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Forum: "inklusion"

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janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 21:00:08

das ist ein Dilemma und darüber darf man auch nicht nachdenken. Es gibt so viele Dinge, die da nicht rund laufen.

Was mich z.B. aufregt ist, dass es eine pauschale Zuweisung der Sonderpädagogikstunden entsprechend der Gesamtschülerzahl gibt, d.h. die Schule im Nobelbezirk bekommt genauso viele Sonderpädagogikstunden wie eine gleichgroße Schule im sozialen Brennpunkt.

Es kann doch beispielsweise nicht sein, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinterher hinken. Leistungsbewertung in Zensurenform nach abgestimmten Standards beißt sich mit der Inklusionsidee in den Schwanz. Wie soll das funktionieren. Erst lernt jeder entsprechend seinen Möglichkeiten und am Ende schreiben alle die gleiche Arbeit. Wie ungerecht ist das denn.


Nachteilsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2014 21:54:58

... aber dafür gibt es doch den Nachteilsausgleich

Nacht eil, saus gleich

oder

Lieber Gott lass Morgen werden,
Abend wird von selber


Nachteilsausgleich konkret - Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2014 16:53:38

Moin!

Ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium; seit diesem Schuljahr ist bei uns in einer 5. Klasse ein blindes Kind - ich nenne es mal Karl - inkludiert. (Oder wie sagt man?)

Die Klassenkonferenz hat einen Nachteilsausgleich beschlossen, darin steht u.a. folgendes:

Methodische und didaktische Vereinbarungen für den Unterricht
Der Mitarbeiter des Mobilen Diensts informiert die Lehrkräfte über Schwierigkeiten, die Karl im täglichen Unterricht hat und erläutert die Lösungsmöglichkeiten.

Arbeitstempo: Die oben aufgeführten Seheinschränkungen führen zu einer verlangsamten Informationsaufnahme sowie zu einem erhöhten Konzentrationsbedarf. Es muss deshalb mit einer verkürzten Konzentrationszeit gerechnet und angemessen darauf reagiert werden. Umfangreiche Aufgabenstellungen werden in ihrer Quantität bei Bedarf verkürzt. Es ist zudem (wenn möglich) darauf zu achten, dass anstrengende Aufgabenstellungen und Leistungsüberprüfungen in den ersten Schulstunden durchgeführt werden.
Verwendung von Hilfsmitteln: Karl darf blindenspezifische Hilfsmittel im Unterricht benutzen (z.B. Notebook mit Braillezeile und individuellem Internetzugang, Kopfhörer, Diktiergerät, Scanner, Punktschriftmaschine, Zeichenbrett, verschiedene spezifische Lineale, tastbare Modelle etc.)
Arbeitsplatz: Karl kann bei Bedarf einen individuellen Sitzplatz im Klassenraum oder einen Einzelarbeitsraum nutzen. In der Regel soll er an einem Platz in der Klasse im Kontakt zu seinen MitschülerInnen sitzen. Für die Schulassistentin oder die Förderschullehrkraft muss die Möglichkeit bestehen, Karl zu unterstützen, ohne dass der Unterrichtsablauf davon beeinträchtigt wird. Tafelanschriften werden grundsätzlich von der Lehrkraft oder von Mitschülern laut vorgelesen oder der Förderlehrkraft im Vorwege zur Adaption zur Verfügung gestellt. Wenn im Unterricht Gegenstände (z.B. Versuchsaufbauten) zum Einsatz kommen, muss Karl die Möglichkeit und den zeitlichen Vorlauf haben, diese ertasten zu können.
Mündliche Mitarbeit: Grundsätzlich ist die mündliche Mitarbeit normal zu bemessen. Jedoch muss bei der Beurteilung berücksichtigt werden, dass Karl wegen der verlangsamten Informationsaufnahme, dem fehlenden Überblick und ggf. dem Umgang mit den Hilfsmitteln nicht so spontan reagieren kann wie die MitschülerInnen bzw. einige Informationen während des Unterrichtsgesprächs noch gar nicht hat.
Sehbehindertenspezifische Unterrichts- und Lehrmaterialien (Karten, Modelle, vergrößerte Zeichnungen, modifizierte Arbeitsmaterialien etc.) werden vom Mitarbeiter des Mobilen Diensts besorgt oder hergestellt. Es wird darum gebeten rechtzeitig Unterrichtsthemen ankündigen und Unterlagen zur Adaption oder Modifikation zur Verfügung stellen.
Arbeitsblätter: Karl bekommt Arbeitsblätter elektronisch oder in Punktschrift zur Verfügung gestellt. Diese werden von der Assistentin oder der Förderlehrkraft adaptiert und müssen daher rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Tafelbild/Whiteboard: Anschriften an Tafel oder Whiteboard werden Karl mündlich oder schriftlich zugänglich gemacht. ...
Zeichnen/Geometrie: Bei zeichnerischen und grafischen Aufgaben erhält Karl Zeichen- und Messtoleranzen. Der Toleranzbereich richtet sich nach der Aufgabenstellung und wird vor Arbeitsbeginn festgelegt. Allgemein ist von einer Mess- und Zeichenungenauigkeit von +/-0,5 cm auszugehen.
Sportunterricht: Karl wird im Sportunterricht von seiner Assistentin begleitet. Der Sportunterricht wird nach Möglichkeit so gestaltet, dass Karl daran teilnehmen kann. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Alternativen oder Modifikationen für Karl gefunden werden.
Schulausflüge, Schülerkurse: Karl muss im Straßenverkehr und in ihm nicht vertrauter Umgebung begleitet werden. ...

