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Forum: "inklusion"

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l'art pour l'artneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 20:19:09

Ist bei all dem Gewusel die Frage nach dem Nutzwert für die Kinder etwa auf der Strecke geblieben?

Das ist doch das Dilemma an sonpaeds Sicht der Dinge, er will die Inklusion als Kunst um der Kunst willen. Es geht ihm um das Prinzip, nicht um das Wohlergehen der beteiligten Menschen.

De jure gibt es einen Rechtsanspruch. - De facto kann ihn der Staat aber nicht erfüllen. Aus diesem Grund reißt mir ja auch die Hutschnur, die Rechtsvorschriften, die bis dato lediglich für den rechtsbereich der Förderschulen gegolten haben, sollen mit einem Mal auf die Regelschulen übertragen werden, gleichzeitig werden aber die bestehenden Rechtsnormen für diese nicht zurückgenommen.

Soll ich jetzt die bestmöglichen Lernfortschritte Einzelner Schüler dokumentieren oder soll ich innerhalb des Gesamtschulsystems die Vorgaben für die Schulabschlüsse umsetzen. Es geht doch gar nicht darum, dass die SuS einen Schulabschluss erreichen, es geht einzig und allein um das erreichen der Zielvorgaben. Und dazu gehört eben auch, dass möglichst viele der SekI-SuS via Q-Vermerk in die Oberstufe übergehen. da der Q-vermerk aber nicht verschenkt wird, müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die sus die notwendigen Kompetenzen erlangen, um die ZP erfolgreich abschließen zu können. Um dieses Tonnage-Prinzip zu erfüllen, muss individuelle Förderung auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Es interessiert nämlich keine Sau, wenn ich einem I-kind die notwendigen Kompetenzen vermittele, dass dieses einen HA9 erreicht. Letztendlich wird darauf geachtet, wie vile der SuS meiner Klasse einen MSA mit der FOR oder dem FOR-QE erreichen. Wenn einer einen FOR-QQ erreicht, dann liegt das sowieso nicht am Lehrer, das schreiben sich die AL schon auf die Fahnen.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 20:21:31

Auch in NRW ist Nachteilsausgleich mehr als "mehr Bearbeitungszeit"
Siehe dazu im folgenden Link die Seite 11:
http://www.4teachers.de/url/5906



@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 21:52:58

GU gibt es an GSen, an den OGGSen kann der Schulträger sogar die Betreuung der I-Kinder ablehnen, wenn sie einen erheblichen Mehraufwand darstellt.

Wenn Du die handreichung genauer liest, wirst Du feststellen, dass der Übergang (von der GS) in die SekI angesprochen wird, für die SekI aber keine Vorgaben gemacht werden. Dies musste auch nicht geschehen, da bis dato der Regelfall ja eine weiterführende Bechulung Aufgabe der FöS gewesen ist. Von daher gibt es keine explizierten Regelungen für SekI-Schulen.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2014 16:29:22

du schreibst, dass es keine expliziten Ausführungen für den Nachteilsausgleich in der Sek I für NRW gibt, hast aber in einem Beitrag geschrieben, dass dieser nur in einer längeren Bearbeitungszeit bestehe. Das ist ein sachlicher Widerspruch.

Schüler, die einen Nachteilsausgleich für sich beanspruchen können, sind außerdem nicht automatisch Schüler, die gleichzeitig einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben!
Und solche Schüler waren und sind auch in NRW schon früher an den Regelschulen gewesen.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2014 17:33:24

Es geht um den Nachteilsausgleich für I-Kinder an Regelschulen im SekI-Bereich. - Und in der Handreichung ist der Übergang in die sekI angesprochen, explizite regelungen für die Umsetzung des nachteilsausgleich für die I-Kinder gibt es bis dato nicht, außer die gewährung des nachteilsausgleich ist an die selben Kriterien gebunden wie bei Regelschülern z.B. LRS.

Wie der Nachteilsausgleich für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen auszusehen hat gibt das Papier eben nicht her. Die zieldifferente Leistungsbewertung ist nämlich noch gar nicht ministeriell geregelt.


Nachteilsausgleich für LB-Kinder?????neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2014 22:48:56

ich kenne mich jetzt nicht mit den Gesetzlichkeiten in NRW aus, aber in Brandenburg haben diese Kinder einen eigenen Rahmenlehrplan, nachdem sie auch zu bewerten sind. Insofern gibt es für Lb-Kinder keinen Nachteilausgleich. Das regelt der RLP. Indem steht bei uns unter anderem, dass der Lernfortschritt bei der Bewertung eine große Rolle spielen soll. Daher wird in den individuellen Förderplänen das Lernziel festgeschrieben.


@caldeieaoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 06:09:43

Das ist doch der Streit hier.

Es gibt an SekI-Schulen bis jetzt nur den Nachteilsausgleich für SuS mit anerkanntem Nachteil (LRS, Dyskalkulie etc.). Für Inklusionskinder (derzeit noch SuS mit abgeschlossenem AO-SF-Verfahren) gilt: Auf Antrag kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Ich unterrichte einen Schüler mit Förderbedarf "Sehen" an einer Regelschule. Die Förderung durch die zuständige FöS ist derzeit ausgesetzt. Dieser hat einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, macht aber keinen Gebrauch davon.

