststelle mit entsprechendem städtischen, nicht-lehrenden Personal. Wenn die stadt was möchte, dann soll sie das mit ihrem Personal abklären, ich bin Landesbediensteter. Sind die Fälligen zahlungen nicht rechtzeitig auf dem Klassenkonto eingegangen, dann bleibt der Nicht-Zahler eben in einer Parallel-Klasse während der Fahrt. Den Fixkostenanteil muss er aber dennoch bezahlen. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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