Leistungsüberprüfungen und Leistungsbewertungen
Karl darf bei Leistungsüberprüfungen blindenspezifische Arbeitsmittel benutzen. Bei Leistungsüberprüfungen bekommt er mehr Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben und/oder der Aufgabenumfang wird quantitativ gekürzt. ...


Das ist also keineswegs nur "mehr Zeit"!

Im Schulverwaltungsblatt gab es auch einen Artikel von Nina von Zimmermann und Dr. Peter Wachtel zum Thema "Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive" (zu finden unter http://www.4teachers.de/url/5921 oder mit einer Suchmaschine).

Vielleicht interessiert's ja irgendwen hier.


@ missmarple AOSF - konkretneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: simple5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2014 16:21:34

ZitatDer Förderbedarf muss doch im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens in der Grundschule festgestellt worden sein, sonst sind diese Kinder doch de jure keine Inklsionskinder sondern Regelschüler. Wenn nix festgestellt worden ist, dann ist nämlich auch nix. Das ist doch der Knackpunkt. Ohne die amtliche Feststellung gibt es nämlich auch keinen Rechtsanspruch auf die sonderpädagogische Förderung und ggf. einen Inklusionshelfer. Zitatende

So sieht das dann in NRW konkret aus:
Das Schulamt gibt in Schulleiter-Dienstbesprechungen die Weisung aus: in diesem Jahr werden keine AOSF-Anträge mehr mit dem vermuteten Fö-Schwerpunkt ES bewilligt/anerkannt.
Des Weiteren wird verkündet, dass - entgegen der vom Schulamt selbst zugesandten Ausfüllanleitung zum AOSF-Antrag - Anträge in denen ein mehrfacher Förderbedarf vermutet und angekreuzt wird, nicht bearbeitet werden.
Frage: Ist das Schüler- und sachgerecht oder nur bürokratiegerecht?

Der konkrete Fall ist eine Migrations-Schülerin der Klasse 7, die auf mich traumatisiert wirkt (Scheidungssituation etc.) und stark ADHS-ähnliche Symptome aufweist. Zusätzlich hat sie gerade eine Augenoperation wegen Fehlstellung hinter sich. Sie ist nicht in der Lage länger als 30 Minuten in einer formellen Unterrichtssituation auszuhalten, in informellen geht es besser (worunter sie leidet). Dieses Mädchen ist nicht wirklich lernbehindert, wie wohl es sich für sie dahin gehend auswirkt.
(Den Hinweis der Schulleitung, keinen Förderantrag mit Schwerpunkt ES zu schreiben, kommentierten einige Kollegen allen Ernstes mit dem Vorschlag , ich solle einen Antrag mit dem Förderverdacht "geistig behindert" schreiben.)

Hier wird eindeutig das Schülerwohl der Haushaltslage und den Zielvorschreibungen übergeordneter Verwaltungsstellen geopfert.
(kein anerkannter Förderbedarf, keine Unterstützung - bei nur geduldeten Asylbewerbern auch keine weiteren Hilfen)
Ist das die Inklusion, die wir woll(t)en?


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: walpurga86 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2014 16:29:13

bei uns laufen noch AOSF und das nicht gerade wenige.


