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Forum: "Bildungspaket"

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@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2011 23:08:56 geändert: 25.09.2011 23:09:41

Nein, daran haben wir nicht gedacht. Das ist wohl generell
ein
Problem hier in der Stadt.

@missmarpel:
Sind die Fälligen zahlungen nicht
rechtzeitig auf dem Klassenkonto eingegangen, dann bleibt
der
Nicht-Zahler eben in einer Parallel-Klasse während der
Fahrt.
Ist das ernst gemeint? Dann sind die Hartz IV'ler
dadurch diskriminiert, das kann man doch nicht machen. Im
Übrigen betrifft das Problem alle Parallelklassen, weil der
gesamte Jahrgang zeitgleich fährt, es geht um fast ein
Sechstel des Jahrgangs. Ich fürchte, so eine Aktion würde
eher dem Ruf unserer Schule schaden als wirklich beim Amt
etwas zu bewirken!

Ach, übrigens, ich bin dann mal weg!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2011 23:18:57 geändert: 25.09.2011 23:24:09

warum erwähnt ihr das nicht mal in der örtlichen Presse???

Gute Reise!!


Mir tun janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2011 23:53:59

die Kinder leid. Manche greifen ja auf die dollsten Ausreden zurück, um zu verheimlichen, dass sie bzw. ihre Eltern Hartz IV beziehen und u.U. kein Geld für Klassenfahrten haben.

Erst kürzlich meinte eine Schülerin, sie könnte nicht mit, weil sie einen OP-Termin hätte. Der wäre jetzt aber urplötzlich verschoben bzw. ausgesetzt - Begründung nannte sie keine. Außerdem hätte sie eh keine Lust gehabt, mitzufahren.

Wirklich absurd das Ganze.


vollkommener Ernstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2011 07:18:43 geändert: 26.09.2011 07:21:06

Warum soll für das Kind, das nicht rechtzeitig zahlt eine Leistung erbracht werden?

Mich kekst bei der Geschichte jedes Mal an, dass die Berechtigten der Meinung sind, dass mit der Abgabe eines Antrages ihre Mitwirkungspflicht endet.

Der Antrag auf Kostenübernahme bei Klassenfahrten wird von mir als KL nur abgezeichnet. Anschließend behandele ich alle Sus gleich, wer nicht gezahlt hat, aus welchen Gründen auch immer, fährt nicht mit. Dabei ist mir egal, ob die Sekretärin des Rechtsanwaltes die falsche Kontonummer getippt hat, um RAs Söhnchen die Fahrt zu ermöglichen. Oder ob die ARGE den Betrag nicht überwiesen hat.

Das Zahlungsziel ist 14 Tage vor Abfahrt, wer da nicht überwiesen hat bekommt eine Info und letzmalige Zahlungsaufforderung. Ist das Geld eine Woche vor Abfahrt nicht eingegangen, wird der Betreffende an die Abteilungsleitung gemeldet, die dann festlegt, in welcher Klasse der Betreffende ersatzweise unterrichtet wird.

Btw die Eltern haben ja auch die Möglichkeit den Förderverein zu kontaktieren. Im übrigen geht es erst einmal nur darum Zahlungsbereitschaft zu signalisieren und ggf. einen Teilbetrag einzuzahlen. Zahlt die ARGE oder wer auch immer, gibt es dieses Geld ja zurück.


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2011 22:45:01

ist die Klassenfahrt vorbei. Wir haben auch diejenigen
mitgenommen, für die das Amt noch nicht bezahlt hat. Dafür
haben wir erst einmal unsere Freiplätze geopfert und
verrechnen das hinterher mit dem Geld vom Amt (sofern das
irgendwann einmal eintrifft...) Übrigens fielen die Hartz-IV-
Kinder nicht etwa dadurch auf, dass sie zu wenig Taschengeld
mit hatten. Wobei ich keine genauen Beträge kenne. (Die
anderen hatten bis zu 250 Euro Taschengeld dabei!)


Freiplätzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 07:10:29

Lt. Verwaltungsvorschriften in NRW sind Freiplätze als Ermäßigung auf die gesamte Gruppe umzulegen.

Der Leistungsempfänger hätte die ARGE unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern müssen. Darüber hinaus ist der nicht gezahlte Betrag ab dem Zeitpunkt der letzten Zahlungsfrist zu verzinsen. Notfalls muss der Schulträger dies einmal exemplarisch durchziehen.

Es kann nicht sein, dass der Leistungserbringer die Klassengemeinschaft zur Vorleistung zwingt.

Das geschriebene gilt aber nur in dem fall, wo der Leistungserbringer aus eigenem Verschulden zu lange für die Bearbeitung gebraucht hat. Liegt der lange Bearbeitungszeitraum an der mangelnden oder zögerlichen Mitwirkung des Antragstellers, so muss dieser die "strafzinsen" tragen.

Ich stehe vor einem ähnlichen Fall und werde heute der Klasse mitteilen, dass ich die Reise storniere, wenn nicht bis Mitte nächster Woche das gesamte Geld eingezahlt ist. Es fehlen 3 von 27 Anteilen, ein neuntel bzw. 11% der Gesamtsumme. Die Stornokosten werde ich auf die säumigen zahler umlegen und notfalls durch den Vollstreckungsdienst des Schulträgers einziehen lassen. Ferner werde ich gegen die betroffenen Schüler eine Versetzung in eine parallelle Lerngruppe wg. klassenschädigenden Verhaltens bei der Abteilungsleitung beantragen.


Das istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 22:29:21

ziemlich hart!

Bei uns an der Schule herrscht der Konsens, die Freiplätze
unter den Begleitern aufzuteilen, da wir ja schließlich 24
Stunden Dienst machen, also im Grund lauter unbezahlte
Überstunden machen. Und dafür dürfen wir dann auch noch
bezahlen!?


rechtswidrigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 23:26:36

Euer Konsens ist rechtswidrig und verstößt gegen eindeutige bemtenrechtliche Bestimmungen.

Es gibt entsprechende Urteile, dass Lehrer nicht einmal die Kino-Freikarten für die begleitenden Peronen unentgeltlich annehmen dürfen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2011 23:32:40 geändert: 07.10.2011 23:37:34

Bei uns an der Schule herrscht der Konsens, die Freiplätze
unter den Begleitern aufzuteilen


In Niedersachsen ist es erlaubt.
Aus dem Schulrecht:

13.5
1Im Rahmen von Schulfahrten angebotene Freiplätze können von Lehrkräften angenommen werden, wenn sie Leistungsbestandteil des Vertragangebots und Vertragsabschlusses sind.
2Die Vergabe von Freiplätzen an Lehrkräfte ist nur zulässig, wenn sie allen Beteiligten, insbesondere den Erziehungsberechtigten, bekannt gemacht wird


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2011 12:22:35

Weißt du genau, wo das steht? Das mit den Kinokarten ist mir
völlig neu. Freiplätze bei Klassenfahrten habe ich früher
immer umgelegt, heute macht das bei uns keiner mehr.


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