Die verzichtserklärung ist aber nur bei verbeamteten lehrkräften rechtens. Für Angestellte fällt diese Versichtserklärung unter die Einstufung sittenwidrig. Sie ist selbst dann ungültig, wenn sie von einem Angestellten unterschrieben worden ist.
Tatsache ist allerdings, dass bei den meisten Schulen der Topf "Fahrtenentschädigungen" so gering bemesen ist, dass nur ein Bruchteil der anfallenden Kosten erstattet wird.
Unstrittig ist, dass man sich einen Teil der Verpflegungskosten anrechnen lassen muss. Abrechenbar sind also vollumfänglich nur die Übernachtungskosten. Die Fahrtkosten (Bus oder Bahn) können auf die SuS umgelegt werden, da die mitfahrenden Lehrer/innen, zur Aufsicht verpflichtet sind. Ansonsten sind Reisekosten (Transport) abrechnungsfähig, genauso wie Eintritte und ähnliches.
An unserer Schule werden die fahrtkosten schriftlich zur Vorlage ans Finanzamt bestätigt, ebenso wie der ausgezahlte Erstattungsbetrag. Die Differenz ist dann steuerlich als Werbungskosten anzusetzen. So erhält man einen teil über den Umweg über das FA zurück. Kostenneutral war noch keine meiner Fahrten; aber dies sieht mein Dienstherr auch gar nicht vor. Der ist der Meinung, dass ich mir einen Eigenanteil anrechnen lassen muss. Überstunden vergütet er ja auch nicht für den zeitraum der fahrten, er dehnt allenfalls die Aufsichtspflicht aus. Dies geschieht kostenneutral, da folgende kalkulation zu Grunde liegt:
1 Aufsichtsstunde (60 Min) entspricht einer halben gehaltenen Unterrichtsstunde (45 Min), da ja der Vor- und Nachbereitungsaufwand entfällt. bei fahrten sind jeweils zwei Lehrkräfte anwesend, folglich kann der Anrechnungsfaktor 0,5 geteilt werden. Somit entfallen 0,25 Anrechnungsstunden je Zeitstunde. Der Dienstherr geht von einer Dienstzeit von 6 unterrichtsstunden je Tag aus und dividiert deshalb 6 durch 0,25. Das Ergebnis ergibt genau 24 Stunden, womit nachgewiesen ist, dass eine Rund-um-die Uhr-Aufsicht gewährleistet ist.
LuL, die das nicht einsehen wollen, sollen von ihrem hohen Ross herunter kommen. In der frein Wirtschaft wird auch gerechnet, dass 24 Szunden ein tag sind. Dazu kommen noch 12 Stunden Nacht, macht also 36. Und wer in dieser zeit nicht mit seiner Arbeit fertig wird, der kannja noch seine ausufernden pausen verkürzen