Ein Vater zweier schulpflichtiger Kinder rechnete mir vor: Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte im letzten Jahr 254 Arbeitstage. Davon habe er 30 Tage Urlaub und sei somit auf 224 Arbeitstage für seine Steuererklärung gekommen. Wir Lehrer, meinte er, kämen auf durchschnittlich 195 Schultage im Jahr. Vergleiche er sich mit Lehrern, die das Doppelte seiner Urlaubszeit nicht am Dienstort zu erscheinen hätten und darüber hinaus nicht selten schon um 13 Uhr das Schulgebäude verließen, habe er das Recht zu fordern, dass die Lehrer zumindest ihre Fortbildungen in die Schulferien legen sollten. Damit könne dem Unterrichtsausfall entgegnet werden.
Er rechnete weiter: Wenn jeder Lehrer an der Schule seine fünf ihm zustehenden Fortbildungstage nähme, würden bei einem Gymnasium mit 60 Lehrern alleine 300 Fortbildungstage zu verkraften sein. Ein nicht tragbarer Zustand, weil in RLP durch den sog. strukturellen Unterrichtsausfall den Schulen sowieso schon drei Prozent weniger Lehrerstunden zugewiesen werden würden als vorgesehen.