Antrag nicht gleich Bewilligungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2014 17:19:10

Die Anträge können ja auch gestellt werden, nur die Begutachtung zieht sich in die Länge. Selbst wenn die Sonderpädagogen die sonderpädagogische Förderung gutheißen, kommt häufig der bescheid, das Verfahren wird vorläufig ausgesetzt, die Schule solle anstelle dessen erst einmal alle Möglichkeiten ausschöpfen. Das geschieht selbst dann, wenn lückenlos die bisherige Förderung aufgezeigt worden ist.

Der Trick ist, dass eben nichts entschieden wird, sondern erst einmal das Verfahren in der Schwebe gehalten wird. gegen einen ablehnenden bescheid könnte man ja vorgehen, aber so?


Das ist mir schon klar!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: walpurga86 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2014 17:47:38

Das ein Antrag nicht heißt,dass darauf auch die Bewilligung folgt ist mir schon klar. Aber wie früher schonmal geschrieben arbeite ich an einer FÖS. Und wir bekommen momentan zum einen ständig neue AOSF und zum anderen in die bestehenden Klassen immer noch neue SuS. Und das in allen Stufen.
Aber vielleicht wird es auch noch von Stadt zu Stadt anders gehalten momentan?!


Typ und Standortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2014 07:14:44 geändert: 01.02.2014 09:15:00

Das hängt natürlich vom Förderschwerpunkt und vom Schulträger ab.

Am gefährdesten ist derzeit der Förderbereich "Lernen".
Die Lernbereiche "Hören" und "Sehen" sind zumeist in der Trägerschaft der Landschaftsverbände, die wehren sich mit Zähnen und Klauen, dass ihnen ein Aufgabenbereich wegbricht. Dazu kommt, dass die betroffenen Eltern sehen, dass die "Inklusionsschulen" überhaupt nicht über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen.

Von dem Wunsch die FöS für soziale und emotionale Entwicklung aufzulösen, verabschiedet die Politik sich allmählich. Der Betreuungsaufwand und die Gegenwehr anderer Eltern sind zu groß.

Natürlich gibt es Kommunen, die sich gegen den Willen der Landesregierung stellen und am FöS-Konzept festhalten. Auf der anderen Seite gibt es eben auch Kommunen, die die Inklusion auf's Schild gehoben haben und nun nach Möglichkeiten suchen. Natürlich geschieht dies auch aus Kostengründen. Wenn ich eine FöS in einer Kommune schließe, dann muss ich auch nicht mehr die Kosten für die Kinder aus den Umlandgemeinden, die keine entsprechende FöS haben, tragen. Da steckt viel politisches Kalkül drinnen, und deshalb ist die Sache so unberechenbar. Und wenn es nur der Wunsch ist die örtliche HS zu erhalten, der zur Schließung der FöS "Lernen" führt.

Es gibt in NRW 9 Förderbereiche, wegfallen wird vermutlich nur der Bereich "Lernen". Alle anderen FöS brauchen sich nur aufgrund der geringeren Schülerzahlen (demografischer Wandel) Gedanken machen. Für die FöS im Bestand wird es allerdings schwierig, da die Schülerzahlen sinken und die Planbarkeit abnimmt, da ja nicht jedes Kind mit abgeschlossenem AO-SF-Verfahren auch zwangsläufig an eine FöS muss. Bei mehrfachem Unterschreiten der Anfängerzahlen, wird die landesregierung den "Stecker ziehen"; die Kommunen sind also gezwungen den Standort zu schließen. So wird es einige FöS nur noch in Trägerschaft der Landkreise/kreisfreien Städte geben, das wiederum führt zu erheblichen Fahrzeiten für die Förderschüler, vor allem im ländlichen Raum.

Hinzukommt, dass es für GS leichter ist ein AO-SF-Verfahren durchzuführen als für weiterführende Schulen. Weiterführende Schule werden unter den Generalverdacht getellt, Kinder abschulen zu wollen. Standardargument für die Ablehhnung: "Warum fällt das erst jetzt auf? Warum gibt es keine Vorgeschichte von der abgebenden GrundscHule?" Spannend allein schon deshalb, weil die Schülerakten gar nicht von den GS an die weiterführenden Schulen weitergereicht werden. Auf dem "kleinen Dienstweg" erfährt man dann häufig, dass für einen betroffenen Schüler im 3. Schuljahr ein AO-SF-Verfahren eingeleitet worden ist, dieses aber nicht abgeschlossen worden ist. Durch den Wechsel an eine weiterführende Schule wird das Verfahren dann von amtswegen beendet. Für die GS ist nämlich die kommunale Schulaufsicht (Kreisschulamt) zuständig, für weiterführende Schulen außer der HS die staatliche bei der zuständigen Bez.-Reg.

