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Forum: "Krank bei der Klassenarbeit"

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Nochmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2011 18:59:05 geändert: 24.10.2011 19:05:46

zu meinem Link auf der vorherigen Seite:

Absatz (5)
Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.

Auch hier habt ihr euch mit eurem Konferenzbeschluss über geltendes Schulrecht hinweggesetzt. Du als Fachlehrerin ganz allein entscheidest, ob eine Arbeit nachgeholt werden soll - und nicht die GK.
Wenn jemand durch diverse Leistungen eine glatte Note hat, wird eine einzige versäumte Arbeit keinen Einfluss auf die Note haben.

In deinem Fall sieht das anders aus. Du hast zu wenig Noten und brauchst einen Leistungsnachweis. Da du selber entscheiden kannst (laut Gesetz), ob du die Schülerin zum Nachschreibtermin aufforderst oder eine mündliche Extraleistung bewerten willst, hast du alle Freiheiten der Welt.

Du schreibst:
..ist bei uns ein Beschluss, an den ich mich zu halten habe.

Hast du nicht. Vielleicht solltest du eurem SL mal das Schulrecht zum Lesen geben


Wo ist geregelt, dass ein Schüler für eine angefangene Arbeit eine Note bekommen mussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marphi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 18:12:16

Ich habe gerade Probleme mit einer Schülerin, die nach einem schlechten
Test am Freitag behauptet, sie wäre verletzt gewesen und hätte deshalb eine
schlechte Note geschrieben.
Wo finde ich hierzu eine gesetzliche Regelung?


Keine Ahnung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 18:48:34

aber nach meinem Dafürhalten kann man doch nicht nach einem geschriebenen Test antanzen und behaupten, es sei einem schlecht gewesen.
Also entweder, man ist einsatzbereit und schreibt den Test oder man ist krank und bleibt zu Hause. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir nachträglich auf irgendwelche "Befindlichkeiten" einzelner Schüler eingehen sollen.???


@marphineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:05:38 geändert: 16.12.2014 19:07:22

Dafür gibt es keine Regelung, denn du kannst nicht nachträglich auf (ausgedachte, eingebildete) Krankheiten bzw. Ausreden reagieren.

Wer krank ist bleibt zu hause oder kommt mit einem Attest, dass er z.B. mit einer verletzten Hand zwar mitschreiben kann, aber mehr Zeit braucht. Und wer gesund ist, schreibt ohnehin mit.

Da will dich eine Schülerin aber sowas von vorführen. Wenn du da nachgibst, öffnest du Ungerechtigkeiten und Beschwerden von Eltern und anderen Schülern Tür und Tor. Da kommst du in Teufels Küche.


@marphineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:17:47

Das Mädchen war verletzt?
Wenn es die Schreibhand war, die sie sich unmittelbar vor dem Test verletzt hat, wäre sie wohl zur entsprechenden Lehrkraft gegangen und hätte um Hilfestellung ersucht (haben wir auch gemacht bei Sehnenscheidenentzündung, Gipspfote, ...).
So scheint es mir - auch wenn ich nicht in D bin - doch etwas sehr "hinterfragwürdig". Man könnte auch sagen, ein heftiges Probieren, wie weit man gehen kann als Schüler.

Meine Meinung: Wer anwesend ist, muss den Test/die Schularbeit beurteilt bekommen -und das ohne Ausnahmen.



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