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Forum: "Hat der Elternbeirat Entscheidungsbefugnis "

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Hat der Elternbeirat Entscheidungsbefugnis neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2011 19:04:55

oder Mitspracherecht bei der Frage der über die Verbeamtung eines Lehrers?

weitere Frage: Gehört der Elternbeirat zur Schulleitung?


Beidesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2011 19:36:21

nein.



Du hast ja gerade neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2011 15:04:11

zwei aktuelle Anfragen.
In RLP erstellt der Schulleiter (und nur dieser) eine dienstliche Beurteilung zur Verbeamtung. Diese wird dir offengelegt, d.h. dein SL muss sie dir vorlegen (du erhältst eine Kopie) und du musst unterschreiben, dass er sie mit dir besprochen hat und auch ob du mit der Beurteilung einverstanden bist. Du kannst rechtlich gegen eine Beurteilung vorgehen, wenn du der Meinung bist, dass sie unzutreffend ist.
Meist zeitgleich muss man in RLP zum Amtsarzt
(Ich hatte das Vergnügen viermal: fürs Ref, bei der Einstellung, bei der Verbeamtung und bei der Verbeamtung auf Lebenszeit).
Außerdem muss man zum Amtsarzt, wenn man z. B. eine Wiedereingliederung nach Krankheit beantragt.

Der Schulelternbeirat gehört nicht der SL an, aber es ist möglich, dass der SL auch die Meinung anderer Personen in seine Beurteilung einfließen lässt, da auch der Umgang mit Eltern und Kollegen in eine Beurteilung einfließt.


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