Diese gesamte Gemengelage ist es, die mich so ärgert. Für ein und dasselbe Kind mit Förderbedarf, bekomme ich bei der einen Bezirksregierung eine Bewilligung und bei der nächsten nicht. Das ist kein verlässliches Verwaltungshandeln sondern Willkür.


Ich habe ja jetzt im Prinzip das erste Halbjahrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2014 10:55:40

mit gemeinsamen Lernen für meinen autistischen Sohn durch.

Obwohl er ein frühk. Autist ist, klappt alles. Die Tatsache, dass er den Förderschwerpunkt Sozial-Emotional hat, somit auch eine Sonderpädagogin da ist, hilft eher bei den anderen Kindern ohne Förderbedarf.

Komischerweise kommt mein Kind im Prinzip ohne Doppelbesetzung, nur mit Schulbegleitung in einer normal großen Klasse klar.

Er kann den Unterricht folgen und wenn er stört, erledigt er seine Zettel in einem Nebenraum, was aber kaum vorkommt.

Ich weiß ja nicht wie das Lehrer empfinden, doch so wie ich es auch im Hospitieren sehe und auch andere Eltern, sind wohl eher die Kinder das Problem, die keinen Förderbedarf haben, obwohl sie diese Förderung erhalten und auch brauchen.

Eigentlich ist das ganze total unlogisch, erst einmal müsste immer eine Doppelbesetzung da sein, je nach Diagnose der Kinder eine Schulbegleitung und dann kann man erst in der Praxis sehen, was man braucht.

Ich habe nicht gerechnet, wahrscheinlich keiner, das es so gut läuft, das kann man nicht vorher wissen, ich fand es sicherer ein AO-SF zu beantragen, für alle Fälle. Doch viele Eltern versuchen es gegenteilig, lieber ein AO-SF verhindern und mal schauen wie es läuft. Dann kann es aber extrem lange dauern, bis ein Förderbedarf fest gestellt werden darf.


Licht und Schattenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2014 11:52:44

Der Unterschied liegt vermutlich genau darin - wie du schon selbst sagst:

Du hast dich frühzeitig gekümmert.
Du bist bereit, die Hilfe, die euch zur Verfügung stehen kann, anzunehmen.
Dein Sohn hat eine Schulbegleitung (i-Helferin).
Du warst auch selbst hospitieren, um zu sehen, wie es läuft.
Ich gehe davon aus, dass es schon im Vorfeld Gespräche gab.

Nahezu alle Beteiligten konnten sich vorab Gedanken machen, was kommt, was wird, was sein könnte. (die MitschülerInnen vielleicht am wenigsten)

Dass eine Sonderpädagogin vor Ort ist, ist dann noch ein Glücksfall dazu.

In vielen anderen Fällen läuft es genau anders herum:
- die Eltern kümmern sich nicht frühzeitig
- die Lehrkräfte kümmern sich spät, weil die Verfahren erst so spät neu verteilt wurden
oder sie kümmern sich gar nicht, weil ihnen gesagt wird, dass sie das nicht dürfen, damit kein Kind vor der Schule einen Stempel aufgedrückt bekommt - selbst wenn es vor der Schule Frühförderung gab,
- den Lehrkräften fehlen an vielen Schulen FoBi und Erfahrung, zumal es vorab Schwerpunkte bei den SoPäds gab, nun aber alle auf einmal alles beherrschen sollen
- nicht in allen Schulen wird das Kind begleitet und nicht in allen Elternhäusern wird das Kind begleitet, es fällt Eltern schwer, eine Behinderung oder Schwierigkeiten anzunehmen, das ist ja schon im Kleinen so ("Mein Kind braucht keine Logopädie!")

Der Vorschlag, dass immer eine Doppelbesetzung in jeder Klasse ist, ist hervorragend, wird aber nicht finanziert.
Sollte jemand seine Doppelbesetzung nicht benötigen, kann er sie ja weiter an die verteilen, die die Hilfe einsetzen können.

Palim


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