So und nun kommen wir zum Kernpunkt; für die FöS gibt es spezielle Rahmenlehrpläne. Über deren Anwendung auf I-Kinder an Regelschulen, die inkludieren müssen, gibt es keine entsprechenden Erlasse oder Verordnungen in NRW.

Es soll zwar inkludiert werden mit dem verweis auf das Schulgesetz, die Landesverfassung und die UN-Konvention, nur welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten sollen, wird nicht gesagt.

Die dahinterstehende Frage ist: Müssen die Bestimmungen, die für SekI-Schulen rechtlich bindend sind, auf die Inklusionskinder angewandt werden. Dazu gehört eben auch, wie sind die Lernleistungen zu messen und zu bewerten? Mit dem Nachteilsausgleich kommt manhier nämlich auch keinen Schritt weiter. Für SuS mit und ohne Ausgleich gelten nämlich die gleichen Lernziele (Kernlehrpläne), folglich muss es eine gemeinsame lernzielkontrolle geben. Die erfolgt eben mit oder ohne Nachteilsausgleich. Unterschiedliche lernziele umfasst der nachteilsausgleich aber eben nicht; Stichwort zieldifferente Leistungsmessung und Bewertung. Nur hierzu gibt es keinerlei rechtliche Vorgaben. - Und die habe ich angemahnt.


aufklärungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 16:14:45 geändert: 14.01.2014 16:15:27

1. streit - welcher streit?
2. nachteilsausgleich: betrifft natürlich nicht kinder, welche
unterstützungsbedarf im bereich lernen oder geistige entwicklung haben, also
ZIELDIFFERENT im sinne der ao-sf beschult werden. letztere galt hier im
früheren "gemeinsamen unterricht" in der SEK I und gilt hier bis zur
neuregelung weiterhin. mensch braucht schon viel phantasie, um ernsthaft
die steile these aufzustellen, dass auf keinen gesetzlichen (sprich:
einklagbaren) grundlagen in schulen gearbeitet wird. wenn einzelne
kollegInnen dies in unkenntnis der grundlagen tun, so bedeutet dies nicht,
dass es grundsätzlich keine regelungen gäbe.
3. nachtteilsausgleich betrifft kinder, die aufgrund festgestellter handicaps
solchen benötigen. dies können sowohl kinder ohne, als auch mit testiertem
unterstützungsbedarf sein.
übrigens gibt es da für manche sehr unglaubliche fälle: etwa von kindern,
welche schwerst körperbehindert im medizinischen sinne sind, die aber
schulisch keine förderkinder sind…

wer sich aus bzw. für nrw kundig machen möchte, dem/der empfehle ich
übrigens die tatsächlich mal gut gemachte seite des ministeriums…

ach ja, wo ich gerade hier bin:
oben wurde nach den kindern gefragt. stimmt. sehe ich genauso. die
kommen in den diskussionen zu kurz. werden nur ab und zu angeführt, wenn
mit den ICH kann nicht / ICH bin nicht / ICH werde nicht A 13 bezahlt / ICH
bin überfordert / ICH brauche unterstützung etc. diskursmäßig kein
blumentopf mehr zu gewinnen scheint…

mfg
sopaed


Ich kann jetzt wieder nur für Brandenburg sprechenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 17:08:37

kann mir das aber gut auf NRW übertragen vorstellen.

Solange es keine "neuen" Gesetze und Verordnungen gibt, gelten die alten. In denen steht, dass Ki mit diagnostizierten sonderpädagogischen FB im Bereich Lernen nach dem RLP der Schule mit den Förderschwerpunkt Lernen zu unterrichten und demnach auch zu bewerten sind. Da ist es egal, ob die inkludiert, integriert oder separiert sind.

Obwohl ich nicht ganz verstehe, wie inkludierte Ki einen diagnostizierten FB haben können. Aber das ist ein bildungspolitisches Problem und hat mit dieser Diskussion nichts zu tun.


AO-SFneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 17:56:38

Der Förderbedarf muss doch im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens in der Grundschule festgestellt worden sein, sonst sind diese Kinder doch de jure keine Inklsionskinder sondern Regelschüler. Wenn nix festgestellt worden ist, dann ist nämlich auch nix. Das ist doch der Knackpunkt. Ohne die amtliche Feststellung gibt es nämlich auch keinen Rechtsanspruch auf die sonderpädagogische Förderung und ggf. einen Inklusionshelfer.

Als Klassenlehrer in der Erprobungsstufe 5/6 wird es dann richtig arbeitsintensiv ein AO-SF-Verfahren einzuleiten, die Bez.-Reg. ist nämlich der Meinung, dass das ja schon in der GS hätte erfolgen müssen. Im Jahrgang 5 gibt es kaum eine Handhabe, da man als KL die SuS ja gerade erst kennenlernt. Alos allenfalls in 6, nur sind dann gut 1,5 bis 2 Jahre verstrichen ohne, dass eine besondere Förderung stattgefunden hat. Nach der 6 werden überhaupt so gut wie keine Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mehr angenommen.


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