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Forum: "Bildungspaket"

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BASSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2011 13:18:48

Wo es genau steht, weiß ich im Moment nicht. Aber für NRW ist in solchen Fällen die BASS immer hilfreich.

Ansonsten Dezernet/in bei der Bez.-Reg. fragen oder Rechtsreferent/in deiner Lieblingsgewerkschaft.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2011 13:37:12 geändert: 08.10.2011 13:39:44

Niedersachsen gibts noch ein besonderes Bonbon - schon seit Jahren:

Lehrerinnen und Lehrer haben nach dem Bundesreisekostengesetz i. V. m. dem Reisekostenerlass bei Klassenfahrten Anspruch auf Erstattung ihrer damit verbundenen Auslagen (Reisekosten, Tagegeld). Dieser Anspruch wird gegenwärtig den Lehrerinnen und Lehrern in Niedersachsen verwehrt, weil sie vor Reiseantritt eine „Verzichtserklärung“ unterschreiben müssen, andernfalls die Klassenfahrt nicht stattfindet.

Dass wir unter diesen Umständen zumindest die Freiplätze unter den begleitenden Lehrern aufteilen, liegt ja wohl auf der Hand - und ist ja auch rechtens - siehe mein letzter Beitrag.

Wenn man Glück hat, gibts nen kleinen Anteil aus dem "Schultopf"...


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von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2011 13:42:48

manchmal ist es bei uns ja mehr als schwierig in NRW und auch bei uns an der Schule aber wenn ich mich hier so durchlese, dann merke ich doch immer wieder wie unkompliziert wir manchmal an unserer Schule einfach agieren. Ich hab noch niemals eine Klassenfahrt aus eigener Tasche beszahlt, wir haben immer einen Topf, der unter den Kollegen aufgeteilt wird die eben in einem Schuljahr auf Klassenfahrt waren, ganz gerecht, egal wo wer hingefahren ist und ob die eine Fahrt anstrengender war als die andere.



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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2011 23:44:26

gibt es in NRW auch. Und den "Topf" auch - aber der reicht
nicht, um teure Fahrten zu erstatten, dabei fahren wir nur in
zwei Jahrgängen. Da gibt's, anders als bei frauschnabel, nur
einen kleinen Anteil.


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2011 07:15:08

Die verzichtserklärung ist aber nur bei verbeamteten lehrkräften rechtens. Für Angestellte fällt diese Versichtserklärung unter die Einstufung sittenwidrig. Sie ist selbst dann ungültig, wenn sie von einem Angestellten unterschrieben worden ist.

Tatsache ist allerdings, dass bei den meisten Schulen der Topf "Fahrtenentschädigungen" so gering bemesen ist, dass nur ein Bruchteil der anfallenden Kosten erstattet wird.

Unstrittig ist, dass man sich einen Teil der Verpflegungskosten anrechnen lassen muss. Abrechenbar sind also vollumfänglich nur die Übernachtungskosten. Die Fahrtkosten (Bus oder Bahn) können auf die SuS umgelegt werden, da die mitfahrenden Lehrer/innen, zur Aufsicht verpflichtet sind. Ansonsten sind Reisekosten (Transport) abrechnungsfähig, genauso wie Eintritte und ähnliches.

An unserer Schule werden die fahrtkosten schriftlich zur Vorlage ans Finanzamt bestätigt, ebenso wie der ausgezahlte Erstattungsbetrag. Die Differenz ist dann steuerlich als Werbungskosten anzusetzen. So erhält man einen teil über den Umweg über das FA zurück. Kostenneutral war noch keine meiner Fahrten; aber dies sieht mein Dienstherr auch gar nicht vor. Der ist der Meinung, dass ich mir einen Eigenanteil anrechnen lassen muss. Überstunden vergütet er ja auch nicht für den zeitraum der fahrten, er dehnt allenfalls die Aufsichtspflicht aus. Dies geschieht kostenneutral, da folgende kalkulation zu Grunde liegt:

1 Aufsichtsstunde (60 Min) entspricht einer halben gehaltenen Unterrichtsstunde (45 Min), da ja der Vor- und Nachbereitungsaufwand entfällt. bei fahrten sind jeweils zwei Lehrkräfte anwesend, folglich kann der Anrechnungsfaktor 0,5 geteilt werden. Somit entfallen 0,25 Anrechnungsstunden je Zeitstunde. Der Dienstherr geht von einer Dienstzeit von 6 unterrichtsstunden je Tag aus und dividiert deshalb 6 durch 0,25. Das Ergebnis ergibt genau 24 Stunden, womit nachgewiesen ist, dass eine Rund-um-die Uhr-Aufsicht gewährleistet ist.

LuL, die das nicht einsehen wollen, sollen von ihrem hohen Ross herunter kommen. In der frein Wirtschaft wird auch gerechnet, dass 24 Szunden ein tag sind. Dazu kommen noch 12 Stunden Nacht, macht also 36. Und wer in dieser zeit nicht mit seiner Arbeit fertig wird, der kannja noch seine ausufernden pausen verkürzen


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2011 11:15:57

ich möchte mich nicht über die 24-Stunden-Arbeit beschweren,
solange unsere Klassenfahrten so ablaufen wie meine letzten,
die ich streckenweise als Urlaub empfand. Bei einer Fahrt mit
Stress pur sieht das schon anders aus...

Unsere Angestellten unterschreiben immer brav die
Verzichtserklärung, die wissen das offenbar nicht. Irgendwie
sind bei uns wohl zu wenige, die ihre Rechte kennen!


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von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2011 11:36:47

Ich gebe in RLP eine Jahres-AG ECDL samt Prüfung und habe 3 SuS dabei, die einen Antrag gestellt hatten. Sie haben den ausführlichen Elternbrief vorgelegt, wo Verfahren, Dauer, Kosten, Nutzen für die Teilnehmer zu lesen waren - und es ist ohne Schwierigkeiten bewilligt worden: 118,23 € pro SuS.

Ich wusste nicht, dass es so schwierig sein kann.


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