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Forum: "Schwierige Schüler nach Beenden der Schulpflicht an weiterführender Schule"

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Schwierige Schüler nach Beenden der Schulpflicht an weiterführender Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miss_krabappel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 19:18:43

Nehmen wir mal an, einem 17 jährigen Schüler wird ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Hauptschule zum Erreichen des Hauptschulabschlusses gewährt. Dieser Schüler aber stört immer wieder den Unterricht, zeigt wiederholt keine Mitarbeit im Unterricht, kommt immer wieder zu spät, wird respektlos gegenüber den Lehrkräften, sieht sein Fehlverhalten nicht ein. Wiederholt wurden Gespräche mit Schüler als auch Erziehungsberechtigten geführt, was aber auch nicht zur erheblichen Besserung des Verhaltens geführt hat.
Wie kann man in solch einem Fall vorgehen, bzw. wie wird sowas an euren Schulen gehandhabt?

Vielen Dank für eure Antworten!


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von: uthierchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 20:58:35

"freiwillig" klingt das eher nicht.
Es hört sich eher so an, als sei er gegen seinen Willen zu diesem zusätzlichen SJ verpflichtet worden.


freiwillig..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erna5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 21:16:27

Ich stimme uthierchen zu... klingt nicht nach freiwillig.
Oft verbleiben Schüler dieses Alters nur im System Schule, weil die Eltern enormen Druck machen. Ohne Abschluss abzugehen ist natürlich auch die denkbar schlechteste Lösung, aus Erwachsenensicht. Die Jugendlichen sind aber mit ganz anderen Themen beschäftigt: Selbstfindung, Partnersuche, Grenzüberschreitung u.a. und Schule ist ihnen ein Gräuel.

Ich habe mit dieser Klientel zu tun, nachdem sie die Hauptschule verlassen haben und versuchen, über bestimmte Bildungsgänge des Berufsbildenden Systems nachträglich einen Abschluss zu erreichen.
Wir nutzen die disziplinarischen Maßnahmen (Verweis, Androhung der Entlassung .. ) und spätestens dann entscheidet sich, ob der Schüler sich noch einmal zusammenreißt oder nicht. Parallel dazu versuchen wir, über Schulsozialarbeiter die Hintergründe zu erforschen und Alternativen aufzuzeigen.


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von: miss_krabappel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 21:54:35

Das dies für den Schüler aus seiner Sicht eben nicht freiwillig bedeutet, ist mir durchaus bewusst.
Im Prinzip tut es mir Leid für den Schüler, da ich als erwachsene Person und Lehrerin eben weiß, dass ein Abschluss wichtig ist, er aber diesen Weitblick noch nicht besitzt.
Wenn er den Willen, den Abschluss zu schaffen, nicht besitzt, kann ich da als Lehrer wohl recht wenig ausrichten.
Weiter geht es auch darum, dass die anderen Schüler durch das Verhalten im Lernen beeinträchtigt werden.
Kann man denn, wenn dies mit den Erziehungsberechtigten besprochen und dies als Konsequenz mehrmals aufgezeigt wurde, einen derartigen Schüler problemlos von der Schule ausschließen?


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von: miss_krabappel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 22:02:00 geändert: 22.11.2011 22:02:46

Sorry, Doppelpost...


Das muss doch das Schulgesetz regelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 22:54:05

Bei uns in Brandenburg haben diese SuS eine Probezeit und wenn sie diese nicht bestehen, müssen sie die schule verlassen.

Vielleicht solltest du mal das Bundesland angeben und Experten können Dir da helfen.

Vielleicht findest Du dazu auch etwas in eurem Schulgesetz.


Ausschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erna5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2011 22:56:09

Also, wenn er wirklich nicht mehr schulpflichtig und der Schulbesuch freiwillig ist, kann man ihn auch relativ schnell der Schule verweisen. Ansonsten wäre eine Überweisung an eine Förderschule zu überlegen.

Bei uns in NRW müssen sie 10 Jahre im allgemeinbildenden Bereich verbleiben. Wer danach keinen Abschluss erreicht hat, geht entweder ohne Abschluss ab oder hat im berufsbildenden Bereich die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erreichen. Weiterhin gibt es freie Träger, z.B. die Volkshochschule, die ebenfalls Maßnahmen anbieten, die mit dem Erwerb eines Hauptschulabschlusses verbunden sind. Nicht zuletzt gibt es sogar die Möglichkeit, einen Abschluss über eine Externenprüfung/Nichtschülerprüfung zu erlangen.

Zum Begriff "Ausschluss": Ein zeitlich begrenzter Ausschluss vom Unterricht (bis zu 2 Wochen) ist nach entsprechender Klassenkonferenz möglich. Ein Schulverweis ist erst als 3. disziplinarische Maßnahme möglich, wenn der Schüler dauerhaft an seinem Fehlverhalten festhält. (immer bezogen auf NRW)

Unabhängig von den formalen Möglichkeiten, mache ich ganz gute Erfahrung damit, den Schüler auf einer weniger formalen, eher persönlichen Ebene nach seinen Vorstellungen der Konsequenzen zu fragen. Als Lehrer haben wir nun mal die Verpflichtung (und auch den Wunsch), für eine lernfördernde Atmosphäre zu sorgen und das kann dazu führen, dass man einzelne Schüler für eine Zeit ausschließen muss. Ich bringe immer sehr deutlich zum Ausdruck, dass das nicht mein Ziel ist und das meine ich auch so. Frag ihn doch mal, wie er mit solchen Störungen umgehen würde...? Lass ihn seine eigenen Konsequenzen fixieren. Damit bekommt er mehr Verantwortung für die Folgen und Du bist nicht der Buhmann, der über ihn entscheidet.
Ein 17-Jähriger handelt nicht unüberlegt, vielmehr nutzen viele Jugendliche diese Verhaltensweisen, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und auf Probleme aufmerksam zu machen, die sie selbst nicht geregelt kriegen. Und in diesem Alter sind die Eltern leider keine Ansprechpartner mehr. Eine Einbindung der Sozialarbeiter finde ich deshalb ganz wichtig.


Soweit ich weiß ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2011 07:59:04

... ist dieser Schüler (zumindest in NRW) schulpflichtig bis zum Ende des SJ, in dem er 18 wird. Es sei denn, er hat vorher ein Jahr Vollzeit an einer Schule der SII absolviert. Im übrigen geht es hier nicht um Freiwilligkeit - es geht um Kindergeld!
Es ist Geschmackssache, ob man ihn dann polizeilich vorführen lassen will, wenn er z.B. nicht kommt.
Wichtig ist eine gemeinsame Strategie aller Lehrer des Bildungsganges. Ansonsten kannst Du als einzelner Lehrer gleich einpacken!°
Gruß
m.gottheit


In der Sek I-Ordnung ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2011 12:41:17

... deines Bundeslandes ist das freiwillige Wiederholen sowie die dazugehörenden Regelungen ganz bestimmt eindeutig geregelt, da stimme ich caldeiro zu. Schau mal nach.

LG


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